Lange Leitung beim Digitalpakt?

Kleine Anfrage von Sigrid Beer und Matthi Bolte

Die Digitalisierung stellt den Bildungsbereich vor große Herausforderungen und alle Ebenen sind aufgerufen, sich an Lösungen zu beteiligen. Auf Bundesebene gab es schon vor der Bundestagswahl Ankündigungen, dass der Bund die Schulen unterstützen wolle. Im Koalitionsvertrag gab es dann konkrete Absichtserklärungen: 3,5 Milliarden für einen Digitalpakt. Anschließend wurde monatelang über den richtigen Weg gestritten. Am 10. Mai 2019 schließlich hat das Land mit dem Bund die Verwaltungsvereinbarung zum Digitalpakt geschlossen. In der Pressemitteilung der Landesregierung zur Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung (Presseinformation 392/05/2019) spricht sie selbst von der jahrelangen Hängepartie, der nun endlich die konkrete Umsetzung folgt. Außerdem kündigt sie an, „schnellstmöglich“ Förderrichtlinien zu erarbeiten. Die sind auch dringend erforderlich. Denn mit dem Hinweis, dass in Bälde Mittel aus dem Digitalpakt zur Verfügung stünden, haben Schulträger teilweise die notwendigen Investitionen zurückgestellt und die Mittel aus dem Programm Gute Schule 2020 vorrangig in die Sanierung oder den Neubau von Schulen gesteckt. Die Kommunen brauchen Klarheit, was genau in welcher Höhe gefördert wird. Viele sind davon ausgegangen, dass die Landesregierung die „Hängepartie“ genutzt hat, um Förderrichtlinien und Erlasse schon vorzubereiten, damit nach offizieller Unterzeichnung tatsächlich „schnellstmöglich“ gehandelt werden kann oder – wie es an anderer Stelle heißt – dass das Ministerium nun zusammen mit den Schulen und Schulträgern den Digitalpakt zügig und konsequent umsetzen wird. Aber auch vier Wochen nach Unterzeichnung ist immer noch nicht klar, was unter welchen Bedingungen gefördert wird. In der genannten Pressemitteilung wurde ausgeführt, dass für die Förderanträge die Medienkonzepte der Schulen wichtig seien, dass „alle Schulen und alle Schulträger mit schnellem Internet ausgestattet“, die „passgenaue Ausstattung und digitale Infrastruktur implementiert“ und die „erforderlichen Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für die Lehrkräfte umgesetzt werden.“ Damit wurden hohe Erwartungen geweckt.
In der Anhörung zum Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen „NRW muss seine Lehrkräfte verlässlich mit digitalen Arbeitsgeräten ausstatten“ am 3. April 2019 wurde von verschiedener Seite vorgetragen, dass das Land als Arbeitgeberin in der Pflicht ist, die Lehrkräfte mit Arbeitsgeräten auszustatten. Das „Rechtsgutachten zur Ausstattung von Lehrkräften mit digitalen Endgeräten an Schulen in Nordrhein-Westfalen“ (Information 17/135) von Prof. Michael Wrase, das im Auftrag des Parlamentarischen Beratungs- und Gutachterdienstes des Landtags NRW erarbeitet wurde, schließt die Verantwortung des Landes aus dem § 79 des Schulgesetzes. Die Landesregierung berichtete dem Schulausschuss, dass sie mit den
Kommunalen Spitzenverbänden zu dieser Thematik in intensiven Gesprächen sei. Diese Diskussion ist unabhängig von der Digitalstrategie des Landes, die drei zentrale Handlungsfelder hat: pädagogische Konzepte, die Ausstattung der Schulen sowie die Lehreraus- und -fortbildung.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.      Warum liegt die Förderrichtlinie auch Wochen nach Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung nicht vor?
2.      Welches sind nach Plänen der Landesregierung die Fördertatbestände, besonders in Bezug auf Geräteausstattung von Räumen, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräften bzw. multiprofessionellen Kräften, die mit Mitteln aus dem Digitalpakt gefördert werden sollen?
3.      In welcher Höhe soll der Eigenanteil der Schulträger liegen?
4.      Plant die Landesregierung, die Mittel in voller Höhe den Schulen und Schulträgern zukommen zu lassen?
5.      Wird die Landesregierung sicherstellen, dass die Mittel des Bundes nicht dafür genutzt werden, ureigene Aufgaben des Landes zu finanzieren wie Aus- und Fortbildung und Arbeitsausstattung?