Agierte die Landesregierung bei den Baumhausbeseitigungen im Hambacher Wald als ergebene Erfüllungsgehilfin für RWE?

Kleine Anfrage von Verena Schäffer, Wibke Brems, Horst Becker und Mehrdad Mostofizadeh

Portrait Verena Schäffer Linda Hammer 2022

Anfang Februar berichtete die Presse umfangreich darüber, dass die Landesregierung seit Amtsantritt zahlreiche Gutachten und andere Beratungsdienstleistungen für  mindestens  16,5 Millionen Euro in Auftrag gegeben hat (siehe u.a. „Aachener Zeitung“ vom 2. Februar 2019). Darunter soll sich nach Presseberichterstattung u.a. auch ein Rechtsgutachten zum Antrag von RWE auf behördliches Einschreiten im Hambacher Wald im Auftrag des Innenministeriums für 25.000 bis 50.000 Euro befinden. Dem Bauministerium sollen für externe Beratungskosten knapp 20.000 Euro im Zusammenhang mit der Räumung der Baumhäuser am Tagebau Hambach entstanden sein.
Laut eines Artikels von „Zeit Online“ von Mitte September 2018 soll RWE Power am 1. August 2018 einen Antrag bei Ordnungsbehörden und Polizei gestellt haben, den Hambacher Wald rechtzeitig vor der genehmigten Rodungssaison 2018/2019 von rechtswidrigen Besatzungen und Nutzungen zu räumen. Auf eine Anfrage hin soll RWE geantwortet haben:
RWE Power hat am 1. August 2018 einen Antrag bei den Ordnungsbehörden und der Polizei gestellt, rechtzeitig vor der genehmigten Rodungssaison 2018/2019 den Hambacher Forst, der Eigentum der RWE ist, von rechtswidrigen Besetzungen und Nutzungen zu räumen.“ (Bericht           auf           „Zeit           Online“           vom           13.           September 2018, https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-09/hambacher-forst-raeumung- aktivisten-rwe-polizei/komplettansicht)
Der gestellte Antrag bzw. die gestellten Anträge von RWE vom 1. August 2018 werfen ein ganz anderes Licht auf die vorgebliche Motivation der Landesregierung und die Räumung der Baumhäuser im Hambacher Wald, die ab dem 13. September 2018 auf Weisung des Bauministeriums stattfanden.
In der Zusammenschau der Aspekte Gutachteneinholung, Antrag der RWE und Räumung des Hambacher Waldes ergeben sich diverse Fragestellungen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.           Welcher Zusammenhang besteht zwischen dem RWE-Antrag vom 1. August 2018, den von Innen- und Bauministerium eingeholten Gutachten bzw. Beratungen und der ab dem 13. September 2018 auf baurechtlicher Grundlage vollzogenen Baumhausräumungen und -beseitigungen im Hambacher Wald?
2.           Wann wurde der in der Vorbemerkung genannte Antrag bzw. die Anträge der RWE vom 1.  August 2018 durch wen wie beschieden?
3.           Welche weiteren Abstimmungen hat es im Zeitraum 1. August 2018 bis 13. September 2018 zwischen der Landesregierung einerseits und Vertretern des RWE-Konzerns andererseits gegeben? (Bitte Datum, Inhalt und beteiligte Personen der Korrespondenz, Gespräche bzw. Treffen angeben)
4.           Wer hat die oben genannten Gutachten bzw. Beratungen für die Landesregierung durchgeführt? (Bitte jeweils genaue Fragestellung des Auftrags, Auftragnehmer, Auftragsdatum und Auftragssumme angeben.)
5.           Auf welcher rechtlichen Grundlage hält die Landesregierung die mit Steuermitteln finanzierten Gutachten bzw. Beratungsergebnisse vor der Öffentlichkeit zurück?