Polizeieinsatz in Bielefeld bei dem Zweitligaspiel zwischen dem DSC Arminia Bielefeld und dem FC St. Pauli am 4. November 2018

Kleine Anfrage von Verena Schäffer, Josefine Paul, Matthi Bolte-Richter und Mehrdad Mostofizadeh

Mehrdad Mostofizadeh

Am 4. November 2018 fand in Bielefeld ein Zweitligaspiel des Fußballvereins FC St. Pauli bei der DSC Arminia Bielefeld statt. Zu dieser Auswärtsbegegnung sollen laut einem Bericht der taz vom 8. November 2018 und Berichten einer Fanhilfe ca. 250 Personen aus Hamburg mit einem Regionalzug nach Bielefeld gefahren sein (https://taz.de/FC-St-Pauli-Fans-im- Polizeikessel/!5546395/). Am Hauptbahnhof Osnabrück sollen Bundespolizeibeamtinnen und -beamte in den Zug gestiegen sein. Auf der Weiterfahrt des Zuges soll es auf der Strecke zwischen Osnabrück und dem Bahnhof Melle in einem Waggon zu einem Reizgaseinsatz seitens der Polizei gekommen sein. Am Bahnhof Melle in Niedersachsen sollen Fahrgäste, die in diesem Waggon saßen und wegen des Reizgaseinsatzes unter Atemnot, tränenden Augen und Übelkeit litten und aus diesem Grund den Zug verlassen wollten, am Aussteigen gehindert worden sein. Es soll in diesem Zusammenhang erneut zu einem Einsatz von Reizgas und Mehrzweckeinsatzstöcken gekommen sein. Erst am Hauptbahnhof in Bielefeld soll es den Fahrgästen gestattet worden sein, den Zug zu verlassen.
Am Hauptbahnhof Bielefeld sollen die Fahrgäste des Zuges in einem abgesperrten Bereich auf dem Vorplatz in Gewahrsam genommen worden sein. In diesem Gewahrsam sollen sich auch Fans aus anderen Zügen befunden haben. Das Gewahrsam sollen die Personen nur dann verlassen haben dürfen, wenn sie sich einer Identitätsfeststellung und einer Durchsuchung unterzogen sowie einer Bildaufnahme zustimmten. Unter den in Gewahrsam Genommenen sollen sich auch Minderjährige befunden haben. Die Polizei soll mit Durchsagen über Lautsprecher darauf hingewiesen haben, dass Frauen und Kinder das Gewahrsam verlassen dürfen.
Die Ingewahrsamnahme soll bis zu sechs Stunden angedauert haben. Minderjährige sollen ohne Hinzuziehen ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten weiteren polizeilichen Maßnahmen unterzogen worden sein. In Gewahrsam befindliche Personen sollen daran gehindert worden sein, eine Toilette aufzusuchen. Trinkwasser soll ihnen erst nach fünf Stunden zugänglich gemacht worden sein.
Im Stadion sollen Fans des FC St. Pauli bis zur Beendigung des Spiels mit einer Dauer von circa 100 Minuten den ihnen zugewiesenen Fanblock nicht verlassen haben dürfen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.      Waren an den geschilderten Einsätzen Kräfte der NRW-Polizei beteiligt? (Antwort bitte unter Angabe der betreffenden Einheiten samt örtlicher Zugehörigkeit.)
2.      Wie verliefen die Polizeieinsätze bzw. der Polizeieinsatz aus Sicht der Polizei von NRW im Falle von Abweichungen zu den auf dem taz-Bericht beruhenden Schilderungen der Vorbemerkung?
3.      Wie begründet die Landesregierung die durchgeführten Maßnahmen? (Bitte nach Maßnahmen samt gesetzlicher Grundlage getrennt begründen und insofern, falls erforderlich, nach Maßnahmen gegen Voll- und Minderjährige differenzieren.)
4.      Wurden Lichtbildaufnahmen von Minderjährigen durch die Polizei NRW angefertigt? (Bitte mit Begründung und unter Angabe der zugrundeliegenden Rechtsgrundlage.)
5.      Wurde für die Ingewahrsamnahmen am Hauptbahnhof und ggf. im Stadion ein gerichtlicher Beschluss erwirkt? (Bitte mit Begründung.)