Wie will die Landesregierung die Rauchbelastungen durch Holzkohleofengrills in unseren Städten reduzieren?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

Nordrhein-Westfalen ist ein Land mit einer vielfältigen kulinarischen Szene, die einen wichtigen Beitrag zu einem attraktiven Wohnumfeld der Bürgerinnen und Bürger leistet. Einige Gastronomiebetriebe bereiten ihre Speisen mithilfe von befeuerten Holzkohlegrills zu. Beim Grillen mit Holzkohle wird die Luft sowohl im Restaurant selbst, aber auch in der näheren Umgebung durch Feinstaub und Ruß belastet. Eine hohe Konzentration von Grillrestaurants kann daher punktuell zu erheblichen Belastungen für Anwohnerinnen und Anwohner führen. Durch die unvollständige Verbrennung des Holzes in den Öfen entstehen Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Neben der Einschränkung der Wohnqualität durch Rauchentwicklung sorgen sich Anwohnerinnen und Anwohner somit auch um mögliche gesundheitliche Folgen durch die zusätzliche Luftbelastung. Dasselbe gilt für die Angestellten der betroffenen Gastronomiebetriebe, die an den Grills arbeiten und dem Grillrauch unmittelbar ausgesetzt sind, wenn keine optimale Absaugvorrichtung vorhanden ist.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.           Welche Schwerpunktgebiete sind der Landesregierung bekannt, in denen sich eine besonders hohe Konzentration von gewerblich genutzten Holzkohleofengrills messbar auf die dortige Luftqualität auswirkt?
2.           Wie werden die gewerblich genutzten Holzkohlegrills immissionsschutzrechtlich überprüft? (Bitte auch festgelegte Grenzwerte für Holzkohleofengrills benennen.)
3.           Wie wird die Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen von gewerblich genutzten Holzkohleofengrills in Gastronomiebetrieben überprüft?
4.           Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung hinsichtlich einer festgestellten Überschreitung immissionsschutzrechtlicher Grenzwerte hinsichtlich von gewerblich genutzten Holzkohleofengrills in Nordrhein-Westfalen vor?
5.           Beabsichtigt die Landesregierung eine Einbaupflicht von Filtersystemen für Betreiber von Gastronomiebetrieben mit gewerblich genutzten Holzkohleofengrill gesetzlich zu verankern?