Berichtet die amtierende Landesregierung genauso transparent über genehmigungspflichtige und weitere Gremienmitgliedschaften…

Kleine Anfrage von Horst Becker

…sowie über Abführungen von Vergütungen der Mitglieder der nordrhein-westfälischen Landesregierung wie die Landesregierung aus SPD und Grünen in den Wahlperioden 15 und 16?
Minister / Ministerinnen und Staatssekretäre / Staatssekretärinnen von nordrhein- westfälischen Landesregierungen sowie parlamentarische Staatssekretäre gehören im Auftrag des Landes diversen Vorständen, Aufsichtsräten, Beiräten, Kuratorien oder Stiftungsräten und einer Reihe weiterer Gremien diverser gesellschaftlicher Organisationen an.
Die Landesregierung aus SPD und Grünen hat stets eine größtmögliche Transparenz bei der Ausübung ihrer Amtsgeschäfte zugesagt und seinerzeitigen Fragestellern nach ihrem Amtsantritt im Jahr 2012 erstmals eine Übersicht über Gremienmitgliedschaften von allen Ministern und Staatssekretären vorgelegt (LT-DS 16/1384). Auch in der Folgezeit wurden wiederholte Anfragen danach jeweils umfangreich beantwortet.
Angesichts dessen, dass die Landesregierung von CDU und FDP bereits seit 21 Monaten amtiert, ist es an der Zeit, dass die gleiche Transparenz durch die amtierende Landesregierung an den Tag gelegt wird.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.           Welche konkreten einzelnen Gremienmitgliedschaften bestehen für die Mitglieder der Landesregierung und den parlamentarischen Staatssekretär nach Maßgabe des Artikel 64, Abs. 3 LV NW zurzeit? (Bitte einzeln und den Personen konkret zugeordnet aufführen.)
2.           In welchen sonstigen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, kulturellen oder wissenschaftlichen Gremien, welche nicht unter Artikel 64, Abs. 3 LV NW fallen, sind zurzeit die Minister, Staatssekretäre der amtierenden Landesregierung sowie der parlamentarische Staatssekretär vertreten? (Bitte vollständige Angabe aller Gremien mit konkreter Namenszuordnung)
3.           Mit betragsmäßig welchen jeweiligen und einzelnen Honoraren, Sitzungsgeldern oder sonstigen ökonomischen Vorteilen wie Sachbezügen für die einzelnen Inhaber sämtlicher oben abgefragter Gremienmitgliedschaften der Fragen 1 und 2 sind die jeweiligen Tätigkeiten verbunden? (Bitte personenbezogener Ausweis, ggf. unter Angabe der Höhe der Abführung von Bezügen an das Land und jeweils bestehender Kappungsgrenzen)
4.           Welche Fälle nach Artikel 64, Abs. 2 LV NW liegen derzeit vor, bei denen die Landesregierung ihren Mitgliedern die Ausübung einer Berufstätigkeit gestattet?
5.           Aus welchem Grund wurden Minister und Staatssekretäre aus Gremienmitgliedschaften wann abberufen?