Mit Sendemasten des Behördenfunks weiße Flecken schließen – geht das?

Kleine Anfrage von Matthi Bolte-Richter

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 1925 „Lokales Roaming light – Mitnutzung von Standorten des Behördenfunks“ vom 22. Januar 2019 antwortet die Landesregierung auf Frage 4 wie folgt:
„Unter lokalem Roaming wird verstanden, dass die vor Ort vertretenen Netzanbieter ihre Netze auch für Kunden anderer Anbieter öffnen, die in dieser Region normalerweise keinen Empfang hätten. Hingegen kann beim Behördenfunk ein „lokales Roaming“ nicht erfolgen, da die BOS- Frequenzen ausschließlich für den Behördenfunk genutzt werden. Lediglich die Mitnutzung z.B. der Sendemasten für eigene Antennen wird ermöglicht, sofern technische Voraussetzungen eingehalten werden können (Tragfähigkeit der Sendemasten).“
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.           Wie viele Sendemasten des Behördenfunks erfüllen die technischen Voraussetzungen zur Mitnutzung durch die Mobilfunkunternehmen?
2.           Für welche konkreten Standorte des Behördenfunks in NRW gibt es bereits Anfragen von Mobilfunkunternehmen, um eigene Antennen anzubringen? (Bitte aufschlüsseln nach 2018 und 2019)
3.           Wie viele weiße und graue Flecken in NRW können hierdurch theoretisch geschlossen werden?
4.           Wie bewertet die Landesregierung die Idee, ein verpflichtendes lokales Roaming an die Mitnutzung der Behördensendemasten zu koppeln?
5.           An wen zahlen die Mobilfunkunternehmen ein marktkonformes Mietentgelt in welcher Höhe?