Erste Bewertung der Deckungsfähigkeit von Sportpauschale, Schul-/ Bildungspauschale und Investitionspauschalen

Kleine Anfrage von Josefine Paul, Sigrid Beer und Mehrdad Mostofizadeh

Mehrdad Mostofizadeh

Mit dem Haushaltsjahr 2018 nahm die schwarz-gelbe Landesregierung eine wesentliche Änderung im Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) vor. Befristet auf zunächst 3 Jahre, also bis zum Haushaltsjahr 2020, wurden die Sonderpauschalen (Sportpauschale sowie Schul-/ Bildungspauschale) und die Investitionspauschalen für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Staatssekretärin Milz lobte die Neuregelung gegenüber dem Sportausschuss ausdrücklich. Sie würden den Kommunen die notwendigen Spielräume eröffnen, um die pauschalisierten Zweckzuweisungen auch für den Sport einzusetzen (siehe Vorlage 17/193). Gleichzeitig erklärte sie in einem Interview mit den Westfälischen Nachrichten im September 2017, der Sport müsse für seine Belange etwas lauter trommeln, um beteiligt zu werden. Mit dieser Aussage positionierte sie sich auch hinsichtlich der von der SPD und den Grünen im Sportausschuss vorgebrachten Befürchtung, der Sport könnte durch diese Neuregelung das Nachsehen haben.
Schon bei der Ankündigung der Neuregelung war klar, dass eine Überprüfung der konkreten Auswirkungen in den einzelnen Kommunen nicht einfach werden würde. Denn die Kommunen bekommen die entsprechenden Zuweisungen weiterhin über den kommunalen Finanzausgleich ausgezahlt und können dann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung eigenverantwortlich über die Mittelvergabe entscheiden. Frau Milz gab hierzu in der genannten Vorlage für den Sportausschuss an, dass die Landesregierung im Kontakt mit dem Landessportbund NRW stünde, um zu prüfen ob und wie die Auswirkungen in den jeweiligen Kommunen überhaupt bemessen werden könnten. Gleichzeitig kündigte sie an, dass eine wissenschaftliche Studie in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 die konkreten Auswirkungen der Neuregelung zur gegenseitigen Deckungsfähigkeit begleiten werde. Die Betrachtung der Mittelverwendung im ersten Jahr der Neuregelung kann bereits wichtige Hinweise darauf geben, inwiefern Hoffnungen und Befürchtungen sich bewahrheiten werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.      Zu welchem Ergebnis kam die Landesregierung in den Gesprächen mit dem Landessportbund NRW hinsichtlich der Überprüfbarkeit der Auswirkungen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Sonderpauschalen und Investitionspauschalen?
2.      Wie werden die Daten zur Erstellung der wissenschaftlichen Studie in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 erhoben?
3.      Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt hinsichtlich der Inanspruchnahme der neuen Möglichkeit der Deckungsfähigkeit zwischen Schul-/ Bildungspauschale, Sportpauschale und den Investitionspauschalen?
4.      Wie viele der durch die Sonderpauschalen und die Investitionspauschalen zur Verfügung stehenden Finanzmittel, wurden für den Sportbereich verwandt? (Bitte nach Kommunen aufschlüsseln.)