Ein Jahr Gründerstipendium.NRW – Zwischenbilanz Gründernetzwerke

Kleine Anfrage von Mathi Bolte-Richter

Am 1. Juli 2018 ist das Programm „Gründerstipendium.NRW“ mit dem Inkrafttreten der Richtlinie über die Gewährung von Stipendien zur Förderung von innovativen Unternehmensgründungen in Nordrhein-Westfalen an den Start gegangen. Ziel des Programmes ist es junge Gründerinnen und Gründer in der Pre-Seed- und Seed-Phase finanziell und beratend zu unterstützen. Die Stipendien werden dezentral in den 37 Gründernetzwerken in NRW vergeben. Bei diesen sind mittlerweile 1359 Bewerbungen für das Gründerstipendium eingegangen. Darüber, welche Bewerbung als förderfähig eingestuft wird, entscheidet eine Jury im jeweiligen Gründernetzwerk. Bei den seither insgesamt 157 Jurysitzungen wurden, die eingegangenen Bewerbungen bewertet. Für 980 davon wurde eine Förderempfehlung ausgesprochen (Quelle: https://www.gruenderstipendium.nrw/).
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.           Aus wie vielen Personen bestehen die 37 akkreditierten Gründernetzwerke in NRW? (Bitte einzeln auflisten und darstellen, wie sich die einzelnen Teams – Berater, Coach, Jurymitlgied – zusammensetzen)
2.           Wie teilen sich die Jurysitzungen auf die einzelnen der 37 Gründernetzwerke auf? (Bitte pro Gründungsnetzwerk auflisten und Datum der Jurysitzung sowie Anzahl der Pitches auflisten)
3.           Wie viele der Gründernetzwerke mussten zusätzliches Personal zur Erfüllung aller dazugehörigen Aufgaben einstellen? (Bitte einzeln auflisten)
4.           Wie unterstützt die Landesregierung die Gründernetzwerke bei der Erfüllung des Mehraufwandes?
5.           Wie hat sich die Landschaft der Gründernetzwerke seit dem 2018 entwickelt? (Bitte einzeln darstellen, wann welches Gründernetzwerk akkreditiert wurde und wie die weitere Planung der Landesregierung aussieht)