Den Beamtinnen und Beamten in NRW die freiwillige Versicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ermöglichen

Antrag der GRÜNEN im Landtag

Mehrdad Mostofizadeh

I.       Ausgangslage:
Beamtinnen und Beamte haben derzeit de facto keine freie Wahl zwischen gesetzlicher oder privater Krankenversicherung. Sie können sich zwar freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, müssen den Beitrag aber dann vollständig selbst tragen. Sie erhalten Beihilfe nur in Ausnahmefällen und müssen den Arbeitgeberanteil der GKV-Beiträge selbst tragen. Damit zahlen sie allein einen Beitrag von zurzeit durchschnittlich 15,5 Prozent ihres Bruttoeinkommens. Damit ist die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für die meisten Beamtinnen und Beamte somit teurer als die Kombination aus Beihilfe und privater Krankenversicherung (PKV). Dies führt dazu, dass ein Großteil der Beamtinnen und Beamten in der privaten Krankenversicherung versichert ist, obgleich es auch durchaus einige freiwillig gesetzlich Versicherte gibt. Die ungleichen Rahmenbedingungen seitens des Arbeitgebers führen dazu, dass Beamtinnen und Beamte faktisch keine Wahlfreiheit haben.
Für die privaten Krankenversicherer ist das ein gutes Geschäft: Circa die Hälfte der PKV- Versicherten sind Beamtinnen und Beamte. Somit garantiert ausgerechnet der Staat mit der bisherigen Regelung einen Großteil des Geschäfts der PKV-Vollversicherung.
Vor allem Beihilfeberechtigte mit Kindern, mit geringen Bezügen oder in Teilzeit sowie solche mit chronischen Erkrankungen sind häufig in der GKV versichert. Allerdings werden sie gegenüber Angestellten in der öffentlichen Verwaltung benachteiligt, da sie ohne eine paritätische Arbeitgeberbeteiligung an den Krankenversicherungsbeiträgen auskommen müssen.
Seit dem 1. August 2018 haben Beihilfeberechtigte in Hamburg Anspruch auf einen Zuschuss des Arbeitgebers zur gesetzlichen Krankenversicherung in Form der „Pauschalen Beihilfe“. Das neue Angebot erfreut sich einer guten Nachfrage. So nutzten bis Ende Januar 2019 bereits über 1.000 Beamtinnen und Beamte in Hamburg diese Möglichkeit.
Auch in anderen Bundesländern ist dieses Modell in der Diskussion. So ist die Einführung einer pauschalen Beihilfe in den Ländern Berlin, Brandenburg und Thüringen derzeit schon in der Umsetzung. In weiteren Ländern wird über das „Hamburger Modell“ zur Versicherung von Beamtinnen und Beamten in der GKV beraten.
II.      Der Landtag stellt fest:
·  Gesetzlich versicherte Beihilfeberechtigte mit geringen Bezügen, mit chronischen Erkrankungen, in Teilzeit sowie mit Kindern sind durch das bestehende Beihilferecht benachteiligt. Sie erhalten anders als Angestellte in der öffentlichen Verwaltung und anders als privat versicherte Beihilfeberechtigte keinen Zuschuss des Beihilfeträgers zu ihrer Krankenversicherung. Durch eine „Pauschale Beihilfe“ würde diese Benachteiligung beendet.
·  Das bestehende Beihilferecht schränkt bislang die Wahlfreiheit der Beihilfeberechtigten bei der Auswahl ihrer Krankenversicherung ein. Durch diese Regelung wird die Wahlmöglichkeit der Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen in Bezug auf die Krankenversicherung deutlich gestärkt.
·  Mit der „Pauschalen Beihilfe“ wird eine zusätzliche Form der Gewährung der Beihilfe durch eine Pauschale zur Deckung der Kosten einer Krankenvollversicherung geschaffen. Sie ergänzt das bisher im Beihilferecht ausgestaltete System der Zahlung individueller Beihilfen für einzelne Aufwendungen, die zu der aus der gewährten Besoldung zu bestreitenden Eigenvorsorge hinzutritt.
·  Beamtinnen und Beamte haben durch die Schaffung dieser neuen Form der Beihilfe – insbesondere am Anfang ihrer Beamtenlaufbahn – die Wahl, sich hinsichtlich ihrer eigenen Aufwendungen und der Aufwendungen ihrer berücksichtigungsfähigen Angehörigen für eine Pauschale zu entscheiden und diese zusammen mit der aus Besoldung zu bestreitenden Eigenvorsorge für den Abschluss einer ausreichenden Krankenvollversicherung zu nutzen.
·  Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, sich für das althergebrachte System der Inanspruchnahme ergänzender, individuell berechneter Beihilfen zu entscheiden und diese mit einer ergänzenden Restkostenversicherung in der privaten Krankenversicherung (PKV) zu verbinden.
III.     Der Landtag fordert die Landesregierung auf:
1.    In Nordrhein-Westfalen für Beamtinnen und Beamte die Möglichkeit zu eröffnen, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern zu können, ohne den Beitrag dann vollständig alleine tragen zu müssen.
2.    Den Beihilfeberechtigen des Landes Nordrhein-Westfalen, die bereits in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind oder sich dort versichern wollen, auf Antrag einen hälftigen Zuschuss zu ihrem Beitrag zu gewähren.
3.    Auf Bundesebene sich dafür einzusetzen, dass eine gesetzliche Regelung im SGB V zur Einführung eines beihilfefähigen Tarifs in der gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen wird.