Was tut die Landesregierung um einen EU-weiten Verzicht auf das routinemäßige Kupieren von Schwänzen bei Ferkeln durchzusetzen?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

In der konventionellen Schweinehaltung wird den Ferkeln wenige Tage nach der Geburt der Ringelschwanz routinemäßig und meist ohne den Einsatz von Betäubungsmitteln kupiert. Begründet wird dies mit einem erhöhten Risiko des sekundären Schwanzbeißens bei langen Ringelschwänzen, infolgedessen Schwanznekrosen entstehen können. Dabei regelt die Richtlinie 91/630/ EWG der Europäischen Union seit 1994 eindeutig, dass derartige Eingriffe nicht routinemäßig erfolgen dürfen, sondern nur, wenn Verletzungen festgestellt wurden und das Schwanzbeißen nicht auf andere Weise zu verhindern ist.
Die Niederlande sind mit mehr als 12 Millionen Schweinen der viertgrößte Schweineproduzent in Europa. Etwa 99,5 Prozent aller Ferkel aus niederländischen Ställen wird routinemäßig mindestens ein Teil des Schwanzes abgeschnitten. Im Januar 2018 legte ein Inspektionsbericht der Europäischen Kommission dar, dass niederländische Tierärzte oft grundlos Standarderklärungen abgeben, die Schweinezüchtern ermöglichen, alle Schwänze zu kupieren. Der EU-Bericht äußert sich insgesamt sehr kritisch gegenüber der niederländischen Vorgehensweise. Oftmals kommt es dabei zu einer nahezu vollständigen Amputation der Schwänze, während hingegen in Deutschland Ausführungshinweise zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung meist eine Kürzung von maximal 1/3 vorschreiben.
In den letzten Jahren ist der Anteil der aus den Niederlanden importierten Ferkel angestiegen, zuletzt auf 4,5 Millionen im Jahr 2017. Gerade weil die Schweinemastbetriebe das extreme Kupieren des Schwanzes überwiegend bevorzugen, sind sauenhaltende Betriebe in Nordrhein-Westfalen einem Wettbewerbsnachteil gegenüber den niederländischen Ferkelerzeugern ausgesetzt.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.         Gibt es in Deutschland flächendeckende Regelungen dazu, um welchen Anteil der Schwanz eines Ferkels gekürzt werden darf? Bitte benennen, wo diese Regelung festgelegt ist.
2.         In Deutschland werden Schwänze von Ferkeln i.d.R. um maximal 1/3 gekürzt. Wie viele der jährlich aus den Niederlanden nach Deutschland importierten Ferkel weisen vollständig amputierte Schwänze auf?
3.         Was tut die Landesregierung, um auf eine EU-weite Umsetzung des Kupierverzichts von Schwänzen bei Ferkeln hinzuwirken?
4.         Zur Umsetzung des Kupierverzichts hat die Agrarministerkonferenz kürzlich den „Nationalen Aktionsplan Kupierverzicht“ verabschiedet. Welche Maßnahmen regelt der Aktionsplan, um die beschriebene Wettbewerbssituation von sauenhaltenden Betrieben in Deutschland gegenüber denen in Nachbarländern zu entschärfen?
5.         Bewertet die Landesregierung die von den Niederlanden initiierten Maßnahmen zur Reduzierung des routinemäßigen Schwanzkupierens als ausreichend, um zeitnah eine Reduzierung umzusetzen?