Welchen Stellenwert hat die Unterrichtsqualität für die Landesregierung wirklich?

Kleine Anfrage von Sigrid Beer

Schulministerin Gebauer ist stolz auf die neue flächendeckende und umfassende Erhebung des Unterrichtsausfalls. So wichtig Daten über (nicht) erfolgten Unterricht sind, so unwichtig scheint die Frage der Unterrichtsqualität für die Landesregierung zu sein.
Die Qualitätsanalyse zeigt für jede einzelne Schule, wo Stärken und Schwächen sind. Daraus können Entwicklungs- und Unterstützungsbedarfe abgeleitet werden. Sie bildet eine Grundlage für die Schulaufsicht, ihre verfassungsmäßige Pflicht wahrzunehmen und entsprechende Maßnahmen zu veranlassen.
Um die genaue Ausgestaltung der Qualitätsanalyse hat es seit Beginn der Einführung Diskussionen gegeben. Sie wurde deshalb verschiedentlich verändert, um zum einen weniger aufwändig und zum anderen zielgenauer durchgeführt werden zu können. Zudem soll die interne Evaluation von Schulentwicklungsprozessen gestärkt werden. Erst zum Schuljahr 2017/2018 wurde sie neujustiert. Auch in der Zukunft gibt es verschiedene Ansätze zu einer möglichen Weiterentwicklung. So ist die zunehmende Zahl der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ein Phänomen, das viele Schulen betrifft und eine Herausforderung darstellt, wo die Qualitätsanalyse unterstützen könnte.
Umso unverständlicher ist, dass die Landesregierung ein Ende oder zumindest ein Aussetzen der Qualitätsanalyse erwägt. In einem Brandbrief an Ministerin Gebauer haben die Regierungspräsidentinnen und der Regierungspräsident vor einem solchen Aussetzen gewarnt, wie die Rheinische Post in ihrer Ausgabe vom 14.12.2019 berichtet. Sie sehen deutliche Gefahren für die Qualitätsentwicklung.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.         Wann haben welche Gespräche des Ministeriums mit den Bezirksregierungen sowie den Lehrer- und Elternverbänden hinsichtlich einer möglichen Aussetzung der Qualitätsanalyse stattgefunden?
2.         Welche Veränderungen wurden beim Dienstgespräch des Staatssekretärs mit den Hauptdezernentinnen und Hauptdezernenten der Schulabteilungen am 21.11.2019 erörtert bzw. in Aussicht gestellt?
3.         Wieso wird vor einer Entscheidung über Aussetzen oder Weiterentwicklung der Qualitätsanalyse nicht die zum Schuljahr 2017/2018 erfolgte Neujustierung ausgewertet?
4.         Wie soll in Zukunft die Qualitätssicherung durchgeführt werden?
5.         Geht die Landesregierung davon aus, dass nach einem Aussetzen der Qualitätsanalyse ein späterer Neustart akzeptiert wird und umsetz- und durchsetzbar ist?