Welche Schlüsse zieht die Landesregierung aus der Auswertung der Verbissgutachten?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

Gemäß § 22 des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen (LJG-NRW) hat die Forstbehörde in einem regelmäßigem Turnus von drei bis fünf Jahren das Recht, ein Gutachten zum Einfluss des Schalenwildes auf die Verjüngung der Wälder zu erstellen. Diese sogenannten ‚Verbissgutachten‘ geben Auskunft über die natürliche Ausgewogenheit des Lebensraums Wald und bilden somit die Möglichkeit, Einflüsse des Schalenwildes auf die Verjüngung der Wälder zu bewerten. Die Gutachten dienen außerdem der Abstimmung zwischen der Jägerschaft und der Forstwirtschaft im Jagdgebiet, beispielsweise bei der Erstellung von Abschussplänen.
Aufgrund der seit Monaten anhaltenden Extremwetterlage, befindet sich auch der Wald in NRW aktuell in einem dramatisch schlechten Zustand. Die Extremwetterlage der letzten Monate hat zu einem dramatischen Waldsterben beigetragen. Die dadurch entstandenen Kahlflächen sind zeitnah wieder aufzuforsten, um den Wald in NRW mit allen seinen wichtigen Funktionen für Mensch und Tier zu erhalten.
Durch eine hohe Anzahl von Schalenwildbeständen entstehen durch Schälen und Verbiss besonders an jungen Bäumen hohe Schäden. Ein hoher Schalenwildbestand kann den zwingend notwendigen Waldumbau hin zu klimastabilen Mischwäldern maßgeblich beeinträchtigen. Um dem vorzubeugen, fordern Waldbauern bereits eine Halbierung der Schalenwildbestände um bis zu 50 Prozent.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.           Wie hat sich die Anzahl der Verbiss- und Schälschadensbelastung in Nordrhein- Westfalen insgesamt in den letzten 10 Jahren entwickelt?
2.           Wie viele Verbissgutachten wurden in NRW innerhalb der letzten fünf Jahre erstellt? (Bitte erstellte Gutachten nach Regierungsbezirken aufschlüsseln)
3.           Nach welchen standardisierten Verfahren werden die Ergebnisse der Verbissgutachten in die Abschussplanung der Jagdbezirke einbezogen?
4.           In welchen Jagdbezirken ist aus Sicht der Landesregierung eine Reduzierung der Schalenwildbestände aufgrund einer hohen Verbiss- und Schälschadensbelastung zwingend erforderlich?
5.           Vor dem Hintergrund des aktuellen, klimabedingten Waldsterbens: Um wieviel Prozent plant die Landesregierung die Schalenwildbestände zu reduzieren, um somit eine Wiederaufforstung der entstandenen Kahlflächen zur ermöglichen?