Die Metropole Ruhr mit einem städtebaulichen Sonderprogramm aktiv und finanziell bei der Ausrichtung der Internationalen Gartenbauausstellung 2027 unterstützen

Antrag der GRÜNEN im Landtag

Mehrdad Mostofizadeh

I.          Ausgangslage:
Die IGA 2027 nimmt Fahrt auf – Bislang kein Land in Sicht
Am 11. März 2016 haben die elf kreisfreien Städte und die vier Landkreise mit weiteren 42 kreisangehörigen Kommunen der Metropole Ruhr in der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) beschlossen, sich gemeinsam mit der Emschergenossenschaft/Lippeverband (EGLV) um die Ausrichtung der Internationalen Gartenbauausstellung (IGA) 2027 zu bewerben. Am 7. Dezember 2016 wurde dann durch den Verwaltungsrat der Deutschen Bundesgartenschau-Gesellschaft mbH (DBG) die Vergabe der IGA 2027 an die Metropole Ruhr beschlossen. Nicht zuletzt aufgrund des zähen Abstimmungsprozesses zwischen dem Regionalverband Ruhr und der Landesregierung konnte jedoch erst zwei Jahre später, am 14. Dezember 2018, der notwendige Durchführungsvertrag geschlossen werden. Dies geschah schließlich ohne Beteiligung der Landesregierung. Obwohl mit der IGA 2027 ein neues Dekadenprojekt nach NRW geholt wird, wie der Regionalverband Ruhr bereits in der Bewerbung betont: „Mit der Internationalen Gartenausstellung im Jahr 2027 besteht die Chance auf ein Dekadenprojekt, das den Strukturwandel in der Region nachhaltig stützt und voran treibt.“ (Bewerbung „IGA Metropole Ruhr 2027“, S. 16) So versprechen sich die teilnehmenden Kommunen gleichermaßen positive Effekte für Menschen, Wirtschaft und Umwelt: „Ob Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, Imagewandel, Teilhabe und Chancengleichheit oder Nachhaltigkeit und Klimaschutz, die IGA Metropole Ruhr 2027 ist ein Big Push und ein Gewinn für Alle.“ (Bewerbung „IGA Metropole Ruhr 2027“, S. 16)
Dabei setzt das Ruhrgebiet schon in der Konzeption der IGA 2027 neue Akzente und Maßstäbe, denn sie wird „die erste dezentrale Gartenschau in einer Metropolregion“ (Bewerbung „IGA Metropole Ruhr 2027“, S. 17) sein.
Drei Ausstellungsebenen tragen die IGA ins Land
Das Fundament des gemeinsamen und dezentralen Konzepts bildet die Ausstellungsebene „Mein Garten“, „als gelebtes ´Von-unten- nach- oben`- Prinzip“ (Machbarkeitsstudie der sinai Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH, Berlin, S. 34 ). Auf dieser Ebene sind die Menschen des Ruhrgebiets aufgerufen, sich und ihre privaten Gärten, vom Gemeinschaftsgarten im Quartier, über den Kleingartenverein, bis hin zum Urban-Gardening- Projekt, in die IGA einzubringen und zu präsentieren.
Im Rahmen der zweiten Präsentationsebene unter der Überschrift „Unsere Gärten“ haben die teilnehmenden Kommunen die Möglichkeit, eigene Ideen und Visionen für kommunale Grünflächen, Gärten und Parks „als Werte- und Imageträger“ (Machbarkeitsstudie der sinai Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH, Berlin, S. 34 ) zu entwickeln und „raumspezifische Antworten auf Fragen zu den Schlüsselbegriffen Gesundheit, Schönheit und Produktivität zu geben“ (Machbarkeitsstudie der sinai Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH, Berlin, S. 34). In ihrer Bewerbung geht die Metropole Ruhr davon aus, dass im Rahmen der IGA 2027 auf diese Weise 30 bis 35 Investitionsprojekte (Bewerbung „IGA Metropole Ruhr 2027“, S. 36) in die grüne Infrastruktur des Ruhrgebiets realisiert und präsentiert werden können.
Mit der dritten Präsentationsebene unter dem Titel „Zukunftsgärten“ werden „umweltbezogene Kernfragen von globaler Bedeutung beantwortet und vorbildhaft begreifbar gemacht.“ (Bewerbung „IGA Metropole Ruhr 2027“, S. 46) Hierunter fallen drei Schaugärten im eigentlichen Sinne. Zusätzlich sollen drei Sonderausstellungen zu umweltpolitischen Fachthemen entwickelt werden.
Die IGA 2027 in der Metropole Ruhr zeigt mehr als „nur“ Gartenbau
Die IGA 2027 „knüpft touristisch an, wo die Europäische Kulturhauptstadt RUHR.2010 und die Klimametropole RUHR 2022 Meilensteine gesetzt haben oder setzen“ (Machbarkeitsstudie der sinai Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH, Berlin, S. 43), zu diesem Schluss kommt die von der„sinai Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH“ erstellte Machbarkeitsstudie des RVR. Über die Projekte der drei Präsentationsebenen und die Gartenbauthematik hinaus, verspricht das Konzept zur IGA 2027 wissenschaftliche, pädagogische und technologische Impulse. So soll die IGA 2027 CO2-neutral ausgerichtet werden (Bewerbung „IGA Metropole Ruhr 2027“, S. 55) und somit auch Demonstration klimaneutraler Veranstaltungs- und Messeformate sein.
Hinzu kommt, dass zur Umsetzung des dezentralen Konzepts umfangreiche Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf die regionale Mobilität und die regionale Vernetzung von Naturräumen, in Angriff genommen werden. So sollen z.B. eine Biodiversitätsstrategie und ein nachhaltiges Pflegemanagement für die kommunale Grünflächenpflege entwickelt und implementiert werden (Bewerbung „IGA Metropole Ruhr 2027“, S. 55).
Von einer IGA an der Ruhr profitiert das ganze Land
Die vom RVR in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie zeigt die Potentiale einer dezentralen Gartenschau in der Metropole Ruhr auf. So wird davon ausgegangen, dass die Metropolregion einen Einzugsbereich von 55 Millionen Menschen (Machbarkeitsstudie der sinai Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH, Berlin, S. 46) aus NRW sowie unseren Nachbarländern und Nachbarstaaten anspricht. Daraus wird für die IGA 2027 eine tatsächliche Besuchererwartung  von  2,6 Millionen  Besucherinnen  und  Besuchern abgeleitet (https://www.metropoleruhr.de/regionalverband-ruhr/umwelt-freiraum/iga-2027.html )  und es „deuten viele Faktoren darauf hin, dass [sogar] mit ca. 5,5 Mio. Besuchern gerechnet werden kann.“ (Machbarkeitsstudie der sinai Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH, Berlin, S. 46) Es ergibt sich also ein enormes wirtschaftliches Potential für das gesamte Ruhrgebiet und darüber hinaus. Nicht nur die klassische Tourismuswirtschaft erwartet aufgrund dieser Zahlen positive Effekte. Dienstleister, Einzelhandel und auch die Handwerksbetriebe in der Region werden ebenso profitieren.
Diese Annahmen stützt auch die Analyse der gesamt- und regionalwirtschaftlichen Effekte der IGA 2027 des RUFIS-Instituts der Ruhr-Universität in Bochum: „Die vorliegende Untersuchung zeigt, dass mit der IGA Metropole Ruhr 2027 mittel- und langfristig erhebliche positive wirtschaftliche Wirkungen verbunden sind. Diese basieren einerseits auf den direkten und indirekten Einkommens- und Beschäftigungseffekten. Andererseits werden komplementäre kommunale und private Investitionen etwa in der Tourismus-, Garten- und Freizeitwirtschaft induziert. Durch die breit angelegte Verbesserung der Standortqualität wird nicht nur die langfristige wirtschaftliche Entwicklung stimuliert, sondern darüber hinaus auch eine nachhaltige Entwicklung durch Umwelt- und Klimaschutz in der Metropole Ruhr gestärkt.“ (Endbericht des RUFIS-Instituts: „Gesamt- und regionalwirtschaftliche Effekte der IGA Metropole Ruhr 2027“, S. 7 f.) So geht die RUFIS-Studie von einer zusätzlichen Bruttowertschöpfung von bis zu 800 Millionen Euro und jährlich hunderten zusätzlichen Arbeitsplätzen aus, wovon der weit überwiegende Anteil in NRW und der Region gehalten werden wird. (Endbericht des RUFIS-Instituts: „Gesamt- und regionalwirtschaftliche Effekte der IGA Metropole Ruhr 2027“, S. 43 ff.)
Der Finanzrahmen steht, die Finanzierung leider noch nicht
Abhängig von der Zahl der umgesetzten Projektideen gehen die Bewerber alleine für die zentralen Ausstellungsprojekte von einem Investitionsvolumen von mindestens 200 Euro bis 2027 aus (Bewerbung „IGA Metropole Ruhr 2027“, S. 71). Hinzu kommen Investitionen in die weitere Infrastruktur, wie der Ausbau des regionalen Radwegenetzes, der Aufbau der notwendigen digitalen Infrastruktur und andere arrondierende Projekte in Höhe von rund 45 Mio. Euro. Für den Durchführungshaushalt rechnen die Bewerber zusätzlich mit einem Finanzierungsbedarf von ca. 130 Millionen Euro, wovon rund 87 Millionen Euro über Einnahmen aus Eintrittsgeldern, Mieten und Pachten sowie Sponsoring erwirtschaftet werden sollen. (Bewerbung „IGA Metropole Ruhr 2027“, S. 71)
Zur Finanzierung der benötigten Zuschüsse wurde bislang keine Übereinkunft zwischen den Bewerberkommunen und dem Land gefunden, das hat die Anhörung des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen am 14. September 2018 deutlich gemacht. So stieß die Position der Landesregierung, dass die Förderung der IGA 2027 ausschließlich aus den Mitteln der regulären Städtebauförderung zu erfolgen habe, auf einhellige Ablehnung:
·        Karola Geiß-Netthöfel (Regionalverband Ruhr):
„Wir möchten darum bitten, eine Größenordnung für eine Pauschalförderungfür die Region festzulegen, damit wir schon einmal mit bestimmten Projekten, die vielleicht jetzt auch nicht einzelnen Fördertöpfen zuzuordnen sind, beginnen können.“ (Ausschussprotokoll APr 17/371, S. 06)
Hans-Joachim Peters (Stadt Bergkamen): „Wir meinen aber, dass diese Unterstützung selbstverständlich nicht aufhören darf, denn der Strukturwandel ist längst nicht abgeschlossen. So wird diese Unterstützung auch bei der IGA 2027 aus unserer Sicht unverzichtbar sein. Der ehrliche Umgang miteinander gebietet auch, dass man laut sagen darf – auch in diesem Hause, insofern begrüße ich diese Anhörung außerordentlich –, dass wir damit auch finanzielle Unterstützung von Bund und Land über die bisherige Förderlandschaft und Förderzusagen hinaus meinen.“ (Ausschussprotokoll APr 17/371, S. 17)
·        Claus Jacobi (Stadt Gevelsberg): „Es hatte sich bisher immer so ein bisschen der Eindruck durchgesetzt, dass die Kommunen allesamt alles nur aus den vorhandenen und eh schon dargebotenen Mitteln der Städtebauförderung bestreiten müssten. Ich glaube, heute ist von der kommunalen Seite noch einmal sehr deutlich gemacht worden, dass wir darüber hinausgehen müssen.” (Ausschussprotokoll APr 17/371, S. 18)
·        Andrea Baudek (Stadt Marl): „Das betrifft auch Fördermittel, die über die Städtebauförderung hinausgehen, weil natürlich nicht für jedes Projekt, das im Rahmen der IGA vorgesehen ist, ein Zugang besteht und dieser auch nur schwer geleistet werden kann.“ (Ausschussprotokoll APr 17/371, S. 21)
·        Dirk Haarmann (Stadt Voerde): „Daher meine herzliche Bitte, hier möglichst schnell die vollständigen Antworten zu finden und dabei immer auch daran zu denken, dass die Kommunen in der Haushaltssicherung nicht abgeschnitten sein dürfen, sondern hier eine deutliche Unterstützung brauchen, für die ich herzlich werben möchte.“ (Ausschussprotokoll APr 17/371, S. 24)
·        Stefan Rommelfanger (Stadt Witten): „Deswegen erhoffen wir uns als Stadt Witten neben der Städtebauförderung zusätzliche Impulse und eine Bündelung der Fördermittel auf der Landesebene der verschiedenen Ministerien. Ich denke, Tourismus und Verkehr sind gefragt, außerdem natürlich die lokale Wirtschaftsförderung, weil unser Ansatz nicht auf Großprojekte geht, sondern es sind Projekte des sanften Tourismus, die den Mittelstand ansprechen. Da geht es um die lokale Ökonomie und die Wirtschaftsförderung. – Das vielleicht zu den Fördergegenständen, die wir in unseren Projekten sehen.“ (Ausschussprotokoll APr 17/371, S. 27)
·        Peter Haumann (Kreis Recklinghausen): „Ich glaube, der Fokus auf Städtebauförderung ist ein bisschen zu stark. Die Diskussion ist natürlich wichtig, aber es ist nicht der einzige Zugang, den man hat.“ (Ausschussprotokoll APr 17/371, S. 29)
·        Thomas Görtz (Stadt Xanten): „Frisches Geld, zusätzliches Geld – diese Begriffe sind von dem ein oder anderen genannt worden. Kollege Dirk Glaser, du hast eben gesagt: Eine Schippe drauflegen. – Dem kann ich mich nur anschließen: Wir brauchen Ihre Unterstützung über das hinaus, was bislang im Landeshaushalt enthalten ist. Wenn ich es richtig lese, was man so von der Haushaltsentwicklung auf Landesebene bezüglich des Jahres 2018 und den Aussichten auf das Jahr 2019 liest, könnte man vielleicht das ein oder andere nicht in eine Rücklage stecken, sondern in die Zukunftsprojekte, die unser Land nach vorne bringen. Das würde uns sehr helfen.“ (Ausschussprotokoll APr 17/371, S. 28)
·        Niklas Franke (Stadt Xanten): „Uns ist dabei ganz wichtig, dass die Städtebauförderung sicherlich nicht der einzige Förderzugang sein kann; das ist heute schon vielfach erwähnt worden. Gerade bei unseren Projekten kann ich mir nur schwerlich vorstellen, dass wir damit in eins der Städtebauförderprogramme passen können.” (Ausschussprotokoll APr 17/371, S. 29)
·        Simone Raskob (Stadt Essen): „Es darf nicht passieren, dass wir bereits bestehende Förderprojekte in der Städtebauförderung jetzt im Rahmen einer möglichen Priorisierung austauschen müssten, weil die Fördermittel nicht ausreichen könnten. Es würde in der Bevölkerung mit Sicherheit überhaupt nicht verstanden, wenn bereits geplante Förderprojekte in Altenessen, Katernberg oder Altendorf gestoppt würden, um nur drei wichtige städtebauliche Entwicklungsbereiche in Essen zu nennen. Ich glaube, das würde auch zum Umkippen der positiven Stimmungslage in einer Stadt führen.( Ausschussprotokoll APr 17/371, S. 30)
Zusammengefasst hat die Anhörung also mehr als deutlich gemacht, dass der bisherige Finanzierungsvorschlag der Landesregierung dazu führen würde, dass die IGA 2027 ihr Potential weder für die Region, noch für das Land NRW insgesamt, voll ausschöpfen kann.
Ein zusätzlicher Impuls braucht zusätzliche Mittel
Daher bedarf es eines stadt- und strukturentwicklungspolitischen Sonderprogramms „IGA 2027“, an dem sich das Land NRW maßgeblich finanziell beteiligen muss. Zusätzlich muss auch jenen Kommunen der Metropole Ruhr, die sich in der Haushaltssicherung befinden, ermöglicht werden, zusätzliche finanzielle Eigenanteile in Form zusätzlicher (bilanzwirksamer) Investitionskredite zu erbringen. Und schließlich muss auch die Landesregierung die Akquise privater Investitions- und Sponsorenmittel unterstützen. Nur durch eine solche zusätzliche Kraftanstrengung aller Beteiligten wird die IGA 2027 zu dem „Big Push“, den die Potentialanalyse und die Bewerbung versprechen und von dem ganz NRW profitieren wird.
Die IGA 2027 hat längst begonnen – Die Landesregierung darf nicht länger auf Zeit spielen
Schon der Titel „Dekadenprojekt“ macht die große Mitverantwortung des Landes und seiner Landesregierung deutlich. Derzeit befinden sich die Bewerberkommunen in der Konkretionsphase der einzelnen Projekte. Über die konkreten Projektplanungen und Gestaltungskonzepte hinaus, sind bis 2027 verschiedene begleitende Konzepte zu erstellen, so z.B. ein Tourismus- und Marketingkonzept, ein Mobilitätskonzept und eine Biodiversitätsstrategie. Grundlegender Bestandteil dieser Planungsprozesse ist die Partizipation der Bürgerinnen und Bürger der Metropole Ruhr. Für die Planungen werden bis 2027 rund drei Millionen Euro pro Jahr benötigt (Bewerbung „IGA Metropole Ruhr 2027“, S. 71).
Um diese Prozesse zu bündeln und zentral zu koordinieren, haben die Bewerberkommunen beschlossen, eine Projektgesellschaft gründen. Anders als bei früheren Dekadenprojekten, ist das Land NRW bislang nicht bereit, Verantwortung zu übernehmen und sich an dieser Durchführungsgesellschaft zu beteiligen. So war das Land NRW beispielsweise an der „RUHR.2010 GmbH“ als Durchführungsgesellschaft der Europäischen Kulturhauptstadt 2010 mit einem Anteil von 25
% beteiligt. Im Vergleich zu den früheren Dekadenprojekten fehlt der IGA 2027 also die notwendige Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese Blockadehaltung muss die Landesregierung umgehend ablegen. Denn nur noch acht Jahre verbleiben, um das Dekadenprojekt IGA 2027 gemeinsam mit der Metropole Ruhr zum Erfolg zu führen.
II.          Der Landtag stellt fest:
1.     Der Landtag begrüßt und unterstützt die Ausrichtung der Internationalen Gartenbauausstellung 2027 in der Metropole Ruhr.
2.     Mit ihrem dezentralen, partizipativen und digitalen Konzept setzt die IGA 2027 neue Maßstäbe bei der Ausrichtung internationaler Branchen- und Leistungsschauen.
3.     Die Internationale Gartenbauausstellung 2027 in der Metropole Ruhr ist nach der
„Europäischen Kulturhauptstadt RUHR.2010“ und der „Klimametropole.RUHR 2022“ ein weiteres gemeinsames Dekadenprojekt der Metropole Ruhr und des Landes NRW.
4.     Die IGA 2027 wird zur regionalen und überregionalen Wertschöpfung beitragen, Arbeitsplätze in der Region schaffen und binden und einen langfristigen Beitrag zu einer im ökologischen, wie partizipativen Sinne nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklung leisten.
5.     Das Dekadenprojekt „IGA 2027“ kann nur in einer gemeinsamen Kraftanstrengung der beteiligten Kommunen und Verbände sowie des Landes Nordrhein-Westfalen geschultert werden.

III.          Der Landtag beschließt:

1.     Das Land Nordrhein-Westfalen wird sich als Partner aktiv und auf Augenhöhe an der Planung und Durchführung der Internationalen Gartenschau 2027 in der Metropole Ruhr beteiligen.
2.     Dazu wird das Land im Rahmen der Städtebau- und Strukturförderung ein Sonderprogramm „IGA 2027“ für Investitionen mit einem Landesanteil in Höhe von 20 Millionen Euro bis 2027 auflegen.
3.     Das Land wird darüber hinaus die notwendige Kofinanzierung durch Landesmittel sicherstellen, sollten entsprechende Förderprogramme der Europäischen Union oder des Bundes, wie z.B. RWP-Mittel, für die Durchführung und die Projekte der IGA 2027 in Anspruch genommen werden und diese eine landesseitige Kofinazierung voraussetzen.
4.     Es wird ein gesetzlicher Rahmen geschaffen, der es allen teilnehmenden Kommunen ermöglicht, notwendige finanzielle Mittel notfalls über zusätzliche Investitionskredite zur Verfügung zu stellen.
5.     Das Land NRW wird sich als Gesellschafter an der zu gründenden Durchführungsgesellschaft beteiligen und den notwendigen finanziellen Gesellschafteranteil tragen.
6.     Die Landesregierung wird beauftragt, alle dafür notwendigen Schritte umgehend in die Wege zu leiten und dem Landtag regelmäßig und unaufgefordert über die Fortschritte des Verfahrens zu berichten.
7.     Die Landesregierung wird außerdem beauftragt, gemeinsam mit dem RVR und der Emschergenossenschaft/ Lippeverband eine Geberkonferenz zu initiieren, um die Metropole Ruhr bei der Akquise privatwirtschaftlicher Investitionen und Sponsorenmittel zu unterstützen.