Autobahn-Tunnel zwischen Essen und Gelsenkirchen-Buer-West

Kleine Anfrage von Mehrdad Mostofizadeh und Arndt Klocke

Die B224 soll laut Bundesverkehrswegeplan zur vierstreifigen Autobahn ausgebaut werden und damit die A52 an der Anschlussstelle Gelsenkirchen-Buer-West mit der A2 an der Anschlussstelle Essen-Gladbeck verbinden. Für diesen insgesamt 2,6 km langen Streckenabschnitt sind laut Bundesverkehrswegeplan zwei kurze Untertunnelungen von 210 und 350 Metern vorgesehen. Jedoch ist seit vielen Jahren der Bau eines durchgehenden ca. 1,5 km langen Volltunnels im Gespräch. Dazu gibt es den Entwurf einer Vereinbarung zwischen dem Bund, dem Land NRW und der betroffenen Stadt Gladbeck von Ende 2015/Anfang 2016, versehen mit einem Eckpunktepapier als Anlage. In dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Bund, den Bau eines durchgehenden Tunnels in Gladbeck zu finanzieren, das Land die entsprechenden Anschlüsse und die städtebauliche Integration aus Städtebaufördermitteln herzustellen. Anzumerken ist dazu, dass der Bundesrechnungshof bereits im Jahr 2009 in einer Untersuchung dieses Bauabschnittes festgestellt hatte, dass ein durchgehend geschlossener Tunnel Mehrkosten von 31 Millionen Euro verursachen würde, die der Bund laut Einschätzung des Bundesrechnungshofes nicht übernehmen würde.
Schlussendlich wurde der Vereinbarungsentwurf vom Gladbecker Bürgermeister Ulrich Roland und vom damaligen NRW-Verkehrsminister Michael Groschek unterzeichnet, nicht jedoch vom damaligen Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt. Obwohl aus der fehlenden Unterschrift Juristen eine rechtliche Unverbindlichkeit des Vereinbarungsentwurfes abgeleitet haben, hat das Landesverkehrsministerium NRW in Abstimmung mit einem parlamentarischen Staatsekretär des Bundesministeriums dem landeseigenen Betrieb Straßen.NRW einen Planungsauftrag entsprechend dem Eckpunktepapier erteilt. Seither bereitet Straßen.NRW die Planung eines 1,5 km langen Volltunnels in Gladbeck vor und will zeitnah einen Planungsauftrag vergeben. Straßen.NRW begründet dies im Internet damit (https://www.strassen.nrw.de/de/projekte/a52/ausbau-zwischen-essen-nord-und- gelsenkirchen-buer.html), dass eine „Vereinbarung zwischen der Stadt Gladbeck und dem Land NRW über den Ausbaustandard der A52 und die Förderung des Städtebauanteils geschlossen“ worden wäre und dass „das Bundesverkehrsministerium (…) das Land NRW beauftragt“ habe, „auf Grundlage des Eckpunktepapiers mit der konkreten Planung zu beginnen“.

In diesem Zusammenhang fragen wir die Landesregierung:
1. Ist die damals vom NRW-Verkehrsminister und dem Bürgermeister der Stadt Gladbeck unterzeichnete Vereinbarung zwischen Bund, Land NRW und Stadt Gladbeck inklusive Eckpunktepapier zur Erstellung eines 1,5 km langen Volltunnels beim vierstreifigen Ausbau der B224 trotz fehlender Unterschrift des Bundesverkehrsministers rechtsverbindlich?
2. Falls nicht, auf welcher Grundlage ist das Land NRW vom Bundesverkehrsministerium beauftragt worden, die Planung für den Autobahnabschnitt vom Kreuz A52/A2 bis Gelsenkirchen-Buer-West in der von Straßen.NRW beschriebenen Form durchzuführen?
3. Bislang ist der 1,5 km lange Volltunnel nicht im Bundesverkehrswegeplan aufgeführt. Wird dies entsprechend noch geändert?
4. Gilt die Finanzierungszusage des Bundes für Bau, Betrieb und Unterhaltung des Volltunnels unabhängig von der Rechtsverbindlichkeit der o.g. Vereinbarung?
5. Falls nicht, stellt das Land NRW die vollständigen Kosten für Bau, Betrieb und Unterhaltung des Tunnels aus Landesmitteln bereit?