Klocke: Beugt sich die Bezirksregierung dem politischen Druck des Ministerpräsidenten?

Pressemitteilung

Zur Vorstellung des Luftreinhalteplans für Düsseldorf erklärt Arndt Klocke, Vorsitzender der GRÜNEN Fraktion im Landtag NRW:

„Dass die schwarz-gelbe Landesregierung ein gestörtes Verhältnis zu rechtsstaatlichen Prinzipien hat, lässt sich nicht nur an der rechtswidrigen Abschiebung eines mutmaßlichen Gefährders ablesen. Auch in der Debatte über Fahrverbote als Ultima Ratio zur Luftreinhaltung war die umgehende Reaktion von Ministerpräsident Laschet auf ein entsprechendes Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgericht: „Machen wir in NRW nicht“. Diese hemdsärmelige Ignoranz Gerichtsurteilen gegenüber beschädigt den Rechtsstaat als tragende Säule unserer demokratischen Verfasstheit. Wer so auftritt, lässt das Vertrauen der Bevölkerung in das Handeln staatlicher Institutionen langsam aber sicher erodieren und bestätigt die Haltung der Populisten.
Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Düsseldorf wartet zwar mit zahlreichen begrüßenswerten Maßnahmen auf – von der dichteren Vertaktung des ÖPNV über die Umrüstung der städtischen Fahrzeugflotte bis zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Ob dieses Maßnahmenbündel aber ausreicht, um die Luftqualität kurzfristig signifikant zu verbessern, kann durchaus bezweifelt werden. Allein auf den Faktor Zeit zu setzen, bis sich in einigen Jahren das Problem durch Flottenerneuerung erledigt haben könnte, ist Unterlassung auf dem Rücken der Menschen. Auch, wenn sie niemand ernsthaft wollen kann, Fahrverbote dürfen im Sinne des Gesundheitsschutzes nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Jetzt steht die Frage im Raum, ob der politische Druck aus der Staatskanzlei dazu geführt hat, dass von der Bezirksregierung Düsseldorf auf dieses Instrument im neuen Luftreinhalteplan verzichtet wurde – obwohl man noch vor kurzem von seiner Notwendigkeit überzeugt war. Die Vorgabe aus Leipzig war klar. Wer sie ignoriert, handelt nicht nur fahrlässig sondern nimmt auch in Kauf, dass es weitere juristische Auseinandersetzungen geben wird.“