Mehr Tierschutz möglich machen – Landestierschutzbeauftragten in Nordrhein-Westfalen einsetzen!

Antrag der GRÜNEN im Landtag

Portrait Norwich Rüße

I.       Status Quo der Tierschutzpolitik in NRW
Tierhaltung ist mittlerweile ein wichtiges Qualitätskriterium tierischer Produkte und wird für die Kaufentscheidung der Verbraucherinnen und Verbraucher immer bedeutender. Nordrhein- Westfalen wiederum ist ein starker Standort der Tierhaltung, daher ist die Sicherstellung von Tierschutzrecht von grundlegender Bedeutung und von hohem Interesse für unsere Landwirtschaft.
Tierschutz besitzt in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert und es ist den Menschen wichtig, das mit Tieren anständig umgegangen wird. Dies spiegelt sich auch darin wider, dass der Tierschutz erklärtes Staatsziel ist, das sowohl in Artikel 20 a des Grundgesetzes, als auch in Artikel 19 a Absatz 1 der Landesverfassung NRW verankert ist. Um dieses Ziel umzusetzen, braucht es effektive Strukturen, die den Tierschutz wirksam vertreten und auf Augenhöhe mit anderen Interessen stellen.
In Nordrhein-Westfalen ist der Tierschutz durch mehrere Entscheidungen der Landesregierungen gleich in mehrfacher Hinsicht strukturell erheblich geschwächt worden. Dazu zählt die Abschaffung der Stabsstelle Umweltkriminalität, die auch an der Aufdeckung und Aufklärung tierschutzrechtlicher Vorwürfe, beispielsweise in der Nutztierhaltung, mitgewirkt hat. Darüber hinaus wurden mit dem Wegfall des Verbandsklage- und Mitwirkungsrechts nicht nur die Rechte für anerkannte Tierschutzverbände wieder geschwächt, sondern auch die rechtliche Durchsetzbarkeit des Tierschutzrechts in Nordrhein- Westfalen erheblich erschwert.
Die darauffolgende Abschaffung des Landesbüros der Tierschutzverbände wiegt ebenso schwer. Dieses Büro war nicht nur für die Koordinierung der Verbandsklage essentiell, sondern agierte auch als zentrale Verbindungsstelle zwischen Politik und den Tierschutzverbänden. Das Landesbüro war unabhängiger Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürgern zu sämtlichen tierschutzpolitischen Fragestellungen. Auch mit der Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen, der Herausgabe von Informationsmaterial oder der Abgabe von
Stellungnahmen zu politischen Vorhaben der Landesregierung, hat das Landesbüro mit seiner Arbeit die tierschutzpolitische Debatte in Nordrhein-Westfalen geprägt und voran gebracht.
Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage „Tierhaltung und Tierschutz“ (Drs. 17/4314) hat erst kürzlich einen grundsätzlichen Reformbedarf sowohl in der Nutztierhaltung, als auch in der nachgelagerten Industrien der Fleischproduktion offenbart. Um diesen Handlungsbedarf politisch umsetzen zu können, braucht es eine zentrale Stelle in der Landespolitik, die im Bereich des Tierschutzes informiert, koordiniert, ermittelt und gegebenenfalls auch Kontrollen von Betrieben veranlasst. Eine Umsetzung von Tierschutzrecht ist ohne Einbindung der Tierschutzverbände langfristig nicht möglich. Daher ist es dringend geboten, die entstandene Lücke im Tierschutz wieder zu schließen. Eine zentral beim Ministerium eingestellte Stabstelle in Form eines/einer hauptamtlichen Tierschutzbeauftragten könnte hier Abhilfe schaffen, so wie dies in anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg oder Hessen bereits seit Jahren der Fall ist.
II.      Tierschutz eine Stimme geben
Der Arbeitsschwerpunkt von Landesbeauftragten für Tierschutzfragen ist die Stärkung und Aufwertung von Tierschutzinteressen im Bereich der Landespolitik. Daher ist es sinnvoll, diese Position beim für Tierschutzangelegenheit zuständigen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz zu installieren. In Baden-Württemberg ist die Tierschutzbeauftragte in Form einer Stabsstelle direkt im zuständigen Ministerium angesiedelt, dieses Modell wäre auch für Nordrhein-Westfalen attraktiv.
Zur Durchsetzung von Tierschutzinteressen ist es unerlässlich, dass Tierschutzbeauftragte weisungsunabhängig und außerhalb der Fachabteilungen agieren. Zusätzlich verfügen sie innerhalb des Ministeriums über ein eigenes Initiativrecht und beraten die Landesregierung in tierschutzrechtlichen Angelegenheiten. Dazu nehmen Tierschutzbeauftragte unabhängig zu Fachthemen mit Tierschutzrelevanz und zu Rechtsetzungsvorhaben der Landesregierung öffentlich Stellung. Dies wird unterstützt durch die Durchführung einer unabhängigen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die Erarbeitung von Informationsmaterial, die Unterstützung von wissenschaftlichen Recherchen und gegebenenfalls die Erstellung von Gutachten.
Auf der anderen Seite sind Tierschutzbeauftragte Ansprechpartner für Tierschutzverbände und – vereine, sowie die vielen Bürgerinnen und Bürger, die sich in Nordrhein-Westfalen ehrenamtlich für den Tierschutz engagieren. Aber auch Landwirte, Schlachthöfe, Kommunen und Organisationen und Einrichtungen, die sich mit dem Tierschutz oder der Tierhaltung befassen, können sich an den/die Tierschutzbeauftragte wenden. Dies gilt auch für die dem Ministerium nachgeordneten Behörden und landeseigenen Einrichtungen. Somit kommt dieser Position auch eine wichtige Vernetzungs- und Informationsfunktion zwischen Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft zu.
Die Vernetzung mit anderen Tierschutzbeauftragten der Länder und die organisatorische Geschäftsführung des Landesbeirats für Tierschutz sollten ebenso zum Aufgabenportfolio eines/einer Landesbeauftragten für Tierschutzangelegenheiten gehören. Ziele und Fortschritte zur Verbesserung des Tierschutzes sollten alle zwei Jahre durch den oder die Landestierschutzbeauftragte/n in einem Landestierschutzbericht veröffentlicht werden. Vorhaben im Tierschutz, aber auch Verbesserungen und Rückschritte würden somit erstmalig kontinuierlich dokumentiert und transparent für Nordrhein-Westfalen dargestellt.
III.     Der Landtag fordert die Landesregierung auf:
1.      Bei dem für Tierschutzangelegenheit zuständigen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz eine Stabsstelle als Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter für Tierschutzfragen einzusetzen, die direkt der Ministerin beziehungsweise dem Minister untergeordnet ist. Diese Stabsstelle Tierschutz mit den notwendigen personellen und sachlichen Voraussetzungen auszustatten.
2.      Ziel einer Landesbeauftragten oder eines Landesbeauftragten für Tierschutzangelegenheiten ist, die Umsetzung von Tierschutzrecht in Nordrhein- Westfalen zu verbessern. Dazu werden folgende Aufgaben auf sie/ihn übertragen:
a.      Sicherstellung der Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen und Bearbeitung von Anregungen und Beschwerden in Tierschutzangelegenheit. Bei Verdacht können Kontrollen zur Überwachung von Ställen, Tierhaltungen oder Tierversuchseinrichtungen veranlasst werden.
b.      Erarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die Belange des Tierschutzes betreffen.
c.      Initiativrecht und beratende Funktion gegenüber der zuständigen Ministerin beziehungsweise dem zuständigen Minister, sowie den nachgeordneten Behörden und landeseigenen Einrichtungen in Tierschutzfragen.
d.      Organisation der Zusammenarbeit mit Tierschutzverbänden und – vereinen, Landwirten, Schlachthöfen, Kommunen und Betrieben.
e.      Organisatorische Geschäftsführung des Tierschutzbeirates.
f.       Erarbeiten eines Tierschutzberichts alle zwei Jahre, der Ziele, Fort- und Rückschritte bei der Durchsetzung von Tierschutzrecht dokumentiert und transparent darstellt.
g.      Zusammenstellung und Vorbereitung von Informationsmaterial für Tierschutzverbände und Schulen, Unternehmen etc.
h.      Vernetzung mit den Tierschutzbeauftragten anderer Bundesländer.