Nach der Ablehnung des EU-Austrittsabkommens durch das britische Unterhaus: Wie bereitet die Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf einen möglichen harten Brexit vor?

Aktuelle Stunde auf Antrag der GRÜNEN im Landtag

Am 15. Januar hat eine deutliche Mehrheit der Abgeordneten im britischen Unterhaus den Entwurf für ein Austrittsabkommen des Vereinigten Königreichs mit der Europäischen Union abgelehnt. Am 29. März wird das Vereinigte Königreich voraussichtlich die EU verlassen. Wird bis dahin das Abkommen nicht angenommen, droht ein ungeregelter, harter Brexit.
Zwar könnte das Vereinigte Königreich theoretisch seine Austrittsbekundung einseitig zurückziehen, wie der Europäische Gerichtshof festgestellt hat. Auch bestünde noch die Möglichkeit, die Austrittsfrist um wenige Wochen zu verlängern, um Nachverhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union zu führen. Beiden Möglichkeiten räumen jedoch Expertinnen und Experten sowie Vertreterinnen und Vertretern von Regierungen der EU-Staaten geringe Erfolgsaussichten ein.
Ein Brexit wird große Auswirkungen auf das Vereinigte Königreich, die Europäische Union insgesamt und Nordrhein-Westfalen haben. Auf Grund dieser besonderen Betroffenheit des Bundeslandes von einem – möglicherweise harten – Brexit steht die NRW-Landesregierung in der Pflicht sich selbst, die Bevölkerung, die Wirtschaft und die weiteren betroffenen Akteure ordentlich vorzubereiten. Das Brexitübergangsgesetz, die bisher einzige gesetzliche Regelung der Landesregierung bezüglich des Brexit, könnte bald bereits hinfällig sein, da es ohne Austrittsabkommen keinen Übergang geben würde.
Wegen dieser aktuellen Entwicklungen muss sich der Landtag in einer Aktuellen Stunde erneut mit dem Stand der Vorbereitungen des Landes Nordrhein-Westfalen auf den Brexit befassen. Die Landesregierung muss darlegen, mit welchen Maßnahmen sie das Land auf einen wahrscheinlichen harten Brexit vorbereitet hat und welche konkreten Aktivitäten sie nun unternimmt. Dabei muss sie einerseits wesentliche Fragen beantworten, die Bevölkerung und Wirtschaft betreffen. Andererseits muss sie dem Parlament eine vollständige Übersicht über die notwendigen rechtlichen und weiteren Maßnahmen in allen betroffenen Bereichen und Ressorts verschaffen.