Der Kölner Stadtanzeiger berichtete am 7. Februar 2019, dass laut Aussage von Flughafenchef Johan Vanneste der Luftfrachtverkehr im Flughafen Köln/Bonn bis ins Jahr 2030 auf ein Volumen von rund 1,5 Millionen Tonnen erhöht werden solle. Dies wäre gegenüber dem Stand von 2017 mit 838.000 Tonnen fast eine Verdoppelung der transportierten Güter. Angeblich soll dies nicht mit einer signifikanten Erhöhung der Luftbewegungen einhergehen, da die Airlines immer größere Transportmaschinen einsetzen würden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Auf Grund welcher Annahmen wird von einer Erhöhung auf 1,5 Mio Tonnen Luftfracht am Flughafen Köln/Bonn ausgegangen?
2. Wie gedenkt die Landesregierung diese Erhöhung in der demnächst anstehenden Verlängerung der Betriebsgenehmigung abzubilden?
3. Wie wird sich das erhöhte Frachtflugaufkommen auf die Nachtruhe der durch Fluglärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner des Flughafens Köln/Bonn auswirken?
4. Hätte die Erhöhung der Flugbewegungen auch in der Nacht eine Reduzierung der Passiernachtflüge zur Folge?
5. Wie bewertet die NRW-Landesregierung die Zunahme der Flugbewegungen und die Erhöhung der Flugzeuggröße sowie den damit einhergehenden höheren Verbrauch an Kerosin unter dem Aspekt des Klimaschutzes und der Hintergrundbelastung mit Stickstoffdioxid und Feinstaub?