EU bringt Brexit auf den Weg – wie reagiert die Landesregierung?

Antrag der GRÜNEN im Landtag

Am Wochenende billigten die Staats- und Regierungschefs auf einem EU-Gipfel den Entwurf für einen Austrittsvertrag mit dem Vereinigten Königreich. Dem „Brexit-Deal“ müssen nun noch das Europäische Parlament und das britische Unterhaus zustimmen. Am 29. März 2019 wird das Vereinigte Königreich dann die EU verlassen, wobei noch eine Übergangsfrist bis Ende 2020 besteht.
Wie ein Bericht des WDR vom 25. November zeigt, nimmt sich die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen bisher nicht ausreichend den Auswirkungen an.
Das angebliche Büro des Landes, das helfen soll britische Unternehmen zur Ansiedlung in NRW zu bewegen, so berichtet Westpol, besteht bloß aus einem Vertrag des Landes mit einer personell gering besetzten Marketing-Gesellschaft weit abseits der britischen Hauptstadt.
Daneben scheint fraglich, ob der Brexit-Beauftragte des Landes, Friedrich Merz, seiner Rolle gerecht wird. Auf mehrfache Anfragen des Landtags konnte er nicht mehr vorweisen, als ein paar unverbindliche Gespräche mit Unternehmen und von ihm durchgeführte Briefings der Landesregierung. Eine Präsenz der Landesregierung im Vereinigten Königreich ist darüber hinaus kaum vorhanden, im Gegensatz zu den Vertreterinnen und Vertretern anderer Länder und Staaten.
Bisher liegen keine konkreten Ergebnisse der Arbeit der Landesregierung vor. Ein strukturierter Plan, die Folgen des Brexit zu erfassen und abzumildern sowie die sich ergebenden Chancen zu nutzen, liegt bisher nicht vor. Die Landesregierung ist noch dabei die Auswirkungen zu erfassen. Ein für das Frühjahr 2019 angekündigter Bericht wird jedoch zu spät kommen. Dann ist der Brexit bereits erfolgt und werden sich Unternehmen schon für einen Standort in der EU-27 entschieden haben.
Auf Grund der aktuellen Berichterstattung und der aktuellen politischen Entwicklungen muss sich daher der Landtag in einer Aktuellen Stunde mit dem Stand der Vorbereitungen des Landes Nordrhein-Westfalen auf den Brexit befassen. Die Landesregierung muss hier in einer klaren und alle betroffenen Bereiche umfassenden „Brexit-Strategie“ darlegen, wie sie konkret den Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU begegnen und sich daraus möglicherweise ergebende Chancen nutzen will.