Arndt Klocke: „Es ist jetzt notwendig, für die Altfälle einen vorzeitigen Wegfall von Förderbedarfen zu verhindern“

Gesetzentwurf der Landesregierung zur Wohnraumförderung

Arndt Klocke (GRÜNE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich spreche kurz und dann auch zum vorliegenden Gesetzentwurf, nämlich zum Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen.
Obwohl ich sonst gerne und leidenschaftlich debattiere und mich in der Wohnungspolitik gerne zu Wort melde, erspare ich mir sämtliche Ausführungen zur allgemeinen Wohnungspolitik der jetzigen Landesregierung im Vergleich zur vorherigen.
Ich will auch nicht gleich wieder den Kollegen Paul kritisieren, dass wir nur Leid und Elend im Land haben und jetzt endlich die Retter da sind. – Gut, wir lassen das einfach mal alles so stehen.
Wir haben seit dem Jahr 2010 die Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen auf gesetzlicher Grundlage des Landes. Früher war es eine Bundesregelung. Das OVG Münster hat eine Regelungslücke ausgemacht, die sich aus dem bisherigen Bundesrecht ergab.
Deshalb ist es jetzt notwendig, für die Altfälle eine Verlängerung oder einen vorzeitigen Wegfall von Förderbedarfen zu verhindern bei den festgelegten Zweckbindungen.
Was die Landesregierung dazu vorgelegt hat, ist sinnvoll. Deswegen unterstützen wir das auch. Die neue Fassung enthält eine redaktionelle Klarstellung und auch eine Anpassung an die aktuelle Förderdynamik. Das macht Sinn. Deswegen trägt auch meine Fraktion das mit.
Ansonsten werden wir sicherlich noch genügend Gelegenheiten haben bei den diversen Anlässen in der nächsten Zeit, über die Situation auf dem Wohnungsmarkt, die Höhe der Wohnraumförderung, die Umsetzung im Land etc. zu diskutieren und zu debattieren.
An der Stelle finde ich es jetzt nicht unbedingt nötig. Deswegen Zustimmung von der grünen Fraktion. Das waren meine Ausführungen. – Danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD) 

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