Josefine Paul: „Es ist unglaublich, dass wir 2018 immer noch über so etwas diskutieren müssen“

Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktionen von CDU und FDP zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Portrait Josefine Paul

Josefine Paul (GRÜNE): Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Gewalt gegen Frauen und Mädchen sollte jeden Tag ein aktuelles Thema sein. Wir sollten auch in diesem Haus viel häufiger über dieses Thema sprechen.
Die Zahlen sind zwar schon genannt worden. Man kann aber nicht oft genug darauf hinweisen, wie erschreckend diese Zahlen tatsächlich sind. Jede vierte Frau in Deutschland – und laut den Studien der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte sogar jede dritte Frau in Europa – wird im Laufe ihres Lebens Opfer irgendeiner Form von Gewalt. Es ist auch schon die erschreckende Zahl genannt worden, dass 147 Frauen im vergangenen Jahr von einem Partner oder Ex-Partner getötet worden sind. Das bedeutet, dass alle zwei oder drei Tage eine Frau in Deutschland an den Folgen von Partnerschaftsgewalt stirbt.
Und das ist nur das Dunkelfeld. Das ist auch schon sehr deutlich geworden. Man kann es aber nicht häufig genug sagen. Das Dunkelfeld in diesem Bereich ist groß. Deswegen ist es gut, dass Sie jetzt tatsächlich eine Dunkelfeldstudie auf den Weg bringen. Wir wissen auch aus der gemeinsamen Arbeit im PUA „Silvesternacht“, dass die Dunkelfeldstudie, die das LKA in Niedersachsen in diesem Bereich durchgeführt hat, ganz wichtige Erkenntnisse geliefert hat. Dann werden die Zahlen nämlich noch erschreckender.
Schaut man sich die Anzeigenquote bei Sexualdelikten an, stellt man mit Erschrecken fest, dass sie bei nur 6,4 % liegt. Das heißt: Mehr als 90 % der Frauen, die Opfer eines Sexualdelikts werden, zeigen es nicht an.
Das hat unterschiedlichste Gründe. Zum einen ist Gewalt gegen Frauen und Mädchen weiterhin ein gesellschaftliches Tabuthema. Häufig – viel zu häufig – wird auch die Verantwortung für das Erleiden von Gewalt den Frauen zugeschrieben. Die Anzeigenquote hat außerdem etwas damit zu tun – das haben wir auch schon gehört –, dass Frauen aus Scham nicht anzeigen und vielleicht aus Angst nicht anzeigen, auch aus Angst, nicht ernst genommen zu werden.
Frau Ministerin, wir haben in unserer gemeinsamen Arbeit im PUA herausfinden können, dass Frauen sich bei der Polizei nicht zwingend gut aufgehoben fühlen und dass dort noch Fortbildungsbedarfe bestehen. Man muss Frauen auch mit ihren Erfahrungen ernst nehmen.
Dinge wie „Warum hatten Sie auch so einen kurzen Rock an?“ oder „Wie haben sie sich denn in der Kneipe benommen?“ müssen endlich der Vergangenheit angehören. Es ist unglaublich, dass wir 2018 immer noch über so etwas diskutieren müssen.
(Beifall von den GRÜNEN)
Oft genug haben Frauen leider das Gefühl, dass sie selbst die Verantwortung für das tragen, was ihnen zugestoßen ist, und weisen sich selbst die Schuld dafür zu, dass sie Opfer von Gewalt geworden sind.
Wir wollen noch einmal deutlich festhalten und von hier ein gemeinsames Signal aussenden: Frauen sind niemals selbst schuld daran, wenn sie Opfer von Gewalt werden, sondern die Täter sind schuld.
(Beifall von den GRÜNEN, der SPD und der FDP)
Hinzu kommt, dass geschlechterbezogene Gewalt oftmals ein Delikt im sozialen Nahfeld ist. Das macht es noch einmal schwieriger, den Täter anzuzeigen.
Da möchte ich Ihnen mit Blick auf das Polizeigesetz sagen: Die Frage, ob die Ingewahrsamnahme von zehn Tagen wirklich eine qualitative Verbesserung im Sinne des Gewaltschutzes ist, würde ich gerne noch einmal fachlich ausdiskutieren. Entscheidend ist, dass in § 34a Polizeigesetz die Wegweisung steht. Das Ende von Gewalt ist für Frauen wichtig. Die Schwellen für dieses Ende von Gewalt dürfen wir auf keinen Fall wieder hochsetzen. Wenn Frauen sich Sorgen darum machen, was in diesen zehn Tagen mit ihrem gewalttätigen Partner passiert, weil er dann in Gewahrsam genommen wird, besteht die Gefahr, dass Frauen doch wieder nicht die Polizei rufen und die Gewalt vielleicht doch nicht beendet werden kann.
Darüber müssen wir fachlich diskutieren. Es geht um das Ende der Gewalt, und es geht darum, die Frauen zu schützen und zu unterstützen. Das muss im Fokus stehen.
(Beifall von den GRÜNEN)
An dieser Stelle möchte ich Ihnen noch ins Stammbuch schreiben, dass es eine andere Maßnahme gibt, die wir endlich wirksam umsetzen müssen. Nach § 34a Polizeigesetz ist nicht nur die Wegweisung ein entscheidender Bestandteil, sondern auch, dass die Frauen im Nachgang Unterstützung bekommen. Diese Unterstützung müssen wir allerdings noch stark verbessern.
Deshalb brauchen wir Interventionsstellen, die den Frauen im Nachgang einer Wegweisung Unterstützungsangebote an die Hand geben und ihnen auch weitere Möglichkeiten aufzeigen können. Ich halte es im Sinne einer gemeinsamen gesellschaftlichen, aber auch gesamtpolitischen Verantwortung für notwendig, dass wir Interventionsstellen über das Innenministerium flächendeckend in Nordrhein-Westfalen finanzieren, sodass es nicht mehr dem „Zufall“ – in Anführungszeichen – der bestehenden Frauenhilfeinfrastruktur on top überlassen ist, sondern wir verlässliche Strukturen haben, damit Frauen bei Gewalt Unterstützung erfahren.
(Beifall von den GRÜNEN)
Sehr geehrte Damen und Herren, die Frauenhilfeinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen ist sehr gut aufgestellt. Ich möchte hier den engagierten Frauen in den Frauenhäusern, bei den Frauennotrufen und in den Frauenberatungsstellen noch einmal für ihre engagierte Arbeit danken. Sie unterstützen Frauen, die von Gewalt betroffen sind, jeden Tag und arbeiten daran, dass diese eine neue Perspektive jenseits von Gewalt für sich herausfinden können.
(Beifall von den GRÜNEN, der SPD und der FDP)
Trotzdem – das ist hier auch schon angeklungen – genügt das nicht. Unsere Frauenhilfeinfrastruktur leistet jeden Tag viel. Aber es ist nicht ausreichend. Wir haben gestern in den Haushaltsberatungen schon darüber gesprochen. Eine auskömmliche Finanzierung für die Frauenhilfeinfrastruktur ist nach wie vor nicht sichergestellt.
Es hat mich einigermaßen überrascht, von der SPD zu hören, dass in Oppositionszeiten offensichtlich die Millionen lockerer sitzen, sodass man jetzt mal schnell einen Haushaltsantrag aus der Tasche zieht. Nichtsdestotrotz teilen wir sicherlich das Ziel.
(Anja Butschkau [SPD]: Es ist ja auch mehr Geld da! – Stefan Kämmerling [SPD]: Den Haushalt kennen Sie doch! Haben Sie den vorigen gelesen?)
– Ich glaube, wir sollten uns jetzt nicht darüber streiten, sondern im Ziel einig sein, dass wir eine auskömmliche Finanzierung für die Frauenhilfeinfrastruktur brauchen. Da müssen wir aber auch den Bund mit ins Boot holen. Es reicht nicht – das habe ich gestern schon gesagt –, wenn die Bundesministerin ein Programm ankündigt. Vielmehr müssen wir gemeinsam mit dem Bund Wege finden, wie wir eine dauerhafte und verlässliche Finanzierung für die Frau- enhäuser erreichen können. Der Bund ist an dieser Stelle mit in der Verantwortung.
(Beifall von den GRÜNEN)
Aber auch das Land – ich habe es gerade schon gesagt – ist hier natürlich in der Verantwortung. Ich habe gestern auch gesagt: Ja, mehr Mittel im System sind gut und richtig. Aber das ist nicht ausreichend.
Ein Punkt sind die Interventionsstellen, die vom Land dringend weiter ausgebaut und finanziert werden müssen.
Es geht aber auch um den Landesaktionsplan. Frau Schneider, Sie haben ihn angesprochen und gesagt, das sei bislang mehr oder weniger ein Sammelsurium; Sie wollten es weiterentwickeln. Sie haben uns ja an Ihrer Seite, wenn es darum geht, den Landesaktionsplan so weiterzuentwickeln, dass der Schutz von Frauen vor Gewalt und die Unterstützung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, verbessert werden. Ich hoffe, dass Sie das auch weiterhin im Gespräch machen, also runde Tische reaktivieren und es mit der Frauenhilfeinfrastruktur gemeinsam machen. Denn das sind die Experten. Sie können Ihnen auch wichtige Hinweise geben, wo die Frauenhilfeinfrastruktur noch Verbesserungsbedarfe hat.
Lassen Sie mich einen letzten Hinweis aufgreifen, der aus der Anhörung gekommen ist, und zwar zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Ich möchte darauf hinweisen, dass ein Land von der Größe Nordrhein-Westfalens aus meiner Sicht dringend eine Monitoringstelle für die Umsetzung der Istanbul-Konvention braucht.
(Beifall von den GRÜNEN)
Wir sind das größte Bundesland. Es wäre wichtig, neben der Koordinierungsstelle eine solche unabhängige Monitoringstelle zu haben.
(Beifall von den GRÜNEN)

Der zweite Redebeitrag zu diesem Tagesordnungspunkt von

Josefine Paul (GRÜNE): Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Debatte zeigt, dass noch viel zu tun ist. Und ich denke, es besteht kein Zweifel darüber, dass auch die rot-grüne Vorgängerregierung viel für das Thema getan hat.
Frau Ministerin, wenn Sie sich den Haushalt und die Haushaltsaufwüchse von 2010 bis 2017 ansehen, dann werden Sie feststellen, dass wir die Haushaltsansätze in diesem Bereich verdoppelt haben. Die gute Nachricht ist, dass Sie diesen Weg konsequent weitergehen,
(Ministerin Ina Scharrenbach: Richtig!)
sodass wir heute in diesem Hause offensichtlich einen Konsens darüber haben, dass wir mehr für die Frauenhilfeinfrastruktur tun müssen.
Die Anhörung zum Antrag zur Istanbul-Konvention hat sehr deutlich gemacht, in welchen Bereichen wir noch mehr tun müssen. Das ist zum Beispiel der Bereich der Barrierefreiheit. Auch da, Frau Ministerin, wünschte ich mir, dass Sie in Ihrer Funktion als Bauministerin mehr tun würden.
Die Frauenhäuser Nordrhein-Westfalens sind zum überwiegenden Teil nicht barrierefrei; es gibt nur ein oder zwei barrierefreie Frauenhäuser. Frauen mit Behinderungen – die im Übrigen noch häufiger Opfer von Gewalt werden als Frauen ohne Behinderungen – brauchen aber auch einen Zugang zur Frauenhilfeinfrastruktur. Deswegen muss in diesem Bereich dringend etwas passieren.
(Beifall von den GRÜNEN)
Sie sind auch Bauministerin, initiieren Sie ein Investitionsprogramm, um die Frauenhäuser zu unterstützen!
Auch den Aspekt „Kinder in Frauenhäusern“ müssen wir in den Blick nehmen. Hier besteht noch weiterer Handlungsbedarf; das ist uns bei der Anhörung sehr konkret ins Stammbuch geschrieben worden. Oftmals kommen Frauen gemeinsam mit ihren Kindern in die Frauenhäuser; denn es sind nicht nur Frauen von dieser partnerschaftlichen bzw. familiären Gewalt betroffen, sondern auch die Kinder.
Es ist unsere Verantwortung, uns ganz konkret um die Kinder zu kümmern. Zum einen, weil sie die traumatische Erfahrung gemacht haben, selber Opfer von Gewalt oder Zeugen von Gewalt gegen ihre Mütter geworden zu sein. Zum anderen, weil Kinder aus Gewaltbeziehungen im Laufe ihres Lebens leider häufiger selber Opfer von Gewalt werden oder gar selbst zu Gewalttätern werden.
Es ist also ein ganz, ganz wichtiger Beitrag zur Prävention, auch mit den Kindern zu arbeiten. Dafür brauchen wir mehr Geld im System. Als Anfang gibt es weitere Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der traumasensiblen Arbeit mit Kindern, nichtsdestotrotz müssen wir diese Arbeit weiter verstärken und intensivieren.
(Beifall von den GRÜNEN)
Zur Frage der Istanbul-Konvention möchte ich noch verdeutlichen: Eines der zentralen Probleme der Frauenhilfeinfrastruktur ist neben dem Geldmangel die Tatsache, dass es nicht für alle Frauen refinanzierte Plätze gibt. Sie wissen, dass die Frauenhausfinanzierung über die Personalkostenfinanzierung des Landes und – ein wichtiger Baustein – über die Tagessatzfinanzierung läuft. Wenn nun aber eine Frau beispielsweise keinen SGB-II-Anspruch hat, wird es schwierig. Sie ist dann entweder Selbstzahlerin, oder die Frauenhäuser bekommen die Kosten für diese Frauen, die sie natürlich trotzdem unterbringen, nicht refinanziert.
Dieses Problem müssen wir dringend lösen. Jede Frau muss – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus oder sonstigem Status – das Recht haben, vor Gewalt geschützt zu werden und ein Angebot der Frauenhilfeinfrastruktur in Anspruch nehmen zu können.
In der Istanbul-Konvention wird auch auf den Aspekt „Aufenthaltsstatus und geflüchtete Frauen“ eingegangen. Ich sage hier sehr deutlich, dass ich es beschämend finde, dass Deutschland nach wie vor einen Vorbehalt gegen Art. 59 der Istanbul-Konvention aufrechterhält. Das heißt, dass nicht alle Frauen Opfer mit gleichen Schutzrechten sind, sondern dass Frauen ohne eigenständigen Aufenthaltstitel auch in Gewaltbeziehungen bestimmte Ehebestandszeiten gewährleisten müssen.
Es ist an der Zeit, dass alle Opfer, unabhängig von ihrem Status, von uns gleichermaßen in den Blick genommen werden und dass dieser Vorbehalt gegen Art. 59 zurückgenommen wird. Dafür können und müssen sich auch die Länder einsetzen.
(Beifall von den GRÜNEN)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe es in meinem ersten Redebeitrag gesagt und sage es zum Abschluss noch einmal: Ich finde es gut und richtig, dass wir uns heute in dieser Aktuellen Stunde mit dem Thema beschäftigen. Ich finde aber auch, dass es das Thema eigentlich verdient gehabt hätte, dass alle 199 Abgeordneten heute hier sitzen.
(Beifall von Eva-Maria Voigt-Küppers [SPD] – Zuruf von der AfD)
Nichtsdestotrotz finde ich es gut und richtig, dass wir dieses Thema so prominent diskutieren. Aber – und das in das Entscheidende – wir dürfen das eben nicht nur an solchen besonderen Tagen oder zu besonderen Anlässen diskutieren; es darf nicht dabei bleiben.
Es ist gut, dass der Landtag mit der Fahne von Terre de Femmes draußen ein sichtbares Zeichen gegen Gewalt gegen Frauen und Mädchen setzt – das ist ein gutes Zeichen. Aber es darf eben nicht bei diesem Zeichen bleiben, es darf nicht bei Symbolen bleiben und es darf auch nicht bei Sonntagsreden – in diesem Fall Freitagvormittagsreden – bleiben. Wir müssen die Sache wirklich ernsthaft in die Hand nehmen und gemeinsam weitere Maßnahmen ergreifen.
Der Landesaktionsplan und die Hinweise aus diversen Anhörungen sind die Grundlage für ein breites Portfolio von Dingen, die Sie angehen müssen. Gehen Sie das an, dann haben Sie uns auch an Ihrer Seite!
(Beifall von den GRÜNEN) 

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