Monika Düker: „So geht man mit einem Gesetzgebungsverfahren nicht um“

Gesetzentwurf der Landesregierung über die Errichtung des Landesamtes für Finanzen - zweite Lesung

Monika Düker (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Um es für die grüne Fraktion ganz klar zu sagen: Wir unterstützen selbstverständlich
(Ralf Witzel [FDP]: Aha!)
die Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes des Bundes von 2007 mit der Erweiterung des Kreises der Berechtigten für den Leistungsbezug bis zum 18. Lebensjahr. Ja, selbstverständlich, das ist eine Verbesserung für die Alleinerziehenden in diesem Land.
(Beifall von den GRÜNEN)
Klar ist aber auch, dass sich in der Folge die Fallzahlen deutlich erhöht haben. Auf der Vollzugsseite mussten sich Länder und Kommunen daher überlegen, wie man es am besten macht.
Für die grüne Fraktion sage ich deswegen ganz klar: Auch wir unterstützen selbstverständlich die Zielsetzung des Gesetzes, die mit dem Gesetz verbundene Aufgabenübertragung der Geltendmachung und Vollstreckung des Rückgriffs – also des sich Zurückholens des Geldes von den säumigen Zahlern – nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zu zentralisieren und auf das Landesamt für Finanzen zu übertragen.
(Zuruf von der FDP: Das ist schon mal etwas! – Gegenruf von der SPD: Ihr habt euch damit nicht einmal auseinandergesetzt!)
Ich möchte zwar nicht für die Kollegen der SPD-Fraktion sprechen, aber natürlich ist das ein gesamter Konsens im Haus. Selbstverständlich musste man aufgrund der Änderung des Gesetzes 2017 überlegen: Wie ordnen wir es besser? Ich gehe davon aus, dass dadurch die Rückgriffsquote erhöht wird. Auch für die Kommunen wird es ein wichtiger Schritt sein.
Man verfasst einen Gesetzentwurf, bringt ihn in den Landtag ein, und der Haushalts- und Finanzausschuss als federführender Ausschuss sagt: Wir sind im Grundsatz einig. Dazu brauchen wir keine mündliche Anhörung durchzuführen. Machen wir eine schriftliche Anhörung.
Die schriftlichen Stellungnahmen von der Deutschen Steuer-Gewerkschaft und den kommunalen Spitzenverbänden datieren vom 3. Dezember. Am 6. Dezember fand die Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses statt. Ich lese mir die schriftlichen Stellungnahmen zwei Tage oder einen Tag vorher durch und stelle fest: Es werden signifikante Probleme dargestellt. Dafür ist so ein Anhörungsverfahren da.
(Beifall von Josefine Paul [GRÜNE] und Michael Hübner [SPD])
Die kommunalen Spitzenverbände weisen auf die Bestandsfälle hin. Daraufhin unterbreitet die Deutsche Steuer-Gewerkschaft für dieses Problem der Bestandsfälle einen, wie ich finde, konstruktiven Vorschlag. Ich zitiere aus der Stellungnahme:
„Wir weisen aber darauf hin, dass Bestandsfälle nicht zuletzt aufgrund der Neuregelungen im Unterhaltsvorschussgesetz (Ansprüche bis zum 18. Lebensjahr) teilweise eine sehr lange „Restlaufzeit“ haben können. Bei einer mit den Jahren zu erwartenden Zunahme der Verantwortlichkeit des Landes muss daher ein Zeitpunkt vorgesehen werden, mit dem die dann noch vorhandenen Bestandsfälle abschließend auf das Land übertragen werden können.“
Weiter schlagen sie Zeiträume von drei bis fünf Jahren vor und sagen im Interesse auch ihrer Beschäftigten, die das vollstrecken müssen:
„Bis dahin sind auch die Verfahrensabläufe im Landesamt für Finanzen eingespielt und personelle Ressourcen aufgebaut, damit eine Bestandfallübernahme der dann noch lau- fenden Verfahren umsetzbar wäre.“
Das hört sich konstruktiv an. – Dann gehen wir auf Sie zu und fragen: Was sagen Sie zu dem Vorschlag? Hört sich gut an. Hier ist ein Problem. Was machen wir mit den Bestandsfällen? Guter Vorschlag.
Herr Höne, weil Sie gerade so ausgerastet sind, als Herr Hübner das kritisiert hat, möchte ich sagen:
(Henning Höne [FDP]: Nein!)
Wir haben gefragt: Was haltet ihr davon? Könnt ihr euch das zu eigen machen? Die Koalitionsfraktionen haben hierzu nicht einmal eine Meinung geäußert – heute schon wieder nicht. Das gebietet jedoch der Respekt vor einem Gesetzgebungsverfahren und dem Parlamentarismus!
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
Der Finanzminister sagte lapidar: „Naja, das war von denen zu erwarten“, und heftet das ab. So geht man mit einem Gesetzgebungsverfahren nicht um.
(Zuruf von Henning Höne [FDP])
Herr Sieveke, weil Sie sich heute so viel aufgeregt haben, möchte ich betonen: Wenn Sie in der Opposition säßen und man mit Ihnen so umgehen würde, würden Sie sich weit mehr aufregen als Herr Hübner gerade am Rednerpult. Das war noch harmlos.
(Zuruf von Daniel Sieveke [CDU])
Wir sind in der Sache einig: Das Verfahren geht so nicht. Ich erwarte eine qualifizierte Auseinandersetzung. Wenn Sachverständige Probleme identifizieren – man kann das am Ende ablehnen –, erwarte ich zumindest eine qualifizierte Auseinandersetzung mit diesem Vorschlag. Dazu habe ich auch heute nichts gehört.
(Unruhe)
Deswegen – in der Sache sind wir uns einig – werden wir uns bei diesem Gesetzentwurf verhalten. So geht man im Parlament nicht miteinander um. Das ist unser Punkt. Deswegen werden auch wir heute dem Gesetzentwurf so nicht zustimmen.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD) 

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