Vereinbarung zwischen Bund und Bahn – Mehr Geld für die Schieneninfrastruktur in NRW?

Kleine Anfrage von Arndt Klocke

Wie der Presseberichterstattung zu entnehmen war, wurde zwischen Bund und Deutscher Bahn eine neue Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung mit einem Gesamtvolumen von 86 Milliarden Euro für die nächsten zehn Jahre abgeschlossen. Diese Vereinbarung soll die Investitionen in die Modernisierung und den Erhalt des deutschen Schienennetzes regeln und ab Beginn des kommenden Jahres bis zum Jahr 2029 gelten. Vor allem für die Sanierung der zahlreichen maroden Eisenbahnbrücken und Schienenanlagen soll das Geld verwendet werden.
In diesem Zusammenhang bitte ich die Landesregierung um die Beantwortung folgender Fragen:
1.           Mit wie vielen Mitteln aus dieser Vereinbarung rechnet NRW pro Jahr? (bitte von 2020 bis 2029 einzeln aufschlüsseln)
2.           Gibt es eine Prioritätenliste, nach der die Mittel in NRW verbaut werden?
3.           In der Vergangenheit gab es immer wieder Kritik, unter anderem vom Bundesrechnungshof, dass die Deutsche Bahn die Mittel zum Teil nicht für den vorgesehen Zweck verwendet. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die zugesagten Mittel auch tatsächlich für die Sanierung der Schieneninfrastruktur verwendet werden?
4.           Der Bund hat sich zum Ziel gesetzt, die Fahrgastzahlen bei der Deutschen Bahn bis 2030 zu verdoppeln. Wie viele Fahrgäste müssten in NRW bis 2030 hinzukommen, um dieses Ziel zu erreichen?
5.           Wie stellt das Land sicher, dass es auch in NRW zu einer Verdoppelung der Fahrgastzahlen der Deutschen Bahn kommt?