Unterstützung des Landes bei Schadensersatzklagen der Kommunen gegen die Automobilhersteller

Kleine Anfrage von Arndt Klocke und Mehrdad Mostofizadeh

Laut Zeitungsberichten plant die Landesregierung Schadensersatzklagen gegen die Automobilhersteller von Euro-5-Dieselfahrzeugen. Doch nicht nur der Fuhrpark des Landes ist vom Dieselskandal und dem damit einhergehenden Wertverlust von Dieselfahrzeugen betroffen, auch die Kommunen haben manipulierte Euro-5-Dieselfahrzeuge in großer Stückzahl für ihren Bedarf angeschafft. Auch diese Fahrzeuge haben enorm an Wert verloren, damit einher geht ein entsprechender Vermögensverlust der Kommunen. Entsprechend gibt es auch bei den Kommunen Überlegungen, gegen den Betrug der Automobilhersteller zu klagen und Schadensersatz zu fordern.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Landesregierung:
1.      Welche Kommunen in NRW klagen gegen Automobilhersteller auf Schadensersatz aufgrund manipulierter Euro-5-Dieselfahrzeuge?
2.      Wie hoch schätzt die Landesregierung den finanziellen Schaden durch den Wertverlust der Fahrzeuge bei den Kommunen ein?
3.      Die Landesregierung geht offenbar davon aus, dass die öffentliche Hand – anders als Privatpersonen – zu einer Schadensersatzklage verpflichtet ist, um sich nicht dem Verdacht der Untreue auszusetzen. Welche Unterstützung gewährt vor diesem Hintergrund das Land NRW den Kommunen bei der Vorbereitung und Durchführung möglicher Schadensersatzklagen gegen die Automobilhersteller?
4.      Falls endlich die Genehmigungen des Kraftfahrtbundesamtes für die Hardwareumrüstsätze für Diesel-PKWs vorliegen, wie beabsichtigt die Landesregierung die Kommunen bei der Umrüstung zu unterstützen?
5.      Mit welchen Maßnahmen unterstützt das Land die Kommunen beim Austausch der Fahrzeugflotte?