Kalender-Klüngel der Landesregierung – Wie unabhängig ist das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

Im Dezember 2019 wurde mir vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung ein Kalender mit dem Titel „Schlösser, Burgen & Denkmäler in Nordrhein- Westfalen 2020“ zugesandt. Herausgeber des Kalenders sind das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit den
„Familienbetrieben Land und Forst Nordrhein-Westfalen“ – ein privater Interessenverband. Der Kalender wurde auch auf dem Facebook-Account des Ministeriums als „Heimat-Tipp“ beworben. Dreißig Exemplare sollten laut Posting vom 27. Dezember 2019 im Rahmen der Aktion „72 für 2020“ an interessierte Bürgerinnen und Bürger bzw. Facebook-Nutzerinnen und Facebook-Nutzer „verteilt“ werden. (Im Internet: https://de-de.facebook.com/MHKBG.NRW/ (Stand 09.01.2020).
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Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.       Wieso gab das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit den „Familienbetrieben Land und Forst Nordrhein- Westfalen“ den Kalender „Schlösser, Burgen & Denkmäler in Nordrhein-Westfalen 2020“ heraus? (Antwort bitte begründen und insbesondere Anlass, Motivation und Intention der Kooperation erläutern.)
2.       Wie hoch war die finanzielle Beteiligung der Landesregierung an den Produktionskosten des in Frage 1 genannten Kalenders? (Bitte absoluten Betrag in Euro und Anteil an den Produktionskosten in Prozent angeben.)
3.       Plant die Landesregierung weitere Projekte in Kooperation mit den „Familienbetrieben Land und Forst NRW“ oder anderen privaten Interessenverbänden?
4.       Wie beurteilt die Landesregierung die Herausgabe des in Frage 1 genannten Kalenders unter dem Gesichtspunkt der Unabhängigkeit des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung?
5.       Wie positioniert sich die Landesregierung generell zu der Legitimität von Kooperationen einer Landesregierung mit privaten Interessenverbänden wie den „Familienbetrieben Land und Forst NRW“ – beispielsweise in Gestalt einer gemeinsamen Veröffentlichung von Kalendern?