Schule muss als Lern- und Lebensraum für alle Kinder wirken können

Antrag der GRÜNEN im Landtag

I.       Ausnahmesituation Pandemie
Der notwendige Lock Down in der Corona-Krise hat zu tiefen Eingriffen und massiven Brüchen in dem bisher so sicher geglaubten Alltag geführt.
Das betrifft auch den Bildungsbereich und damit die Schulen in Nordrhein-Westfalen.
Das Aussetzen des regulären Schulbetriebs seit dem 18.3.2020 landesweit, im Kreis Heinsberg aufgrund der Infektionslage schon seit Ende Februar, wirkt sich besonders auf das Leben der Familien, der Schülerinnen und Schüler und nicht zuletzt der Lehrkräfte aus.
Die Corona-Krise hat uns ins digitale Lernen katapultiert. Einige Kommunen waren schon gut ausgerüstet, bei anderen fehlte es noch an Hard- oder Software. Auch bei den Schulen gab und gibt es einen sehr unterschiedlichen Stand. Es gibt Lehrkräfte, die an das anknüpfen können, was sie schon zuvor an digitalen Möglichkeiten nutzten, für andere ist es mehr oder weniger Neuland. Lehrerinnen und Lehrer haben in Windeseile das Lernen auf Distanz auf der Grundlage ihrer schulischen Möglichkeiten umgesetzt, bieten Unterstützung und Feedback – per Telefon, Email, Chat oder aufsuchend, soweit es möglich ist. Sie bringen Arbeitsmaterial da vorbei, wo sie wissen, dass Kinder keinen Zugang zu digitalen Geräten haben. Den Lehrkräften, aber auch den anderen Pädagoginnen und Pädagogen und viele andere, die in der Schule und mit der Schule arbeiten und die nicht nur in der Schule die Betreuung der Kinder übernommen haben, gebührt großer Dank.

II.      Noch weniger Chancengleichheit in der Krise

Gleichzeitig muss jedoch auch konstatiert werden, dass die Qualität und der Umfang des digitalen Unterrichts Diskrepanzen aufweist, aufweisen muss.
Zahlreiche Schülerinnen und Schüler konnten gerade in der Corona-Situation in Vorbereitung auf Prüfungen zusätzliche Unterstützungsangebote nicht wahrnehmen, dazu zählen z.B. das Arbeiten in Lerngruppen oder auch außerschulische Vorbereitungsangebote.
Sie haben – nicht nur technisch gesehen – zudem ganz unterschiedliche Voraussetzungen beim häuslichen Lernen. Die Wohnsituation ist zu berücksichtigen wie auch, dass zahlreiche Schülerinnen und Schüler sich um Geschwister kümmern müssen, während die Eltern arbeiten
–  zum großen Teil auch im  Home Office.  Dann müssen sie sich gegebenenfalls  auch  den Computer teilen, Lernen ist erst am Abend möglich. Kinder und Jugendliche sorgen sich um ihre Familien. Eltern bangen um ihre Arbeit. Großeltern sind gesundheitlich bedroht. Eltern, Geschwister und Kinder und Jugendliche selbst gehören eventuell zur Risikogruppe. Sicher Geglaubtes im Leben wurde von heute auf morgen erschüttert. Ängste, Unsicherheit, Sorgen, soziale Nöte belasten die Schülerinnen und Schüler, blockieren häufig genug auch das Lernen.
Die Beschreibung dieser differenten Lernausgangslagen gilt besonders auch für die Schüle- rinnen und Schüler aller Abschlussjahrgänge. Die Belastungen können in den Prüfungssituationen nicht einfach abgeschüttelt werden. In der Gesamtbewertung der Situation wird deutlich, dass Prüfungen unter solchen Bedingungen ungerecht sind.
Wenn die Ministerin jetzt die Schülerinnen und Schüler vor die Entscheidung stellt, freiwillig in die Schule zu kommen, um sich noch einmal mit persönlicher Unterstützung von Lehrkräften auf die Prüfung vorzubereiten oder zu Hause zu bleiben – weil sie selbst oder im Haushalt lebende Familienmitglieder zur Risikogruppe gehören – dann wird noch einmal zusätzlich deutlich, wie wenig gerecht das gesamte Verfahren ist. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler werden durch die Fokussierung auf diese Abschlussklausuren einem enormen Konflikt ausgesetzt.

III.    Schule jetzt anders denken

Es wäre wünschenswert gewesen, dass wir das laufende Schuljahr wie sonst auch mit Prüfungen hätten abschließen können. Wir haben aber kein normales Schuljahr mehr, wir haben eine Pandemielage. Es ist zunächst beruhigend, dass sich die Situation bei der Reproduktionszahl allmählich entspannt. Die Bundeskanzlerin hat jedoch zurecht angemerkt, dass wir den „zerbrechlichen Zwischenerfolg“ nicht gefährden dürfen.
Deswegen ist es richtig, die Schulen erst ab dem 4. Mai schrittweise zu öffnen und die Zeit zu intensiven Vorbereitungen zu nutzen, Das gilt nicht nur für den unverzichtbaren Infektionsschutz, sondern vor allem auch für die pädagogischen Konzepte.
Es ist für die Kinder und Jugendlichen gut, wenn sie endlich wieder in die Schule gehen dürfen. Sie brauchen die Beziehung zu den Lehrkräften. Lehrerinnen und Lehrer wären froh, „ihre“ Kinder auch wieder zu sehen und nicht nur virtuell zu kommunizieren.
Familien und gerade Alleinerziehende brauchen dringend Entlastung von der Situation der Lernbegleitung zuhause, und sie brauchen die Freiheit, das Home Office wieder verlassen zu können.
Deswegen müssen jetzt Entscheidungen getroffen werden, wie unter Pandemiebedingungen möglichst viele Kinder und Jugendliche – gerade auch aus prekären Lebenslagen – wieder in die Schule kommen können, auch wenn sie zunächst in Teilgruppen unterrichtet werden müssen. Die Modelle müssen mit den Lehrer- und Elternverbänden und auch der Landesschüler*innenvertretung LSV und den kommunalen Spitzenverbänden im Landtag diskutiert werden.
„Welche Ressourcen benötigen Kinder, um aus dieser Krise nicht beschädigt, sondern gestärkt herauszugehen?“ fragen die Initiatorinnen und Initiatoren in einer Resolution, die als Petition auch an den Bundestag gerichtet wurde. (www.gueterabwaegung-in-der-krise.de)
Die Bildungsexperten und -expertinnen und engagierten Pädagoginnen und Pädagogen sehen „die Pädagogik in dieser Krise in der Pflicht, Strukturen und Prozesse zu schaffen, die Schülerinnen und Schüler psychisch und sozial entlasten. Entlastung und Bildungsmöglichkeiten erfahren Schülerinnen und Schüler durch das Erleben von Gemeinschaft, durch das Teilen von Ängsten und Hoffnungen wie auch durch das kooperative Entdecken ihrer Umwelt und ihrer persönlichen Fähigkeiten und Stärken. Leistungsdruck und Angst dürfen in den nächsten Monaten nicht den Unterricht und das Leben der Schülerinnen und Schüler bestimmen, nur um die herkömmlichen Übergänge im Bildungssystem in herkömmlicher Form zu sichern. (…) Die Frage, wie wir die psychosoziale Gesundheit und optimale Bildungsmöglichkeiten für alle Schülerinnen und Schüler gemeinschaftlich erreichen können, muss aktuell pädagogisch handlungsleitend sein!“

IV.    Pädagogik vor Prüfung – keine Verschärfung von Bildungsungerechtigkeit

Zentrale Prüfungen basieren auf gleichen Prüfungsinhalten bei gleichen Prüfungsvoraussetzungen. Sie haben in erster Linie die Funktion der Standardsicherung. Diese ist langfristig angelegt und wird durch einmaliges Aussetzen nicht gefährdet.
Die schon beschriebenen sehr unterschiedlichen Lernausgangslagen bei Aussetzung des schulischen Unterrichts über mehrere Wochen, dazu noch ausgedehnter im Kreis Heinsberg, gewährleisten keine Vergleichbarkeit der Voraussetzungen. Die Freiwilligkeit der Teilnahme an den geplanten schulischen Vorbereitungen auf die Abschlussprüfungen zum Abitur, bei der sich Schülerinnen und Schüler ggf. zwischen Klausurvorbereitung oder Gesundheitsschutz für sich oder die Familie entscheiden müssen, verursacht eine zusätzliche psychische Belastung und verschiebt die Verantwortung auf die betroffenen Schülerinnen und Schüler. So darf sich der Staat seiner Verantwortung für Bildungsgerechtigkeit nicht entziehen.
Es muss berücksichtigt werden, dass eine Abschlussklausur nicht entscheidend für die Testierung des Abiturs ist. Auf der Grundlage dieser Klausuren und der Leistungen in der Qualifikationsphase, die sowieso beim Abitur überwiegend zählen, lässt sich Abiturnote in den Fächern abschließend bilden. Die noch ausstehenden Vorklausuren zum Abitur müssen unter fairen Bedingungen nachgeholt werden können. Das ist nur noch an 90 Schulen notwendig. Die Hochschulreife kann dann verliehen werden. Ergänzend sollte eine Chancenregelung eingeführt werden: Wer auf der Kippe steht oder sich verbessern möchte, kann eine Zusatzprüfung ablegen.
Für die Abschlüsse der Sekundarstufe I können solche Regelungen ebenfalls getroffen werden. Für den Mittleren Bildungsabschluss hat Ministerin Gebauer bereits das Aussetzen der Zentralen Prüfungen ZP 10 angekündigt.
Die Berufskollegs werden vor besondere Herausforderungen gestellt, und auch hier gelten die Präsenz- und Prüfungspflichten für Prüfungsjahrgänge. In den sehr großen Schulen und Schulzentren werden die Herausforderungen entsprechend umfänglich sein.
Die Prüfungssettings beanspruchen große Raumkapazitäten in den Schulen und nehmen vor allem auch die Präsenzlehrkräfte voll in Anspruch. Bis zu 30%, so die Annahmen des Ministeriums sind nicht im herkömmlichen Unterricht einsetzbar, da sie zu einer Risikogruppe gehören oder unmittelbar Kontakt zu vulnerablen Personen haben.
So wird der wichtige Schulbesuch wochenlang für weitere Schülerinnen und Schüler blockiert. Das betrifft besonders Gesamtschulen und Berufskollegs mit mehreren Prüfungsjahrgängen. Völlig ausgeblendet hat die Regierung bislang die Situation der Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf sowohl im gemeinsamen Lernen wie auch in den Förderschulen. Bezeichnend, dass die Förderschulen aber für Prüfungen geöffnet werden sollen. Ungeklärt ist dagegen die Frage, ob Inklusionsassistenzen die Familien grundsätzlich zu Hause unterstützen können und wie der Bildungs- und Teilhabeanspruch von Kindern mit Behinderungen jenseits von Prüfungen gewährleistet werden kann.

V.     Die besondere Situation braucht besondere Antworten:

Wir brauchen Raum für das soziale Lernen und den Austausch im realen Raum für möglichst alle Kinder und Jugendlichen.
Es braucht kreative und neue Lösungen, wie der Isolation begegnet werden kann. Es müssen auch andere Formen der Begegnung und Anregung gedacht und organisiert werden. Bei allen Maßnahmen muss das Infektionsgeschehen im Blick gehalten und auf den notwendigen Schutz für alle Beteiligten geachtet werden.
Es müssen neue Räume und Zeiten für die Schülerinnen und Schüler gefunden werden. Gerade bei jüngeren Schülerinnen und Schülern aus sozial benachteiligten Familien spielt die Beziehung zur Lehrkraft eine besondere Rolle. Ein- bis zweimal pro Woche sollen die Schülerinnen und Schüler und die Lehrkräfte daher aktiv miteinander kommunizieren. Ein Einstieg kann über Sprechstunden für Schülerinnen und Schüler gelingen, in denen in Kleingruppen (5-6 Kinder) über persönliche Erfahrungen und Fragen gesprochen wird und das Lernen zuhause begleitet wird. Auch Raum und Zeit für Einzelgespräche sollten mitgedacht werden. Für die Kleingruppen sollte personelle Kontinuität angestrebt werden und auf das Prinzip der Klas- senlehrerinnen und Klassenlehrer fokussiert sein. Fachlehrkräfte können Bausteine einspeisen.
Die Kombination von Präsenzlernen und Lernen auf Distanz kann in entsprechenden Teams für die Lerngruppen organisiert werden und bindet die Kolleginnen und Kollegen ein, die nicht selbst im Präsenzunterricht mitarbeiten können und die weiteren pädagogischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Schule.
Fachliches Lernen kann in Präsenzphasen und Lernen auf Distanz einen neuen Rhythmus finden, alternierende Lerngruppen (nachmittags, vormittags, an bestimmten Wochentagen) bieten eine weitere Möglichkeit. Die jeweils angemessene Gruppengröße muss den räumlichen Bedingungen vor Ort angepasst werden.
Auch beim Lernen auf Distanz sollten verstärkt Videokonferenzen genutzt werden, um den Austausch und die Kommunikation zu fördern. Die technischen Möglichkeiten und die Ausstattung aller Kinder und Jugendlichen muss gesichert sein. Das gilt z.B. für einen Freifunkzugang wie mindestens auch ein Tablet für Schülerinnen und Schüler. Über das Bildungs- und Teilhabepaket kann Zugang zu digitalen Geräten geschaffen werden auch für Kinder aus einkommensschwachen Familien. Ausleihen bei den Schulen oder über den Schulträger sollten ermöglicht werden.
·         Öffentliche Einrichtungen könnten für bestimmte Zeiträume Schülerinnen und Schülern Arbeitsplätze zur Verfügung stellen, so können auch Bibliotheken oder Jugendzentren einbezogen oder Verwaltungsräumlichkeiten genutzt werden.
·         In einem Portfolio sollten die Lernbausteine dokumentiert werden, Kompetenzraster können helfen, dass Schülerinnen und Schüler Lernfortschritte und vielfältige Leistungsnachweise in neuen Formen dokumentieren.
Wann ein herkömmlicher Unterricht mit der regulären Stundentafel umfänglich erfolgen kann, ist derzeit noch nicht absehbar.
Umso wichtiger ist es, die Krisenlage mit besonderen Antworten in einer besonderen Situation zu gestalten und so gesellschaftliches Leben Schulalltag neu zu denken und zu ermöglichen. Dafür brauchen Schulträger, Schulen und nicht zuletzt die engagierten Schulleitungen, Pädagoginnen und Pädagogen Entscheidungsspielraum, Beinfreiheit und volle Rückendeckung durch die Politik.
·         Viele Schulen, gerade an Standorten mit großen Herausforderungen, sind im eigenen Stadtteil bzw. Ort gut vernetzt. Es sollte darum über Ausweitungen von Mentoring-Programmen nachgedacht werden, in den Schülerinnen und Schüler eine außerschulische Begleitperson haben.
·         Gut aktivierbar ist auch das Tutorenprinzip in der Schule, das heißt ältere Schülerinnen und Schüler bilden ein Lernduo mit jüngeren – davon profitieren beide. Auch hier ist wichtig, dass es um einen planbaren und begrenzten 1:1-Kontakt geht. Das schließt Lehramtsstudierende, nicht nur im Praxissemester mit ein.
Für die Sommerferien sollten schon jetzt Freizeitangebote für Schülerinnen und Schüler organisiert werden, die in kleinen festen Gruppen einen Ausweg bieten, die soziale Isolation nicht noch weiter verstärken und die Zugänge zu Bildung offen halten. Vielen Kulturschaffende, Trainerinnen, Dozenten sind derzeit ihre Betätigungsfelder weggebrochen. Studierende haben ihre Jobs verloren. Wir haben die Chance, die Sommerferien mit Angeboten zu füllen und so gegen die sozialen und pädagogischen Verluste der Corona-Krise anzuarbeiten. Ziel ist es dabei, nicht einen verkappten Ferien-Unterricht anzubieten, sondern ein anregendes Freizeitprogramm in festen Kleingruppen. Je nach Infektionsgeschehen im Sommer können das kleine oder auch etwas größere Theater- und Musikworkshops, Filmprojekte, Radtouren in die Umgebung, Sportangebote im Freien, Sprach-, Koch – und Kunstkurse und vieles mehr sein. Wichtig ist, dass die Angebote über die Schulen an die Kinder und Jugendlichen „vermittelt“ werden, damit möglichst viele, die diese Möglichkeiten brauchen, auch erreicht werden. Eine Finanzierung dieser umfassenden Bildungsangebote für Kinder aus einkommensschwachen Familien muss sichergestellt werden.

VI.    Der Landtag stellt fest:

·         dass durch das Prüfungsgeschehen unter Pandemiebedingungen das Raumangebot in den Schulen massiv eingeschränkt sein wird für andere Lerngruppen, die eigentlich ab dem 4. Mai wieder kommen sollen.
·         dass die ohnehin geringere Zahl von Präsenzlehrkräften durch die Prüfungsklassen, die ja auch in Teilgruppen arbeiten, überproportional gebunden wird. Denn kleinere Lerngruppen benötigen mehr Lehrkräfte, sie stehen anderen Schülerinnen und Schülern nicht zur Verfügung.
·         dass die Belegung der Schule durch die Abschlussprüfungen gerade für die jüngeren Jahrgänge weitere Wochen „Homeschooling“ mit allen Begleiteffekten bedeuten würde.
·         dass die Situation für Kinder in prekären Lebenslagen mit z. T. massiven Problemen sich weiter verschärfen würde, Bildungsungerechtigkeiten vertieft würden, dringend notwendige pädagogische Arbeit nicht geleistet werden kann, sehr vielen Kindern der Zugang zum Lernen im schulischen Kontext verwehrt bleibt.
·         dass Schulen als Lern- und Lebensraum für alle Kinder und Jugendlichen wirken können müssen. Wir brauchen eine andere Priorität: Es muss jetzt um Pädagogik gehen! In den Schulen von heute findet Wissens- und Kompetenzerwerb statt. Diese werden von den Schülerinnen und Schülern durch vielfältige und unterschiedliche Formen von Überprüfungen nachgewiesen. Die Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge haben in ihrer bisherigen Laufbahn so zahlreiche Prüfungen absolviert, dass der einmalige Verzicht darauf vertretbar ist.
·         Dass Lehrer- und Elternverbände, Landesschüler*innenvertretung LSV sowie die kommunalen Spitzenverbände kontinuierlich und verbindlich in die Vorbereitung und Entwicklung von neuen Lernformaten und Angeboten eingebunden werden müssen.