Warum will die Landesregierung trotz Potentialnachweis und Wirtschaftlichkeitsbe- rechnung für den von Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis geforderten Radschnellweg…

Kleine Anfrage von Horst Becker und Johannes Remmel

…bis heute den Bedarf nicht feststellen und gefährdet so auch das Ziel, zeitgleich mit dem Neubau des „Tausendfüßlers“ an oder unter dieser Brücke einen Radweg zu realisieren?
Auf unsere Kleine Anfrage ‚Tausendfüßler‘ in Bonn – Neubau von acht statt vier Spuren an der BAB 565 ohne einen begleitenden Radschnellweg? Wie ernst meint die Landesregierung die Förderung der nicht motorisierten Nahmobilität eigentlich noch?“ vom 20.04.2019 antwortete die Landesregierung u.a. wie folgt:
„Die Planung für den Ersatz des Tausendfüßlers und den 6-streifigen Ausbau der A 565 wird vom Landesbetrieb Straßenbau NRW im Rahmen der Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen betrieben. In Anbetracht der geringen Restnutzungsdauer des Bauwerks ist hier ein verzögerungsfreier Bau erforderlich. Verantwortlicher Baulastträger für den Radweg ist die Stadt. Der Landesbetrieb hat der Stadt Unterstützung zugesagt und mögliche Synergien aufgezeigt. Selbstverständlich wird bei gleichzeitig vorliegendem Baurecht ein gemeinsamer Bau von Radweg und Autobahn angestrebt.“
Weiter wurde auf die Frage „Was wären die Voraussetzungen für eine Förderung eines Radschnellwegs bei Neubau des ‚Tausendfüßlers‘ an der BAB 565 in Bonn in Baulastträgerschaft der Stadt?“ ausgeführt: „Bei Vorliegen eines entsprechenden Förderantrags durch die Stadt Bonn kann nach Priorisierung durch den Regionalrat ein kommunaler Radschnellweg gefördert werden. Voraussetzung ist, dass die Kriterien des Landes für Radschnellwege eingehalten werden. Dazu gehören insbesondere eine Mindestlänge von fünf Kilometern und der Nachweis eines Potentials von mindestens 2.000 Radfahrenden pro Tag. Eine regionale Verbindungsfunktion ist davon abweichend nicht nachzuweisen.“
Der Bedarf für einen Radschnellweg von Alfter im linksrheinischen Teil des Rhein-Sieg-Kreises durch Bonn über den Rhein bis in den rechtsrheinischen Teil des Rhein-Sieg-Kreises nach Troisdorf und Niederkassel, der in Bonn vom sogenannten Endenicher Ei an der Anschlussstelle Bonn-Endenich bis über den Rhein auf die rechte Rheinseite entlang der Autobahn 565 verlaufen soll, wurde durch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung und einen Potenzialnachweis dokumentiert. Auf dieser Grundlage haben die Stadt Bonn und der Rhein-Sieg-Kreis im März dieses Jahres beim Verkehrsminister gemeinsam beantragt, den Bedarf für diesen Radschnellweg festzustellen. Als Folge wäre dann Straßen.NRW vom Verkehrsministerium zu beauftragen, den Radschnellweg zu planen und zu bauen.
Politik und Verwaltung der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreis haben sich mehrfach für den Radschnellweg ausgesprochen, der auch entlang der BAB 565 von der Anschlussstelle Bonn-Endenich über den Rhein bis zum Autobahndreieck Bonn-Nordost führen soll und zusammen mit der geplanten Erneuerung der Autobahn in diesem Abschnitt realisiert werden sollte. Eine Entscheidung des Landes zu diesem gewünschten Radschnellweg in der Region Bonn ist überfällig und dringlich. Weil die Planfeststellung für den Neubau des ersten Teils des Autobahnabschnitts in Kürze eingeleitet wird, muss sehr kurzfristig eine Entscheidung jetzt fallen, ob der Radschnellweg dort mit gebaut wird und dafür vom Verkehrsmister der Bedarf für diesen Radschnellweg festgestellt werden.
Die Frage, ob ein fahrbahnbegleitender Radweg an der Brücke der A565 oder ein Radweg unter der Brücke geplant wird, ist zunächst nicht erheblich für eine Bedarfsfeststellung durch das Ministerium. Es wäre für eine klimafreundliche Mobilität fatal, wenn der zeitgleiche Bau eines solchen Radschnellweges in dieser hoch verkehrsbelasteten Region unterbliebe und sich die immer wieder vorgetragene Behauptung, das Ministerium wolle den Radverkehr fördern, an einer solchen Stelle als reine Sonntagsrede erwiese.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.       Was hat die Landesregierung seit Ende Mai 2018 (der Beantwortung der letzten Kleinen Anfrage zum Thema) unternommen, um den von Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis geforderten Radschnellweg zu ermöglichen?
2.       Was hindert die Landesregierung bisher daran, den nachgewiesenen Bedarf für den o.g. Radweg festzustellen?
3.       Kann die Landesregierung dem Landtag NRW zusagen, dass eine Bedarfsfeststellung für den o.g. Radweg vor Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens des 1. Teilabschnittes für die Baumaßnahme an der A565 erfolgt?
4.       Was wird die Landesregierung unternehmen, um beim anstehenden Neubau des „Tausendfüßlers“ einen Radweg fahrbahnbegleitend oder unter der Brücke zeitgleich umzusetzen?