Sigrid Beer. „Deswegen können wir die Ängste und Sorgen der Schulen nachvollziehen“

Gesetzentwurf der Landesregierung zum Belastungsausgleichgesetz G 9

Sigrid Beer (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf ist in der Tat eine zwingende Folge der Leitentscheidung des Landes, bei den Gymnasien zum neunjährigen Bildungsgang zurückzukehren. Auch wenn wir bei den Fragen, ob das eine Entscheidung für alle Gymnasien ist, oder ob es noch andere Entscheidungen gibt, beim G8 zu verbleiben, unterschiedlicher Auffassung waren, war sich die Landespolitik einig, dass es zu Veränderungen kommen muss.
Folglich war es nur selbstverständlich und notwendig, dass die örtlichen Schulträger einen Anspruch haben, die Mehrkosten, die sich aus dieser Entscheidung ergeben, erstattet zu bekommen. Das Belastungsausgleichgesetz ist als eine Folge daraus zu sehen. Die Landesregierung hat gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden beraten, wie die Mehrkosten zu errechnen sind, und hat dabei auch gutachterliche Unterstützung in Anspruch genommen.
So weit, so gut. Da müsste jetzt eigentlich alles klar sein – das ist es aber nicht. Die Anhörung hat sehr wohl deutlich gemacht, dass der wahre Aufwand, der durch die Neuaufstockung auf G9 wahrscheinlich entstehen wird, nicht mit den errechneten Kosten abzudecken ist. Gerade die großen Städte brauchen nicht hier und da mal einen Klassenraum mehr, sondern das wirkt sich auf gesamte Schulgebäude aus. Deshalb ist die Vermutung in der Tat naheliegend, dass die Kommunen auf erheblichen Mehrkosten sitzen bleiben.
Das betrifft nicht nur die Stadt Köln, die sicherlich Nachholbedarf in der Schulentwicklung jenseits der G9-Frage hat, sondern das haben uns viele Kommunen zurückgemeldet. Hinzu kommt, dass die Berechnung der Grundstücks- und Baukosten leider auch dynamisch ist. In den letzten Jahren konnten wir das in diesem Sektor sehr deutlich ablesen. Dieser Dynamisierungsfaktor ist dabei nicht mit eingerechnet. Von daher blicken wir gespannt auf die angekündigte Evaluation. Ich denke, da werden wir noch gemeinsam unser blaues Wunder erleben. Sicherlich wird es weitere Auseinandersetzungen und Gespräche geben.
Es gibt noch einen weiteren Punkt, der in diesem Gesetzentwurf aus unserer Sicht kritisch zu sehen ist: die Auszahlung. Die Städte müssen jetzt planen und ausschreiben. Sie müssen sich gegebenenfalls jetzt die notwendigen Grundstücke sichern. Da kann man nicht landesseitig sagen: Na ja, da habt ihr noch ein paar Jahre Zeit. Jetzt soll man noch gar nicht an die Planungen gehen, sondern erst dann, wenn die Schülerinnen und Schüler im neuen neunten Jahrgang angekommen sind. – Auch das ist aus unserer Sicht weder zielführend noch realitätsangepasst.
Wir werden uns daher bei diesem Gesetzentwurf enthalten. Wir sehen die Notwendigkeit des Belastungsausgleichs – das ist gut gelaufen –, aber wir sehen nicht, dass dieser Gesetzentwurf den Anforderungen in ausreichendem Maße gerecht wird.
Ich füge hinzu: Wir teilen die Bedenken anderer Schulen und Schulformen, ob auch ihre Bedarfe in Zukunft ausreichend sichergestellt sein werden. Die Landesregierung legt sich hier fest, aber bei anderen Fragen tut sie das nicht. Die Ministerin ist bei „Westpol“ zu sehen gewesen. Auf die Frage: „Wird es ein Nachfolgeprogramm für ‚Gute Schule 2020‘ geben?“, hat sie geantwortet: Nein, das ist Aufgabe der Kommunen. – Wir wissen aber, dass das Programm „Gute Schule 2020“, das Rot-Grün mit 2 Milliarden Euro auf den Weg gebracht hat, nicht ausreicht, um den Sanierungsstau aufzulösen.
(Vereinzelt Beifall von der SPD)
Hier ist dringend eine Weiterführung erforderlich. Sie bleiben eine Aussage dazu schuldig, bzw. Sie haben sich negativ geäußert. Deswegen können wir die Ängste und Sorgen der Schulen nachvollziehen, die sagen: Dort werden die Gelder zugesichert, aber was in Zukunft mit uns wird, ist nicht ausgemacht. – An dieser Frage werden wir dranbleiben.
(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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