Schlachthofbetreiber in die Verantwortung nehmen – Arbeitsverhältnisse endlich verbessern!

Antrag der GRÜNEN im Landtag

Mehrdad Mostofizadeh

Nordrhein-Westfalen ist mit insgesamt 498 Schlachtbetrieben ein regionaler Schwerpunkt der Fleischindustrie in Deutschland und Europa. Aufgrund der dort herrschenden Arbeits- und Unterkunftsbedingungen, sind Schlachthöfe in den letzten Jahren immer wieder in die Kritik geraten. Diese Bedingungen waren nun auch Anlass dafür, dass sich der Corona-Virus unter Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fleischbetriebs in Coesfeld rapide ausbreiten konnte. Auch in anderen Bundesländern und international wird von ähnlichen Fällen berichtet. Doch auch unabhängig von der Pandemie offenbart sich in dieser Branche schon lange ein enormer Handlungsbedarf.
Schon 2013 hatte eine Sonderkontrolle des NRW-Arbeitsministeriums in 24 Großbetrieben und bei 27 Werkvertragsnehmern erhebliche Verstöße zutage befördert. In zwei Drittel der überprüften Betriebe waren Verletzungen der Arbeitsschutzbestimmungen festgestellt worden. Auch erhebliche Überschreitungen der Arbeitszeiten wurden 2013 aufgedeckt und insgesamt 300 Bußgelder von bis zu 20.000 Euro verhängt. Zuletzt hatte eine umfassend angelegte Überwachungsaktion des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, schockierende Verhältnisse in den Schlachtbetrieben in NRW an den Tag gelegt. Diese sind im Abschlussbericht der Überwachungsaktion „Faire Arbeit in der Fleischindustrie“ vom 20.01.2020 (Drucksache 17/218) eindrücklich geschildert.
Das Ergebnis dieser erneuten Sonderkontrolle: Die umfangreichen Arbeitsschutz-Kontrollen wurden in 30 großen Betrieben mit insgesamt 17.000 Beschäftigten durchgeführt. In 26 dieser Betriebe wurde eine hohe Anzahl an teils gravierenden Arbeitsschutzmängeln festgestellt. Darunter auch 5.800 Arbeitszeitverstöße, da viele Schlachter regelmäßig mehr als die erlaubten 10 Stunden am Tag arbeiteten.  An einigen Tagen wurden Schichten von fast      16 Stunden absolviert, teilweise auch ohne Pause. Die Ergebnisse der Sonderkontrollen 2019 decken sich mit ihrer sehr hohen Anzahl von Verstößen mit der Sonderkontrolle 2013. Damit bleibt festzuhalten, dass in dieser Branche arbeitsschutzrechtliche Verstöße systembedingt sind. Obwohl vor drei Jahren vom Bundestag das Gesetz mit dem hoffnungsvollen Namen
„Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft“ verabschiedet wurde, scheint angesichts der aktuellen Kontrollergebnisse keine Verbesserung der Situation erreicht worden zu sein. Auch die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen, die Situation zu verbessern, hat offenbar bislang keine nennenswerte Wirkung gezeigt.
Die Organisation der Beschäftigungen über Werkvertragsverhältnisse führen dazu, dass die Schlachtbetriebe ihre Verantwortung auslagern. Etwa 80 Prozent der Beschäftigten in der Fleischproduktion haben einen Arbeitsvertrag mit einem Subunternehmen abgeschlossen. Diese sind oftmals nur als Briefkastenfirmen geführt und verschwinden von der Bildfläche, sobald Probleme auftreten. Um die ausbeutenden und menschenunwürdigen Arbeits- und Lebensbedingungen für Beschäftigte in der Fleischbranche endlich zu beenden, muss dem Werkvertragswesen inklusive der Organisation über Subunternehmen ein Ende gesetzt werden. Die Beschäftigten müssen wieder im Rahmen einer dauerhaften Festanstellung beim Betreiber direkt beschäftigt werden. Deshalb muss es für die Kerntätigkeiten ein Verbot von Werkvertragsverhältnissen über Subunternehmen geben. Auf die Erkenntnisse, die der Bericht offenlegt, müssen nun Konsequenzen folgen, sowohl auf Kommunal-, Landes- als auch auf Bundesebene. Die Landesregierung muss deutlich machen, dass Verstöße gegen den Arbeitsschutz kein Kavaliersdelikt, sondern handfeste Straftaten darstellen. Gleichzeitig muss den Betroffenen, die am meisten unter den prekären Arbeitsbedingungen leiden, entsprechende Unterstützung angedeihen lassen. Der Bericht enthält bereits wichtige Punkte, die den Arbeitsschutz stärken können, das erfordert aber auch mehr Kontrollen und einen intensiveren Austausch zwischen den zuständigen Behörden. Darüber hinaus sollen Betriebe im Sinne einer Generalunternehmerhaftung auch für Verstöße gegen das Arbeitsschutz oder das Arbeitszeitgesetz zur Verantwortung gezogen werden können.
Auch die immer wieder dokumentierten Verstöße gegen das Tierschutzrecht dürfen in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben. Oft sind es verdeckt gedrehte Videoaufnahmen die belegen, dass es vorkommt, dass Tiere unsachgemäß betäubt werden. Erschreckende Bilder, bei denen Kühe über den Boden geschleift oder Schweine unbetäubt getötet werden, sind wesentlich auf die Etablierung der Akkordarbeit im Schlachtbetrieb zurück zu führen. Ein Teil dieser Verstöße ist auf die irgendwann eintretende Erschöpfung und damit einhergehende Unkonzentriertheit der Arbeiterinnen und Arbeiter zurückzuführen.
Im Zuge der aktuellen Lage, ist die Situation der Schlachtbetriebe auch in der Sitzung des Bundestages am 13.05.2020 diskutiert worden. Bundeskanzlerin Merkel und Arbeitsminister Heil kündigten in diesem Zusammenhang an, strengere Vorschriften für die Fleischindustrie beschließen zu wollen. Merkel sprach von „erschreckenden Nachrichten“ aus der Fleischindustrie und verwies auf die oft prekären Arbeits- und Wohnbedingungen der Beschäftigten. Heil versprach: „Wir werden aufräumen mit diesen Verhältnissen.“
Neben den Arbeitsbedingungen stehen die Sammelunterkünfte der Arbeiterinnen und Arbeiter immer wieder im Fokus. In kleinen Wohnungen kommt es regelmäßig zu Überbelegungen. Auch die Hygienesituation ist aufgrund der oftmals schlechten Sanitärausstattung miserabel. Es ist Aufgabe der Landesregierung, über eine Bundesratsinitiative die Schlachthofbetreiber in Verantwortung zu nehmen und auch die Unterkunftsbedingungen zu verbessern.
Vor allem die Beschäftigung über diese Art von Sub-Unternehmertum ist die Ursache vieler Missstände. Auf diese Weise ist es überhaupt erst möglich, dass Verantwortung abgewälzt, Löhne gedrückt und Arbeitnehmerrechte mit Füßen getreten werden. Dies führt auch in der Praxis ganz konkret dazu, dass sich die Kontrolle von Unterkünften schwierig gestaltet, sobald diese dezentral in Wohnungen organisiert sind. Die Anmietung von heruntergewirtschafteten Wohnungen oder Garagen, um dort Menschen unterzubringen, ist ein Geschäft das von einer menschenverachtenden und kriminellen Energie zeugt.

Der Landtag stellt fest:

·           Die Situation in vielen Schlachtbetrieben ist auch unabhängig von der Pandemielage nicht länger hinnehmbar und bedarf einer umfassenden Veränderung. Dazu müssen vor allem die Betreiber der Schlachthöfe endlich Verantwortung für ihre Angestellten übernehmen.
·           Verstöße gegen das Arbeitsschutz- und gegen das Arbeitszeitgesetz müssen konsequent aufgedeckt und bekämpft werden.
·           Unsere Gesellschaft kann es sich nicht länger erlauben Tierleid, Ausbeutung und menschenunwürdige Lebensumstände als extreme Folgerungen der Billigfleischindustrie zu akzeptieren.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

1.      sich dafür einzusetzen, dass das gesamte Werkvertragswesen, inklusive dem Geschäftsmodell über Subunternehmer, für die Fleischbranche beendet wird.
2.      ein Konzept zu entwickeln, um die Vollzugslücken hinsichtlich der Schlachtindustrie im Bereich des Arbeits- und Tierschutzrechts endlich zu schließen.
3.      dafür zu sorgen, dass wegen der Pandemie geschlossene Betriebe solange geschlossen bleiben, bis garantiert ist, dass keine arbeitsschutz- und infektionsschutzrechtlichen Vorgaben mehr verletzt werden.
4.      sicherzustellen, dass Unterkünfte, die durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, ausreichend groß sind und klare Hygiene- und Gesundheitsstandards eingehalten werden.
5.      Arbeitskontrollen im Land NRW zu intensivieren und den Personalstab der zuständigen Arbeitsschutzverwaltung entsprechend erweitern. Bundesweit stärkere Vernetzung und Informationsübermittlung zwischen den beteiligten Behörden auf kommunaler, Landes- und Bundesebene erwirken. Im Sinne des Opferschutzes sind dabei Beratungsstellen für Betroffene von Beginn an in die Aufklärungsarbeit mit einzubeziehen.
6.      sich über eine Bundesratsinitiative für eine Beendigung des Sub-Unternehmertums in der Schlachtindustrie einzusetzen und somit darauf hinzuwirken, dass sich die Betreiber nicht länger aus der Verantwortung ziehen können.
7.      sich für die Einführung einer Generalunternehmerhaftung für den Arbeitsschutz aktiv einzusetzen.