Arbeitet die Landesregierung daran, die Vereinbarungen mit den Niederlanden im Bereich Binnenschifffahrt zügig umzusetzen?

Kleine Anfrage von Johannes Remmel und Arndt Klocke

Am 19.11.2018 haben das Königreich der Niederlande und das Land Nordrhein-Westfalen die „Gemeinsame Absichtserklärung über die Zusammenarbeit im Bereich Mobilität und Verkehr“ unterzeichnet. Eine zentrale Rolle in dieser Vereinbarung nimmt die Nutzung des Rheins durch die Binnenschifffahrt ein. Die Vertragsparteien bekennen sich zu dem Ziel einer stärkeren Nutzung von Schienenverkehr und Binnenschifffahrt und einer Steigerung der Effizienz und Anwendung umweltfreundlicher Techniken bei allen Verkehrsträgern. Zudem betonen sie zu beabsichtigen, „eine umweltfreundliche und nachhaltige Ausstattung der Binnenschifffahrt zu unterstützen“.
Im Anhang dieser Absichtserklärung erläutern die Vertragsparteien, auf welche gemeinsamen konkreten Aktivitäten sie sich bereits verständigt haben. So machen sie unter Punkt 5.A „Nachhaltigkeit in der Binnenschifffahrt – Netz umweltfreundlicher Energieversorgungspunkte“ deutlich, dass „im Kontext des Pariser Klimaabkommens (…) der Binnenschifffahrt eine klare Rolle bei der nachhaltigen Gestaltung der Mobilität (…), um dem Klimawandel entgegenzuwirken“, zukommt. Daher verpflichten sich beide Vertragsparteien, „eine gemeinsame Sondierung für ein Netz aus Lade- und Bunkerstationen für alternative Kraftstoffe zunächst entlang der Hauptschifffahrtsrouten auf dem Rhein zwischen Amsterdam, Rotterdam und den Binnenhäfen Nordrhein-Westfalens“ durchzuführen. Auf deren Grundlage wollen sich dann beide Seiten, „bei den zuständigen Behörden für die Realisierung eines solchen Netzes einsetzen“.
Unter Punkt 5.B „Nachhaltigkeit in der Binnenschifffahrt – Anreize für emissionsarme Binnenschiffe“ haben beide Seiten vereinbart, sich über die Möglichkeiten auszutauschen, „Anreize für emissionsarme Binnenschiffe zu setzen“. Hierzu wollen beide Seiten Gespräche mit den handelnden Akteuren führen und darauf hinwirken, „dass die Teilnahmebereitschaft erhöht wird. Darüber hinaus prüfen sie Möglichkeiten zur Etablierung ähnlicher Projekte!“
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.      Auf welchen Zeitplan haben sich die Vertragsparteien der „Gemeinsamen Absichtserklärung für die Zusammenarbeit im Bereich Mobilität und Verkehr“ zur Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen verständigt?
2.      Welche Maßnahmen und Termine hat die Landesregierung zur Umsetzung der in der Absichtserklärung vereinbarten Maßnahmen geplant?
3.      Welche Gespräche hat die Landesregierung mit Behörden geführt, um Vorbereitungen für das geplante Netz aus Lade- und Bunkerstationen für alternative Kraftstoffe zunächst entlang der Hauptschifffahrtsrouten auf dem Rhein zwischen Amsterdam, Rotterdam und den Binnenhäfen Nordrhein-Westfalens zu treffen?
4.      Welche Gespräche hat die Landesregierung mit „handelnden Akteuren“ geführt, um sich über die Möglichkeiten auszutauschen, Anreize für emissionsarme Binnenschiffe zu setzen?
5.      Welche konkreten Ergebnisse hat die Landesregierung im Rahmen der Gemeinsamen Absichtserklärung bisher erreicht?