Wohnungslosigkeit von Frauen entgegen wirken – Hilfeangebote flächendeckend ausbauen – Ursachen beseitigen

Antrag der GRÜNEN im Landtag

Mehrdad Mostofizadeh

I.         Ausgangslage: Wohnungslosigkeit von Frauen nimmt seit Jahren kontinuierlich zu!
Immer mehr Frauen in NRW sind von Wohnungslosigkeit betroffen. Dies bestätigt auch eine Studie der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe (08.11.2018). Demnach sind fast 10.000 Frauen in Nordrhein-Westfalen wohnungslos. Die Zahl ist innerhalb von nur einem Jahr um mehr als dreißig Prozent gestiegen.
Zum Stichtag 30. Juni 2017 sind insgesamt 32 286 Personen in Nordrhein-Westfalen von den Kommunen und von Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe in freier Trägerschaft als wohnungslos gemeldet worden. Etwa 30 Prozent von ihnen sind Frauen.
Dabei sind die Angebote und Hilfen, die die Kommunen vorhalten müssen, nach wie vor überwiegend auf Männer ausgerichtet. Es fehlt vielerorts ein Hilfe- und Unterstützungsangebot, das auf die Situation und die Bedürfnisse von Frauen in einer Wohnungsnotfallsituation ausgerichtet ist.
Ursachen der Wohnungslosigkeit von Frauen
Wohnungslose Frauen benötigen andere Hilfen als Männer. Frauen und Mädchen sind unterschiedlichen Formen von Gewalt ausgesetzt und gehen anders mit Problemen um als Männer. Obdachlose Frauen versuchen häufig möglichst lange ihre Situation zu verbergen. Verbunden ist dies mit Ängsten vor Ausgrenzung und sexuellen Übergriffen.
Gewalt in der Herkunftsfamilie und häusliche Gewalt sind prägend für das Leben vieler Frauen in einer Wohnungsnotfallsituation. Frauen, die oft jahrelang häusliche Gewalt erfahren haben, oder junge Frauen und Mädchen, die von Gewalt geprägten Lebensumständen in ihrer Herkunftsfamilie zu entkommen versuchen, werden wohnungslos, weil sie weder über auffangende soziale Netze verfügen noch wirtschaftlich und materiell abgesichert sind, um sich selbst mit Wohnraum versorgen zu können.
Schon die 23. Landesgesundheitskonferenz hat 2014 in ihrer Entschließung festgestellt, dass Frauen durch Angebote der Wohnungslosenhilfe kaum erreicht werden. So werden insbesondere Notunterkünfte durch männliche Wohnungslose dominiert. Frauen meiden deshalb oftmals die auf Männer ausgerichteten Obdachloseneinrichtungen. Stattdessen suchen sie sich provisorische Unterkünfte oder verharren in der Wohnung eines gewalttätigen Partners. Im Bestreben nach einem gesicherten Schlafplatz gehen wohnungslose Frauen häufig auch neue soziale Beziehungen ein, aus denen Abhängigkeitsverhältnisse resultieren, die oftmals von sexueller Gewalt, Angst und Stressbelastungen geprägt sind.
Von den Frauen, die von Gewalt betroffen sind, findet ein Teil Zuflucht in einem Frauenhaus. Anderen Frauen bleibt nur die Wohnungslosigkeit, insbesondere dann, wenn sie aufgrund wei- terer sozialer Schwierigkeiten oder beispielsweise einer Suchtproblematik keine Aufnahme in einem Frauenhaus finden. (vgl. MAGS-Bericht zur Berichtsanfrage GRÜNE im Landtag NRW Vorlage 17/199 zur spezifischen Situation von wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Frauen).

Frauen im Wohnungsnotfall

Männer im Wohnungsnotfall

jünger

älter

Kinder und Paarbeziehungen

alleinstehend

sozial isoliert

kürzere Wohnungslosigkeit

längere Wohnungslosigkeit

fehlende Berufsausbildung

höhere Berufsausbildungsquote

häufig noch in der eigenen Wohnung

häufig ohne Unterkunft auf der Straße

häusliche Gewalt als Auslöser des Woh- nungsverlustes

höhere Akzeptanz einer stationären Unter- bringung

Auszug aus dem Elternhaus häufiger Auslö- ser des Wohnungsverlustes

Quelle: BAG Wohnungslosenhilfe 2017
Für Frauen mit Migrationshintergrund kommen oft auch noch sprachliche Probleme, rassistische Erfahrungen, Interkulturalität, ggf. auch ein unsicherer Aufenthaltsstatus hinzu.
Aus Untersuchungsberichten zur Ursache von Wohnungslosigkeit bei Frauen wissen wir, dass ein Teil der Frauen in einer Wohnungsnotfallsituation ein Hilfeangebot bereits aufsucht, während sie noch in der eigenen Wohnung sind. Dies spricht dafür, dass viele Frauen aktiv Hilfen suchen und sie annehmen, wenn sie zur Verfügung stehen. Wichtig ist daher die Einrichtung niedrigschwelliger ambulanter Anlauf- und Beratungsstellen. Darüber hinaus müssen die Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungsverlusten öffentlichkeitswirksam auf ihre Möglichkeiten zur Verhinderung des Wohnungsverlustes hinweisen (vgl. BAG Wohnungslosenhilfe).
Ebenso gibt es eine große Zahl von Frauen, die ihre Wohnungen ohne Kündigung oder ohne ein Räumungsverfahren verlassen. Dieser Zielgruppe muss ein gut erreichbares und ggf. auch aufsuchendes Präventionssystem zur Verfügung stehen. Dabei ist es besonders wichtig, weit im Vorfeld eines Räumungsverfahrens – präventive Maßnahmen zu entwickeln. Zu berücksichtigen ist auch, dass die betroffenen Frauen wegen ihrer Kinder mangels Alternativen häufig in den (Gewalt-)Beziehungen verbleiben und deshalb auch ihre Kinder von diesen Umständen betroffen sind.

II.       Hilfe- und Unterstützungsangebote für wohnungslose Frauen flächendeckend aus- bauen

Mittlerweile sind auch Dank des „Landesprogramms Hilfen in Wohnungsnotfällen“ eine Reihe von frauengerechten, bedarfsorientierten Angebote aufgebaut worden, darunter früh ansetzende und sozialräumlich ausgerichtete präventive Hilfen. So gibt es in NRW etwa 70 von den bundesweit insgesamt 180 Diensten und Angeboten ausschließlich für Frauen. Zu diesen Angeboten gehören an die 20 Fachberatungsstellen, zehn Wohngruppen, ebenfalls rund zehn Angebote des Betreuten Wohnens, zwölf stationäre Einrichtungen, knapp zehn Notübernachtungen, einige Arbeitsprojekte und Tagesaufenthalte. Notwendig ist es, diese erfolgreichen Beispiele – dort wo noch nicht geschehen – in die Regelpraxis umzusetzen und damit zu verstetigen und einer kontinuierlichen Überprüfung zu unterziehen, ob sie noch den aktuellen Bedarfen entsprechen.
Die Angebote speziell für Frauen sind in NRW sind allerdings räumlich ungleich verteilt: Die überwältigende Mehrheit findet sich in den Großstädten, überwiegend im Ruhrgebiet und in der Rheinschiene. Keinesfalls selbstverständlich ist ein entsprechendes Angebot in den Flächenkreisen. Nicht zuletzt der starke Anstieg der Wohnungslosigkeit bei Frauen erfordert einen verstärkten Ausbau der Hilfe- und Unterstützungsangebote für die Betroffenen.
Ein frauengerechtes Hilfesystem muss die frauenspezifischen Aspekte von Gewalt, verdeckter Wohnungslosigkeit und die Bedeutung von Partnerschaft und Kindern für das Selbstverständnis wohnungsloser oder in Wohnungsnot lebender Frauen besonders berücksichtigen.
2017 ist ein vom MAGS in Auftrag gegebenes und von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) erarbeitetes „Handbuch der Hilfen in Wohnungsnotfällen" mit einem umfangreichen Kapitel zur Situation von Frauen in der Wohnungslosigkeit veröffentlicht worden. Neben einer Situationsbeschreibung werden auch Handlungsempfehlungen gegeben. U.a. sind dies die Themen Gewalt im Leben von Frauen in einer Wohnungsnotfallsituation, verdeckte Wohnungslosigkeit, Bedeutung von Partnerschaft und Kindern, Präventive Hilfen und Wünsche sowie Arbeit und Qualifikation von Frauen in Wohnungsnotfallsituationen.
Das Handbuch weist darauf hin, dass bei Kündigungen und Räumungsklagen, die nicht auf Mietschulden zurückzuführen sind und die somit nicht von den Amtsgerichten den Fachstellen gemeldet werden, es notwendig ist, die Hilfen im Wohnungsnotfall sozialräumlich aufzustellen, um die betroffenen Frauen erreichen zu können. Zudem sollen gemeindenahe Hilfen im Wohnungsnotfall gut erreichbar sein und können auch für die betreffende Kommune ein wichtiges präventives Angebot darstellen, um Wohnungslosigkeit zu vermeiden

Aufsuchende medizinische Hilfen für Wohnungslose in möglichst vielen Städten und Kreisen anbieten

Die Schaffung einer aufsuchenden medizinischen Hilfe für Wohnungslose ist über die Landesprogramme zur Hilfe von Wohnungslosen in NRW (zuletzt „Landesprogramm Hilfen in Wohnungsnotfällen“) angestoßen und mit dem „Umsetzungskonzept zur medizinischen Versorgung wohnungsloser Menschen in Nordrhein-Westfalen" im Prinzip verstetigt worden.
Die Evaluation dieses Umsetzungskonzeptes hat gezeigt, dass insbesondere wohnungslose Frauen durch mobile Teams wesentlich besser erreicht werden können, als durch andere Ein- richtungen der Wohnungslosenhilfe. Bislang werden die Möglichkeiten zur Schaffung einer aufsuchenden medizinischen Versorgung wohnungsloser Menschen allerdings nur in den sechs Kommunen Bielefeld, Dortmund, Essen, Münster, Hagen und Köln umgesetzt.
Ziel muss es daher sein, weitere Kommunen und Kreise für dieses Konzept zu gewinnen und die Anzahl der teilnehmenden Gebietskörperschaften zu erhöhen, bis hin zu einem flächendeckenden Angebot. Dies hat die Landesregierung im Rahmen des Berichtes (Vorlage 17/199) auch entsprechend in Aussicht gestellt.

Wohn- und Unterstützungsangebote für wohnungslose Frauen ausbauen

Die häufigste Form der Unterbringung bei wohnungslosen Frauen ist die zeitweise Unterkunft bei Bekannten. Etwa 30 Prozent findet eine Unterkunft in einem ambulant betreuten Wohnprojekt und etwa 10 Prozent in einer Notunterkunft. In vielen Regionen fehlen weiterhin ausreichende Wohnmöglichkeiten. (vgl. Integrierte Wohnungsnotfall-Berichterstattung 2016 NRW.)
Zudem gibt es einen immer größer werden Bedarf an Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere wohnungslose Frauen, die zumindest partiell hauswirtschaftliche, pflegerische und sozialpädagogische Unterstützungsleistungen benötigen. Entsprechende Wohnprojekte für Wohnungslose mit Pflege- und Unterstützungsbedarf konnten bisher bspw. in Münster mit den Wohnprojekten „Dreifaltigkeitskirche“ und „York-Höfe“ errichtet werden. Für Menschen in besonderen Lebenslagen mit einer psychischen Erkrankung bestehen Wohnprojekte wie Hotel plus in Köln bzw. Pension plus in Münster.
Diese Angebote müssen weiter ausgebaut werden und sich auch an den Bedarfen von Frauen ausrichten. Mit dem Aufbau eines bedarfsgerechten Angebotes an Wohn- und Unterstützungsangeboten sollte auch die Förderung der Selbstverantwortung sowie Anerkennung des Bedürfnisses nach Selbständigkeit und Selbstbestimmung verbunden sein. Hierzu gehört auch ein kultursensibler Umgang, die Integration in das Wohnumfeld und die Ermöglichung der Teilhabe.
Ein weiterer Bedarf besteht für Frauen nach einem Aufenthalt in einem Frauenhaus oder wenn Frauen auf Grund häuslicher Gewalterfahrungen nicht länger in der bisherigen Wohnung verbleiben können. Um diese Frauen bei der Wohnungssuche zu unterstützen und die Mietverhältnisse zu stabilisieren, bedarf es entsprechender Wohnprojekte und -angebote. Hierzu gehört eine Unterstützung und Begleitung der Frauen in ein eigenständiges Leben. Darüber hinaus sind eine intensive Vernetzung mit der Wohnungswirtschaft sowie die Unterstützung bei der Integration in das neue Lebensumfeld geboten. Die bereits bestehenden Ansätze wie die „Second-Stage“-Projekte (initiiert von der Vorgängerregierung) müssen ausgebaut und intensiviert werden

Qualifizierungs-, Arbeits- und Beschäftigungsangebote müssen weiblichen Erwerbsbiografien angepasst werden

Qualifizierung, Arbeit und Beschäftigung sind von großer Bedeutung für Frauen, ganz besonders in einer Wohnungsnotfallsituation. Durch Erwerbsarbeit lässt sich für Frauen nicht nur eine materielle Perspektive für ein unabhängigeres Leben entwickeln. Qualifizierungsmaßnahmen, Arbeit und Beschäftigung sind auch wichtig, um der Isolation, die ein Leben in Wohnungslosigkeit oder in bedrohten Wohnverhältnissen mit sich bringt, zu entkommen und das Leben wieder zu normalisieren.
Bislang sind die überwiegende Mehrheit der Qualifizierungs-, Arbeits- und Beschäftigungsangebote der Hilfen im Wohnungsnotfall nicht geschlechtsspezifisch gestaltet. Diese Maßnahmen und Angebote erreichen daher zumeist die Frauen in ihrer Lebenssituation nicht oder nur unzureichend. Fördermaßnahmen bzw. Angebote im Bereich Arbeiten und Qualifizieren für hilfesuchende Frauen müssen dies berücksichtigen. Allgemein sind weibliche Erwerbsbiografien geprägt von Zeiten eines vollständigen oder teilweisen Ausstiegs aus der Berufstätigkeit, oft bedingt durch die Übernahme der Familienarbeit (vgl. BAG W). Es bedarf der Angebote für Frauen mit unterschiedlicher Erfahrung und Voraussetzung im Arbeitsleben.
Das o.g. Handbuch zeigt bspw. für den Bereich Arbeit und Qualifikation spezifische Ansätze in den Bereichen Aktivieren, Qualifizieren, Unterstützen, Vermitteln und Begleiten auf, diese gilt es mit den Kommunen, Jobcentern und geeigneten freien Trägern umzusetzen.

III.     Der Landtag stellt fest:

•          Immer mehr Frauen in NRW sind von Wohnungslosigkeit betroffen. Mittlerweile sind fast 30 Prozent der wohnungslosen Menschen Frauen.
•          Wohnungslose Frauen benötigen andere Hilfen als Männer. Frauen und Mädchen sind weit häufiger unterschiedlichen Formen von Gewalt ausgesetzt und gehen anders mit Problemen um als Männer.
•          Auch Dank des Landesprogramms „Hilfen in Wohnungsnotfällen“ wie auch der Vorläuferprogramme konnte in NRW eine Reihe von frauengerechten, bedarfsorientierten Angeboten aufgebaut werden. Hierzu gehören früh ansetzende und sozialräumlich ausgerichtete präventive Hilfen. Die Angebote speziell für Frauen sind im Land allerdings räumlich ungleich verteilt: Die überwältigende Mehrheit findet sich in den größeren Städten. In vielen ländlich strukturierten Regionen finden sich noch keine spezifischen Angebote für Frauen.
•          Die Weiterentwicklung einer frauenspezifischen Wohnungsnotfallhilfe ist notwendig. Ziel muss es sein, Impulse für den Aufbau örtlicher Gesamthilfesysteme für Frauen in Wohnungsnot zu setzen und ein flächendeckendes Angebot zu schaffen. Insbesondere niedrigschwellige Angebote sind hier wichtig. Ebenso die Barrierefreiheit der Angebote und Hilfen.
•          Das „Umsetzungskonzept zur medizinischen Versorgung wohnungsloser Menschen" sollte möglichst auf alle Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen ausgedehnt werden.
•          Die im Handbuch dargestellten Handlungsvorschläge gilt es fachgerecht für wohnungslose Frauen umzusetzen. Hierzu gehören die spezifischen Ansätze in den Bereichen Aktivieren, Qualifizieren, Unterstützen, Vermitteln und Begleiten.
•          Zudem muss auch eine zeitgemäße Weiterentwicklung der Hilfe- und Unterstützungs- formen für junge Erwachsene ausgebaut und geschlechtsspezifisch ausgerichtet werden.

IV.     Landtag fordert die Landesregierung auf:

1.       Dafür Sorge zu tragen, dass die Hilfe- und Unterstützungsangebote für wohnungslose Frauen flächendeckend ausgebaut und auch in den Kreisen vorangebracht werden, wo bisher noch kein ausreichendes Angebot besteht. Hierbei sind niedrigschwellige Angebote besonders wichtig. Ebenso die Barrierefreiheit der Angebote und Hilfen.
2.       Den Ausbau der Angebote insbesondere im Bereich der präventiven Hilfen, Wohnen sowie Arbeit und Qualifikation für Frauen in Wohnungsnotfallsituationen bedarfsgerecht in allen Regionen voranzubringen.
3.       Sich gegenüber den Kommunen, Kreisen und Kassen dafür einzusetzen, dass die besonders von Frauen genutzte aufsuchende medizinische Hilfe für Wohnungslose im Rahmen des „Umsetzungskonzeptes zur medizinischen Versorgung wohnungsloser Menschen in Nordrhein-Westfalen" in möglichst allen Kommunen und Kreisen in NRW angeboten wird.
4.       Das Angebot an Wohn- und Unterstützungsangebote für wohnungslose Frauen weiter auszubauen und dazu beizutragen, dass es ein flächendeckendes Angebot gibt. Hierzu gehört auch ein niedrigschwelliges Wohn- und Betreuungsangebot für Frauen mit einem Pflege- und Unterstützungsbedarf, sowie die Second-Stage-Projekte für Frauen und Kinder in einer Übergangsphase nach ihrem Aufenthalt im Frauenhaus.
5.       Dafür zu sorgen, dass die Hilfe- und Unterstützungsformen für junge Erwachsene ausgebaut und die Angebote und Hilfen geschlechtsspezifisch ausgerichtet werden.
6.       Das Landesprogramm Hilfe für Wohnungslose so weiterzuentwickeln und auszurichten, dass der flächendeckende Ausbau der Hilfe- und Unterstützungsangebote für wohnungslose Frauen ein Schwerpunkt darstellt.