Potenziale für Stadtentwicklung und Wohnungsbau auf landes- und bundeseigenen Flächen in NRW

Kleine Anfrage von Johannes Remmel und Arndt Klocke

Die Bundesregierung hat in Ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 19/10376 der FDP- Bundestagsfraktion festgestellt, dass auf bundeseigenen Flächen etwa 20.000 Wohnungen entstehen könnten. Viele dieser Flächen liegen in NRW. Auch dem Land NRW gehören Flächen, auf denen neue Wohnungen errichtet werden könnten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.           In welchen Städten und Gemeinden in NRW befinden sich die Bundesflächen, die für den Wohnungsbau geeignet sind (bitte einzeln mit Grundstücksfläche für Städte und Gemeinden angeben)?
2.           In welchen Städten und Gemeinden in NRW sind Flächen des BLB für den Wohnungsbau geeignet (bitte einzeln mit Grundstücksfläche für Städte und Gemeinden angeben)?
3.           Welche Maßnahmen hat die Landesregierung unternommen, um bundes- und landeseigene Flächen für den Wohnungsbau zu erschließen?
4.           Welche landes- oder bundeseigenen Flächen sind seit dem 1.7.2017 in NRW für den Wohnungsbau erschlossen worden (bitte einzeln mit Grundstücksfläche für Städte und Gemeinden angeben)?
5.           Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um bundes- und landeseigene Flächen für den Wohnungsbau zu erschließen?