Fliegen Social Entrepreneurs, Social Startups und Sozialunternehmen unter dem Radar der Landesregierung?

Kleine Anfrage von Matthi Bolte-Richter

Seit Jahren gewinnen Social Entrepreneurs, Social Startups und Sozialunternehmen an Bedeutung. Die Verbindung des unternehmerischen Denkens mit einem sozialen Leitgedanken hat hohes Mobilisierungspotenzial – gerade auch für die jüngeren, gut ausgebildeten Menschen. Nach einer aktuellen KfW-Studie gab es 2017 bundesweit 154.000 „junge“ Sozialunternehmer in Deutschland, die 108.000 Unternehmen führen – das sind rund 9 % aller Jungunternehmer des Jahres 2017 (https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Fokus-Volkswirtschaft/Fokus-2019/Fokus-Nr.-238-Januar-2019-Sozialunternehmer.pdf).
Diese sind, so die Studie, in zweierlei Hinsicht innovativ. Einerseits haben sie neben dem Gewinnziel ein soziales oder ökologisches Anliegen ganz oben in ihrem Zielsystem verankert und verzichten dafür auf mögliche Rendite. Darüber hinaus sind sie häufig auch im ‚klassischen‘ Sinne innovativ: Knapp ein Drittel der jungen Sozialunternehmer bieten Marktneuheiten an, die es auf ihrem Zielmarkt vorher noch nicht gab. Jeder vierte entwickelt eigene technologische Innovationen bis zur Marktreife. Viele der Social Entrepreneurs, Social Startups und Sozialunternehmen sind also durchaus Vorreiter für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung.
Um dieser wachsenden Bedeutung mehr Nachdruck zu verleihen, haben sich Anfang 2019 fünf große Wohlfahrtsverbände, das Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland (SEND e.V.) und der Bundesverband Deutscher Startups zusammengeschlossen, um in diesem Bereich enger zusammenzuarbeiten und die von der Politik weitestgehend liegen gelassenen Potenziale zur Entfaltung zu bringen. Entsprechend legte die Kooperation kürzlich ein gemeinsames Positionspapier unter dem Titelarbeiten „Gesellschaftlicher Fortschritt braucht soziale Innovation“ vor.
Auf Bundesebene scheint die schwarz-rote Koalition zumindest das Potenzial wahrgenommen zu haben. So heißt es im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD auf Bundesebene: „Social Entrepreneurship spielt bei der Lösung aktueller gesellschaftlicher und sozialer Herausforderungen eine zunehmend wichtige Rolle. Social Entrepreneurship wollen wir noch stärker als bisher fördern und unterstützen.“ (https://www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/koalitionsvertrag_2018.pdf?file=1)
Im Gegensatz dazu finden Social Entrepreneurs, Social Startups oder junge Sozialunternehmer im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP in NRW keine Berücksichtigung.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.       Wie definiert die Landesregierung „Social Entrepreneuship“, „junge Sozialunternehmen“ oder „Social Startups“?
2.       Welche Bedeutung misst die Landesregierung dieser Art von Gründungen und jungen Unternehmen bei? (Bitte nach ökonomischer, sozialer, ökologischer und politischer Bedeutung differenzieren)
3.       Sieht die Landesregierung im Vergleich zu Startups oder anderen Unternehmensgründungen z.B. im Handwerk oder der Industrie hier einen gesonderten Förder- und Beratungsbedarf?
4.       Welche Förderprogramme im Zuständigkeitsbereich der Ministerien für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration bzw. Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW können aus Sicht der Landesregierung für Social Entrepreneurs, junge Sozialunternehmen bzw. Social Startups geöffnet werden?
5.       Das Land Berlin hat gemeinsam mit der Investitionsbank Berlin beschlossen, Social Entrepreneurs zu stärken, indem sie die Wirtschaftsförderprogramme für sie öffnen. (https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/themen/social-entrepreneurs/social-entrepre- neurs.html) Inwiefern plant die Landesregierung dem Vorbild des Landes Berlin zu folgen und entsprechende Programme der NRW.Bank und des Landes für Social Entrepreneure zu öffnen?