„Sanierung“ der B484 zwischen Wahlscheid und Overath: Was hat die Landesregierung bezüglich der erheblichen Mängel nach Durchführung der Maßnahme inzwischen unternommen und was plant sie zu deren Beseitigung?

Kleine Anfrage von Horst Becker

In Bezug auf die erheblichen Fahrbahnmängel auf der B484 nach der erfolgten „Sanierung“ hatte ich in der Kleinen Anfrage 2866 die Landesregierung gefragt, ob diese erheblichen Mängel der Landesregierung bekannt seien und ob sie beseitigt würden. Die Antwort in der Drucksache 17/7405 vom 12. September lautete:
„Die beschriebenen Unebenheiten im Bereich des Radweges und der Hauptfahrbahn sind dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen bekannt. Die genannten Auffälligkeiten wurden der beauftragten Fachfirma bereits gemeldet. Derzeit befindet sich das Gesamtprojekt noch in der Umsetzung. Die Abnahme der Baumaßnahme erfolgt nach Fertigstellung der Gesamtleistung. Im Rahmen der vor der Abnahme durchzuführenden Kontrollprüfungen wird die Bauleistung auch auf mögliche Abweichungen von den vertraglich festgelegten Anforderungen, insbesondere hinsichtlich der Ebenheit der Fahrbahn, untersucht. Treten im Zuge der Kontrollprüfungen vertraglich nicht hinnehmbare Mängel auf, wird die Fachfirma aufgefordert, ein entsprechendes Sanierungskonzept aufzustellen und anschließend umzusetzen.“
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung
1.           Wann sind die vor der Abnahme durchzuführenden Kontrollprüfungen erfolgt, bei denen die Bauleistung auch auf mögliche Abweichungen von den vertraglich festgelegten Anforderungen, insbesondere hinsichtlich der Ebenheit der Fahrbahn, untersucht werden sollte?
2.           Welche vertraglich nicht hinnehmbaren Mängel sind im Zuge dieser Kontrollprüfungen festgestellt worden? (Bitte einzeln aufführen)
3.           Wurde die Fachfirma aufgefordert, ein entsprechendes Sanierungskonzept aufzustellen und anschließend umzusetzen?
4.           Wenn Ja: Wie sieht das Sanierungskonzept genau aus? (Bitte Maßnahmen und Zeitplan aufführen)
5.           Wenn Nein: Wie begründet die Landesregierung den Verzicht auf ein Sanierungskonzept angesichts der gravierenden Mängel nach der „Sanierung“ des genannten Streckenabschnitts der B484?