Freie Eintritte in NRW-Museen für Kinder und Jugendliche

Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und GRÜNEN

I.         Ausgangslage
Museen halten in ihren Beständen einen immensen Schatz kultureller Darbietungen vor. Ihre Aufgaben umschließen mindestens das Sammeln, Bewahren, Erhalten, Erforschen und Ausstellen. Insbesondere Kinder und Jugendliche sollen davon auf einfache Art und Weise profitieren können. Viele Werke wurden und werden mit öffentlichen Mitteln angekauft. Hiermit haben Bürgerinnen und Bürger durch ihre Steuerleistungen bereits einen Beitrag zum Erhalt des kulturellen Erbes erbracht. Ebenso erbringen sie mit ihrer Steuerleistung die Kosten zum Erhalt und Betrieb der Museen, der aber auch insgesamt finanziert werden muss.
Zumindest für Kinder und Jugendliche, die an Kunst und Kultur herangeführt werden sollen, ist daher von der Erhebung eines Eintrittsgeldes in den in der Verantwortung des Landes Nordrhein-Westfalen stehenden Museen abzusehen.
Wünschenswert ist, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger an künstlerischen Ereignissen oder kulturellen Angeboten teilhaben können. Museen, besonders solche mit einer hohen Aufenthaltsattraktivität, bieten sich auch als niedrigschwelliges Angebot im Sinne eines „Dritten Ortes“ besonders an und erfreuen sich bereits jetzt neben den Bibliotheken eines regen Besucher- und Nutzerinteresses.
In anderen Staaten gilt ein generelles Zutrittsrecht ohne Eintrittskosten für die Dauerausstellungen und die Sammlungen der Häuser. Diese Praxis wird auch international stark angenommen und erfreut sich der Bewertung als einer weltgewandten Ausdrucks- und Umgangsform mit bildender Kunst.
Es steht aber außer Frage, dass wegfallende Eintrittsgelder kompensiert werden müssen, um die Sammlungen zu erhalten, zu pflegen und auszubauen. Daher soll der freie Eintritt in den in der Verantwortung des Landes Nordrhein-Westfalen stehenden Museen in einem ersten Schritt Kindern und Jugendlichen gewährt werden.

II.       Beschlussfassung

Der Landtag beauftragt die Landesregierung,
1.       freien Eintritt für Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre in allen Ausstellungen der durch das Land Nordrhein-Westfalen institutionell geförderten Museen zu gewähren.
2.       mit den betroffenen Institutionen die Höhe eventueller Kompensationen für ausfallende Eintrittsgelder zu ermitteln, eventuelle Erstattungsmöglichkeiten durch Sponsoring zu prüfen und im Vorfeld der Haushaltsberatungen über die Ergebnisse zu berichten.

A.          Der Ursprungsantrag wird dazu wie folgt geändert:

1.       Der Titel des Antrages wird geändert in „Freie Eintritte in NRW-Museen für Kinder und Jugendliche“.
2.       In Absatz 1 wird als Satz 3 eingefügt: „Insbesondere Kinder und Jugendliche sollen davon auf einfache Art und Weise profitieren können.“
3.       An Satz 6 in Absatz 1 wird folgender Halbsatz angefügt: „… der aber auch insgesamt finanziert werden muss.“
4.       Der zweite Absatz wird geändert in: „Zumindest für Kinder und Jugendliche, die an Kunst und Kultur herangeführt werden sollen, ist daher von der Erhebung eines Eintrittsgeldes in den in der Verantwortung des Landes Nordrhein-Westfalen stehenden Museen abzusehen.“
5.       In Absatz 3 wird Satz 1 wie folgt gefasst: „Wünschenswert ist, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger an künstlerischen Ereignissen oder kulturellen Angeboten teilhaben können.“
6.       Als neuer Absatz 5 wird eingefügt: „Es steht aber außer Frage, dass wegfallende Eintrittsgelder kompensiert werden müssen, um die Sammlungen zu erhalten, zu pflegen und auszubauen. Daher soll der freie Eintritt in den in der Verantwortung des Landes Nordrhein-Westfalen stehenden Museen in einem ersten Schritt Kindern und Jugendlichen gewährt werden.“
7.       Der erste Spiegelstrich der Beschlussfassung wird gestrichen.
8.       Der zweite Spiegelstrich wird zum ersten und wie folgt gefasst: „freien Eintritt für Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre in allen Ausstellungen der durch das Land Nordrhein-Westfalen institutionell geförderten Museen zu gewähren.“
9.       Als neuer zweiter Spiegelstrich wird eingefügt: „mit den betroffenen Institutionen die Höhe eventueller Kompensationen für ausfallende Eintrittsgelder zu ermitteln, eventuelle Erstattungsmöglichkeiten durch Sponsoring zu prüfen und im Vorfeld der Haushaltsberatungen über die Ergebnisse zu berichten.“