Wie beurteilt die Landesregierung die geplante Erweiterung der Deponiekapazitäten?

Kleine Anfrage von Mehrdad Mostofizadeh

Mehrdad Mostofizadeh

Im Rahmen der aktuellen Offenlegungsphase zum Regionalplan Ruhr haben sich mehrere Standort-Kommunen gegen eine zukünftige Inanspruchnahme der sich im Besitz der RAG befindlichen Bergbauflächen als Deponiestandort ausgesprochen. Dies betrifft die Halden Lohmannsheide in Duisburg-Baerl, Hürfeld in Dorsten und Brinkfortsheide in Marl. Diese Standorte sind Gegenstand der Verhandlungen zwischen der RAG und dem RVR, bei denen es um die Übernahme von insgesamt 22 Halden geht. Für diese Standorte soll nach der Entlassung aus der Bergaufsicht unter der Federführung des RVR eine geordnete und öffentlich sinnvolle, nachhaltige und dauerhaft umweltverträgliche Nachnutzung realisiert werden.
Um eine dabei eventuell erforderliche Aufbringung von Deckmaterial zur Vervollständigung und Abdichtung der drei genannten Halden wirtschaftlich realisieren zu können, hat die AGR als Tochterunternehmen des RVR zwischenzeitlich mit der RAG eine Gemeinschaftsfirma unter der Firmenbezeichnung DAH1 GmbH (Deponien auf Halden) gegründet.
Die Schüttung konnte auf allen drei benannten Halden aufgrund des Auslaufens des heimischen Bergbaus bislang nicht abgeschlossen werden. Auch eine formal abweichende abfallrechtliche Nutzung konnte durch die Öffentlichkeit ohne ein bergrechtliches Abschlussverfahren bisher nicht durchgeführt werden, daher haben die Vertragsparteien mit Blick auf die durch Prognos dokumentierte Unterversorgung des Landes in Bezug auf DK-I- Deponien eine aktive Wertschöpfungsstrategie zur Nachnutzung entwickelt.
Diese jedoch in Teilen vor Ort umstrittenen Planungen werden vor dem aktuellen Hintergrund nicht geklärter Altlasten in den Halden und dem Eintrag bedenklichen Auffüllmaterials in das Grundwasser strittig diskutiert. Weitere, in die Zukunft gerichtete Sorgen der Bevölkerung beinhalten eine mögliche Zunahme des LKW-Verkehrs und unzureichende Abstände zur vorhandenen Wohnbebauung.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.      Wie schätzt die Landesregierung die Notwendigkeit eines zeitnahen geordneten bergrechtlichen Abschlussverfahrens an den drei Standorten Lohmannsheide, Hürfeld und Brinkfortsheide unter Beteiligung der betroffenen Städte und Anwohner ein?
2.      Unterstützt die Landesregierung die Planungsansätze von RAG, RVR und AGR zur Nachnutzung der Bergbauflächen zu DK-I-Deponien, um eine Versorgungssicherheit entsprechend der abfallrechtlichen Vorgaben sicherzustellen?
3.      Mit Hilfe welches Bedarfserhebungsverfahrens wurden die Bedarfe für DK-I-Deponien in NRW durch den Dienstleister Prognos erhoben (bitte die einzelnen Verfahrensschritte detailliert darstellen)?
4.      Wie will die Landesregierung die Entsorgungssicherheit für DK-I-Abfälle sicherstellen, wenn die drei genannten Flächen hierfür nicht zur Verfügung gestellt werden?
5.      Wie bewertet die Landesregierung den derzeitigen Bedarf für weitere DK-I Deponiestandorte in NRW insgesamt?