Josefine Paul: „Es gilt auch, die Vereine dabei zu unterstützen, ihr Angebot auszuweiten“

Antrag der "AfD"-Fraktion zu Schwimmangeboten

Portrait Josefine Paul

Josefine Paul (GRÜNE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Schwimmfähigkeit ist leider keine Selbstverständlichkeit. Das ist – wie wir schon gehört haben – leider keine neue Erkenntnis. Wir reden dabei natürlich vor allem über die Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen. Es ist aber gleichermaßen wichtig, Erwachsene mit in den Blick zu nehmen; denn die meisten Badeunfälle passieren Erwachsenen. Der Anteil von erwachsenen Menschen, die nicht sicher schwimmen können, ist ebenfalls hoch.
Wenn wir vom Schwimmen sprechen, sprechen wir natürlich von Sport und Gesundheit, aber wir sprechen eben auch – und das ist wohl der Anlass dieses Antrags – von Sicherheit. Das gilt gerade in der heißen Jahreszeit, in der die Badeseen besucht werden.
Es ist wichtig zu unterscheiden, worüber wir eigentlich sprechen. Sprechen wir über Wassergewöhnung, also das Seepferdchen, oder über Schwimmfähigkeit, die laut Definitionen von DLRG und KMK erst mit dem Schwimmabzeichen in Bronze erreicht ist. Beides hat seine Berechtigung, aber ich meine, es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass die reine Wassergewöhnung niemanden zu einem sicheren Schwimmer oder einer sicheren Schwimmerin macht.
(Beifall von den GRÜNEN)
Die Problematik – ich sagte es bereits – ist nicht neu, und einiges wurde auch schon getan. Es geht nicht nur darum, ob es Schwimmflächen gibt, es geht auch darum, dass sich bestimmte Dinge geändert haben. Die Frage des Schwimmunterrichts ist heute eine andere, als sie es vielleicht noch vor einigen Jahren war. Wasserzeiten oder tatsächliche Zeiten im Wasser sind heute nicht mehr die Zeiten, die sie früher vielleicht mal waren.
Es geht auch um grundständige Lehrerinnen und Lehrer im Bereich Sport an Grundschulen. All diese Fragen müssen beantwortet werden.
Aber es gab eben auch schon Maßnahmen. „NRW kann schwimmen“ versucht mit Ferienkursen, diesen veränderten Gegebenheiten einen Baustein entgegenzusetzen. Auch die Idee aus der Anhörung in der letzten Legislaturperiode, Projektwochen zu veranstalten – Sie nennen es „Woche des Schulschwimmens“, ist gut, und ich begrüße sie.
Ich meine, dass man mit diesen Maßnahmen den veränderten Gegebenheiten Rechnung tragen kann, indem man Pools für die Zeiten bildet, um intensiv Schwimmkurse veranstalten zu können. Das ist der richtige Weg, damit Schülerinnen und Schüler am Ende schwimmen können.
Schulen sind aber natürlich nicht allein in der Verantwortung. Deswegen ist es in der Tat begrüßenswert, dass der Aktionsplan „Schwimmen lernen in Nordrhein-Westfallen 2019 bis 2022“ einen kooperativen Ansatz hat und es auch darum geht, gemeinsam mit den Kommunen über Bäder etc. zu sprechen und mit den Vereinen zu verabreden, wie sie zum einen die Schulprojekte unterstützen und zum anderen die Kursangebote ausweiten können.
Denn nicht die Schulen allein sind verantwortlich. Ich habe beispielsweise nicht in der Schule schwimmen gelernt, sondern vor dem Schuleintritt bei der DLRG. Auch das sind Bereiche, die wir ausbauen müssen. Es geht nicht nur darum, dass Eltern ihre Kinder nicht mehr zum Schwimmunterricht schicken. Oftmals finden Eltern, die dies gern tun würden, gar kein Kursangebot mehr. Dementsprechend gilt es auch, die Vereine dabei zu unterstützen, ihr Angebot auszuweiten.
Die Bäderinfrastruktur ist nun schon von diversen Seiten beleuchtet worden. Klar ist daraus eines geworden: Nichts Genaues weiß man nicht. Von daher würde ich es mehr als sinnvoll finden, wenn die Landesregierung es sich zur Aufgabe machen würde, eine Bäderanalyse in Auftrag zu geben, damit wir eine gemeinsame Grundlage haben: Worüber sprechen wir eigentlich, und wie hoch sind die Sanierungsbedarfe in diesem Bereich? – So würden wir nicht ständig mit unterschiedlichen Zahlen operieren, mit denen man letztendlich nicht viel mehr tut, als sie hier zu diskutieren. Sie liefern eben nicht die verlässliche Grundlage, die wir brauchen.
Die verlässliche Grundlage, die wir zur Finanzierung notwendiger Sanierungsmaßnahmen brauchen, bildet allerdings leider auch nicht das 300-Millionen-Euro-Programm. Das liegt nicht nur an seinem Volumen, sondern auch daran, dass Kommunen beispielsweise nicht antragsberechtigt sind. Das heißt, die Kommunen können von diesem Programm nicht profitieren.
Wie bereits im Ausschuss diskutiert, ist im Übrigen das Sanierungsvolumen so hoch, dass wir als Länder es gegebenenfalls gar nicht alleine stemmen können. Deswegen nehme ich Sie beim Wort, Frau Staatssekretärin Milz, dass Sie sich auf Bundesebene dafür einsetzen werden, dass der Bund in die Verantwortung geht und Länder und Kommunen auf dem Feld der Bäderinfrastruktur und bei dem Bemühen um die Schwimmfähigkeit unterstützt.
Das ist etwas, was wir unterstützen. Wir erwarten dann aber auch, dass Sie weiterhin darauf drängen. Sie haben es im Ausschuss so gesagt, und wir erwarten dann natürlich, dass auch etwas passiert. Das dauert aber natürlich noch etwas.
Zum Abschluss: Mir ist es wichtig, nicht nur darauf zu schauen, dass Kinder und Jugendliche sicher schwimmen können. Auch Erwachsenenkurse müssen weiter in den Blick genommen werden. Insbesondere ist es notwendig, für bisher noch nicht so gut erreichte Zielgruppen Angebote zu schaffen, weil es für alle Menschen wichtig ist, schwimmen zu lernen.
Wenn wir hier zusammenkommen und entscheidende Schritte nach vorne gehen, müssen wir diese Debatten vielleicht nicht in jedem Sommer führen. Das wäre eine erfreuliche Nachricht. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN)

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