Über 20.000 Wohnplätze für Studierende müssen saniert oder abgerissen werden – Hat die Landesregierung den Studierendenwerken endlich konkrete Hilfe zugesagt?

Kleine Anfrage von Matthi Bolte-Richter und Sigrid Beer

Im Dezember 2019 veröffentlichte die Arbeitsgemeinschaft der Studierendenwerke NRW ihre Leistungsbilanz für 2018 (https://www.studierendenwerke-nrw.de/wp-content/uploads/2019/12/leistungsbilanz2018- studierendenwerke-nrw-web-1.pdf). In dieser wird für die Wohnanlagen der 12 Studierendenwerke der Sanierungsbedarf detailliert aufgelistet: in ganz Nordrhein-Westfalen sind 97 Wohnanlagen mit
20.599 Wohnplätzen sanierungs- und/oder abrissbedürftig. Das entspricht 53 Prozent des Gesamtbestands der Studierendenwerke. Besonders hoher Bedarf besteht bei den Studierendenwerken in Aachen mit 21 Anlagen bzw. 4.798 Wohnplätzen, in Bonn mit 11 Anlagen bzw. 2.756 Wohnplätzen, in Münster mit 10 Anlagen bzw. 2.801 Wohnplätzen und in Bielefeld mit 10 Anlagen bzw. 2.385 Wohnplätzen. Aber auch der Bedarf der Studierendenwerke Bochum, Dortmund, Düsseldorf, Essen-Duisburg, Köln, Paderborn, Siegen und Wuppertal darf nicht unbeachtet bleiben. 700 Millionen Euro müssten laut Studierendenwerken in den kommenden zehn Jahren investiert werden, sonst drohten Schließungen von maroden Wohnanlagen und die Verschärfung der Wohnungsnot von Studierenden in einigen Städten.
Weiter heißt es in der Bilanz, dass der große Investitionsbedarf für Wohnanlagen nicht aus den Rücklagen der Studierendenwerke bezahlt werden kann. Die Rücklagen könnten allenfalls Kosten der laufenden Bauunterhaltung decken, für Investitionen wie Kernsanierungen oder Neubauten müsse Fremdkapital aufgenommen werden. Wie Vertreter der Studierendenwerke gegenüber Landtag und Landesregierung bereits mehrfach berichteten, führt die Aufnahme von Fremdkapital für Wohnanlagen aber zu steigenden Mieten für die Studierenden.
Im Rahmen der Aufstellung der Landeshaushalte 2019 und 2020 sowie bei Debatten zu einschlägigen Anträgen im Landtag zeigten sich die Koalitionsfraktionen und die Landesregierung nicht bereit, schnell und unkompliziert Hilfe zu leisten. Zwar wurde das Problem von den Koalitionsfraktionen und der Landesregierung grundsätzlich anerkannt, aber es wurde auch angezweifelt, dass der von den Studierendenwerken ermittelte Sanierungsbedarf tatsächlich in der genannten Höhe bestehe – obwohl die Ermittlung des
Bedarfs im Auftrag der (vorherigen) Landesregierung erfolgte. Mit der von der Koalition beschlossenen erneuten Prüfung des Sanierungsbedarfs sollte Zeit geschunden und der finanzielle Aufwand kleingerechnet werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.         Zu welchem Ergebnis ist die Landesregierung bei der Überprüfung des Sanierungsbedarfs der Wohnanlagen der Studierendenwerke gekommen?
2.         Für wie viele der 97 Wohnanlagen mit 20.599 Wohnplätzen hat die Landesregierung den Studierendenwerken zeitnah Vollkostenzuschüsse zur Sanierung oder für Ersatzbauten zugesagt?
3.         Bis wann plant die Landesregierung den derzeitigen Sanierungsstau an den Wohnanlagen der Studierendenwerke abgebaut zu haben?
4.         Wie viele Wohnplätze für Studierende im Angebot der Studierendenwerke will die Landesregierung in den nächsten Jahren zusätzlich geschaffen bekommen?
5.         Bis wann plant die Landesregierung wieder eine Unterbringungsquote von zehn Prozent der Studierenden in Wohnanlagen der Studierendenwerke zu erreichen?