Mobilfunkmasten an jeder Milchkanne?

Kleine Anfrage von Matthi Bolte-Richter und Horst Becker

Im Juni 2018 hat Wirtschaftsminister Prof. Andreas Pinkwart gemeinsam mit den drei großen Netzbetreibern in Deutschland, Telefónica Germany, Telekom Deutschland und Vodafone GmbH den Mobilfunkpakt geschlossen. Ziel dieses Paktes ist es, durch ein Maßnahmenpaket die LTE-Versorgung in Nordrhein-Westfalen zu verbessern. Konkret heißt dies, dass das Versorgungsziel von 98% der Haushalte auf 99% angehoben wird. Um dieses Ziel bis 2020 zu erreichen, bedarf es einer Steigerung der Mobilfunksendeanlagen. Darauf zielen u.a. die Maßnahmen 2 und 3 des Mobilfunkpaktes ab.
Maßnahme 2 zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung bis 2020 lautet:
„2. Beschleunigung der Genehmigungsprozesse für Bauverfahren von Funkmasten
Die Mobilfunkunternehmen und die Landesregierung Nordrhein-Westfalen werden in Gesprächen mit den Kommunalen Spitzenverbänden die bei Genehmigungsverfahren bestehenden Hemmnisse identifizieren und erörtern, mit dem Ziel, diese abzubauen, Verfahren zu beschleunigen und bedarfsgerecht neue Mobilfunkstandorte zu genehmigen.
3. Aufstellung mobiler Basisstationen als kurzfristige Problemlösung
Die Betreiber werden an „neuralgischen“ Stellen auf eigene Rechnung mobile Basisstationen aufstellen. Diese sind nicht als dauerhafter Ersatz für fixe Standorte anzusehen, sondern eine schnelle Übergangslösung für besondere Problemfälle.“ (https://www.wirtschaft.nrw/sites/default/files/asset/document/mobilfunkpakt_final.pdf (S. 3))
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.      Welche Gesetze und Verordnungen müssen aus Sicht der Landesregierung angepasst werden, um die Genehmigungsprozesse für Bauverfahren von Funkmasten zu beschleunigen? (bitte differenzieren nach Bund, Land und Kommunen)
2.      Welche konkreten Änderungen an den unter Frage 1 genannten Gesetzen und Verordnungen geht die Landesregierung an, um das Ziel der beschleunigten Genehmigungsprozesse zu erreichen? (bitte differenzieren nach bereits unternommenen und noch geplanten Änderungen)
3.      Welche konkreten Kriterien definiert die Landesregierung für „neuralgische“ Stellen, bevor sie als Punkte zur kurzfristigen Aufstellung von mobilen Basisstationen ausgewiesen werden können?
4.      Wie stellt die Landesregierung sicher, dass aus der Aufstellung mobiler Basisstationen als kurzfristige Lösung keine Dauerlösung der Netzbetreiber wird?
5.      Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass auch zukünftig die Interessen der Bürgerinnen und Bürger im Genehmigungsprozess für Bauverfahren von Funkmasten berücksichtigt werden?