Drohneneinsatz bei der Polizei NRW

Kleine Anfrage von Verena Schäffer und Matthi Bolte-Richter

Portrait Verena Schäffer Linda Hammer 2022

Bei der Polizei NRW sollen laut einem Bericht des Innenministers seit dem Jahr 2005 Drohnen eingesetzt werden (Bericht vom 20.04.2020 – Vorlage 17/3258 –, Seite 3). Derzeit sollen 15 unbemannte Luftfahrtsysteme (UAS) vom Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) zentral zur Kriminalitätsbekämpfung auf Anforderung der Kreispolizeibehörden eingesetzt werden.
Zur Gefahrenabwehr soll der Einsatz dieser Drohen nur nach Zustimmung des Innenministeriums erfolgen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.         Wie viele unbemannte Luftfahrtsysteme welcher Art (Hersteller und Typ) werden vom LZPD seit 2005 eingesetzt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.)
2.         Auf welchen Rechtsgrundlagen erfolgt der Einsatz der unbemannten Luftfahrtsysteme zur Kriminalitätsbekämpfung?
3.         Nach welchen Kriterien bzw. auf welcher Rechtsgrundlage wird seitens des Innenministeriums eine Zustimmung zum Einsatz der unbemannten Luftfahrtsysteme zur Gefahrenabwehr erteilt?
4.         Erfolgt die Übertragung und Speicherung der Aufzeichnungen durch die vom LZPD eingesetzten unbemannten Luftfahrtsysteme verschlüsselt?
5.         Wie wird die Datensicherheit der Übertragung und Speicherung der von Drohnen getätigten Aufzeichnungen gewährleistet? (Bitte Rechtsgrundlage, Ort und Dauer der Speicherung sowie Zertifizierung der Systeme im Hinblick auf die Datensicherheit angeben.)