Düker: Unternehmen, Selbstständige und Kulturschaffende in der Coronakrise nicht alleine lassen – „Krisenfonds Corona“ in Höhe von 15 Milliarden Euro für NRW

Pressemitteilung

Angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland und insbesondere in Nordrhein-Westfalen werden fast täglich neue Beschränkungen von sozialen Kontakten und des öffentlichen Lebens beschlossen.
Dies hat auch wirtschaftliche Folgen für zahlreiche Betriebe, Solo-Selbstständige und Kulturschaffende – schnelle und unbürokratische Hilfe ist jetzt notwendig.
Dazu erklärt Monika Düker, Fraktionsvorsitzende und haushaltspolitische Sprecherin der GRÜNE Fraktion im Landtag NRW:

„Wir unterstützen das entschiedene Handeln der Bundes- und Landesregierung zur Erhaltung der Gesundheit der nordrhein-westfälischen Bürgerinnen und Bürgern als oberstes Ziel.
Wir müssen jedoch die wirtschaftlichen Folgen für zahlreiche Betriebe, Solo-Selbstständige und Kulturschaffende noch stärker in den Blick nehmen. Jede abgesagte oder verschobene Messe,jedes geschlossene Café, jedes abgesagte Konzert und leere Restaurants werden derzeit zu existenzbedrohenden Situationen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger.
Insbesondere in der Gastronomie, im Hotel- und Kleingewerbe ist eine solidarische Unterstützung unabdingbar.
Daher regen wir an, ergänzend zu den Maßnahmen durch den Bund auch auf Landesebene schnelle und unbürokratische Soforthilfen für betroffene Betriebe und Selbständige sowie Kulturschaffende
in NRW zur Verfügung zu stellen. Auch in den Kommunen können angesichts notwendiger Soforthilfen durch ungeplante Ausgaben finanzielle Engpässe entstehen. Aus einem neu einzurichtenden Sondervermögen des Landes in Höhe von zunächst 15 Milliarden Euro sollen Betroffene, die durch die Coronakrise akut in ihrer Existenz bedroht sind, unbürokratische Soforthilfen beziehen können.  Zur Finanzierung des Sondervermögens sind Kredite aufzunehmen, deren Aufnahme durch eine Ausnahmeregelung der Schuldenbremse in § 18b LHO NRW möglich ist, wenn dazu ein Tilgungsplan vorgelegtund ein Beschluss des Landtags gefasst wird.
Um Eltern in den nordrhein-westfälischen Kommunen zu entlasten, sollte das Land aus dem „Krisenfonds Corona“ ebenfalls Elternbeitragserstattungen für ausgefallene Kinderbetreuungszeiten finanzieren.
Die Finanzverwaltung des Landes kann ebenfalls zur Entlastung akut betroffener Bürgerinnen und Bürger beitragen, indem sie großzügige, zinslose Stundungen ermöglicht, Vorauszahlungen reduzieren lässt und auf Vollstreckungen offener Forderungen vorübergehend verzichtet.
Nach der Corona-Epidemie muss der „Krisenfonds Corona“ in ein dann notwendiges Konjunkturprogramm für NRW überführt werden. Insbesondere Kulturschaffende und Kommunen benötigen die solidarische Unterstützung des Landes, um die Folgen der Krise abschwächen zu können.“