Becker: Schwere juristische Niederlage für „entfesseltes“ Ladenöffnungsgesetz

Pressemitteilung

Der für gestern geplante verkaufsoffene Sonntag in Kreuztal wurde vom Oberverwaltungsgericht Münster untersagt. Dazu erklärt Horst Becker, wirtschaftspolitischer Sprecher der GRÜNEN Fraktion im Landtag NRW:

„Die von der schwarz-gelben Landesregierung propagierte ‚Entfesselung‘ des Ladenöffnungsgesetzes ist schon nach wenigen Wochen im Praxistest gescheitert. Zum ersten Mal hat sich das Oberverwaltungsgericht mit dem neuen Gesetz befasst und sofort deutlich gemacht: Es muss nach wie vor einen triftigen Grund geben, wenn der vom Grundgesetz ausdrücklich verbürgte Sonntagsschutz aufgehoben werden soll. Das im neuen Ladenöffnungsgesetz nur allgemein angeführte ‚öffentliche Interesse‘ taugt dazu offensichtlich nicht.
Schon in der Anhörung zur schwarz-gelben Änderung war klar geworden, dass ohne konkreten Anlassbezug und räumliche Eingrenzung die Gerichte die neuen ‚Sachgründe‘ alleine nicht anerkennen werden. Kreuztal hat jetzt erfahren müssen, dass das ‚Entfesselungsgesetz‘ im Punkt Sonntagsöffnung ein reiner Papiertiger ist. Wie schon in der Debatte vorhergesagt, lässt die Landesregierung die Kommunen im Regen stehen. Um Rechtssicherheit zu schaffen, sollte die Landesregierung schnellstens den von ihr fahrlässig aufgelösten Runden Tisch zum Ladenöffnungsgesetz wieder einsetzen und die neuen ‚Sachgründe‘ in der Versenkung verschwinden lassen.“