Presseberichten am 15.11.2018 zufolge fordert Fridrich Merz, Aufsichtsratsvorsitzender des Flughafens Köln/Bonn, dass baldmöglichst die bis 2030 gültige Betriebsgenehmigung mit ihrer Nachtflugerlaubnis verlängert wird.
Allem Anschein nach will der sich auf der Durchreise zum CDU-Parteivorsitz befindliche Aufsichtsratschef zusammen mit der Landesregierung überfallartig und an der Fluglärmkommission, den betroffenen Kommunen und der betroffenen Bürgerschaft, aber auch am Landtag sowie den zuständigen Fachausschüssen vorbei schnell für eine Verlängerung der Genehmigung ohne jegliche Veränderung sorgen. Damit würden auch die mehrfach gefassten Beschlüsse des Landtages NRW über 2030 hinaus ausgehebelt, mit denen der Landtag NRW die Einführung eines Passagiernachtflugverbotes für die Zeit von 0.00 bis 5.00 Uhr gefordert hatte.
Hintergrund dafür dürfte auch sein, dass die mit erheblichen und fragwürdigen Subventionen an den Flughafen Köln/Bonn gelockten Interkontinentalflüge der Eurowings inzwischen abgezogen und nach Düsseldorf verlagert worden sind. Auch die Ankündigung, die in den letzten Jahren unter dem ehemaligen Geschäftsführer allem Anschein nach erheblich vernachlässigten Investitionen deutlich auszubauen, scheint eine Rolle bei dieser Eile zu spielen, bei der im Übrigen entgegen der ursprünglichen Ankündigungen des neuen Geschäftsführers noch nicht einmal das Ergebnis des laufenden Planfeststellungsverfahrens abgewartet würde.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Welche Gespräche wurden seit dem 1.7.2017 von Mitgliedern der Landesregierung, den Staatsekretären, Abteilungsleitungen der Ministerien oder der Staatskanzlei mit dem Geschäftsführer der FKB über eine Verlängerung oder Veränderung der bis 2030 gültigen Betriebserlaubnis des Flughafens Köln/Bonn geführt? (Bitte genaue Angaben der Daten und Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer solcher Gespräche.)
2. Welche Gespräche wurden seit dem 1.11.2017 von Mitgliedern der Landesregierung, den Staatsekretären, Abteilungsleitungen der Ministerien oder der Staatskanzlei mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden der FKB Herrn F. Merz über eine Verlängerung oder Veränderung der bis 2030 gültigen Betriebserlaubnis des Flughafens Köln/Bonn geführt? (Bitte genaue Angaben der Daten und Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer solcher Gespräche.)
3. Beabsichtigt die Landesregierung wie im Jahr 2008 bei der letzten Verlängerung der Betriebsgenehmigung eine solche Verlängerung ohne Beteiligung des Parlaments bzw. zumindest eine Beteiligung des Verkehrsausschusses des Landtages NRW vorzunehmen?
4. Wird die Landesregierung die Fluglärmkommission und die betroffenen Kommunen vor einer Entscheidung über eine Verlängerung der Betriebsgenehmigung förmlich anhören?
5. Wie begründet die Landesregierung eine mögliche Verlängerung der Betriebsgenehmigung für den Fall, dass sie nicht zumindest das mehrfach vom Landtag NRW gewünschte Passagiernachtflugverbot zwischen 0.00 und 5.00 Uhr spätestens für den Zeitraum nach dem Auslaufen der heute bis 2030 gültigen Betriebsgenehmigung festschreibt?