Welche Fortschritte wurden bei der Ausweitung der selektiven Gehölzpflege als favorisierte Methode gegenüber dem sogenannten „auf den Stock Setzen“ erzielt?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

In letzter Zeit häufen sich wieder Anfragen besorgter Bürger*innen, die einen „Radikalschnitt“ von Gehölzen entlang von Straßen beobachten. Auch in der Presse finden sich regelmäßig Berichte zu diesem Thema.
Grundlage für die Gehölzpflege sind laut Bericht des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 9. März 2018 (Vorlage 17/627) neben den einschlägigen Straßen- und Umweltgesetzen und dem „Merkblatt für den Straßenbetriebsdienst – Teil: Grünpflege“ die „Hinweise für die Gehölzpflege an Bundesfern- und Landesstraßen in Nordrhein- Westfalen, Ausgabe 2013“. Danach soll der Anteil selektiver Grünpflege stetig gesteigert und das sogenannte „auf den Stock schneiden“ – der von Bürger*innen als „Radikalschnitt“ wahrgenommen wird – verringert werden. In dem Bericht der Landesregierung wird unter anderem ausgeführt, dass in der (damals) aktuellen Saison 70% der Flächen selektiv gepflegt werden und lediglich 8% der Flächen flächig auf den Stock gesetzt. Für Altbestände – Gehölze bei denen die für die selektive Gehölzpflege notwendige Grundstabilität nicht vorhanden ist – gelte eine Übergangsregelung. Straßen.NRW führte in der neunten Sitzung des Verkehrsausschusses am 14. März 2018 (Ausschussprotokoll Apr 17/210) dazu aus, dass diese Altbestände in den nächsten fünf Jahren abgebaut werden.
Zwar können sich Bürgerinnen und Bürger über die Homepage von Straßen.NRW (https://www.strassen.nrw.de/de/umwelt/gehoelze-an-strassen/gehoelzpflege.html) über geplante Gehölzpflegemaßnahmen informieren und über die Straßeninformationsbank eine grafische Darstellung der Orte, an denen Gehölzpflegemaßnahmen durchgeführt werden aufrufen, jedoch erlaubt dies keine Rückschlüsse darauf, wie hoch der prozentuale Anteil der Flächen, die selektiv gepflegt oder auf den Stock geschnitten werden, in einer Saison tatsächlich ist. Dies wird noch dadurch erschwert, dass bei einigen Maßnahmen auf einer Fläche verschiedene Formen der Gehölzpflege zum Einsatz kommen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.  Wie wird der prozentuale Anteil der Flächen, die selektiv gepflegt werden – auch bei solchen Flächen, auf denen neben der selektiven Gehölzpflege noch andere Arten der Gehölzpflege zum Einsatz kommen – genau ermittelt?
2.  Wie wird kontrolliert, ob und in welchem Maß Flächen, für die eine selektive Gehölzpflege vorgesehen ist, tatsächlich selektiv gepflegt werden?
3.   Wie hoch war/ist der prozentuale Anteil der Flächen, auf denen ausschließlich selektive Grünpflege stattfand/stattfindet, in der jeweiligen Pflegesaison der Jahre 2016 bis 2019?
4.  Beabsichtigt die Landesregierung den Anteil der Flächen, die selektiv gepflegt werden, zu steigern? Wenn ja, bitte konkrete Maßnahmen benennen.
5.   Inwieweit konnten die Altbestände seit dem Bericht von Straßen.NRW im März 2018 abgebaut werden?