Wie werden Kühlgeräte in Nordrhein-Westfalen sachgemäß entsorgt?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße und Johannes Remmel

Portrait Norwich Rüße

Alte Kühlgeräte enthalten oftmals Fluorchlorkohlenwasserstoff (FCKW) oder andere schädliche Klimagase, weshalb eine unsachgemäße Entsorgung massive Umweltschänden zur Folge haben kann. Um die Freisetzung dieser Gase zu vermeiden, ist eine umweltverträgliche Entsorgung der Altgeräte erforderlich, für die gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (kurz: ElektroG) die Hersteller verantwortlich sind.
Bei der Entsorgung der Geräte ist eine Entnahme des enthaltenen Treibhausgases von mindestens 90 Prozent gesetzlich vorgeschrieben. Neben den technischen Standards, bleiben in Deutschland auch die gesetzlichen Vorgaben hintern denen anderer Länder zurück. In Frankreich, Irland, Niederlande, Schweiz, Österreich und weiteren Ländern sind Entsorgungsstandards bereits verbindlich vorgeschrieben, während sich hierzulande die beauftragten Recyclingunternehmen ihre Prüfer zur Auditierung ihrer Entsorgungsnomen selbst aussuchen dürfen. Darüber hinaus sind wenig Hersteller bereit, die Berichte der von ihnen beauftragten Recycler offenzulegen.
Von Umweltverbänden wird kritisiert, dass immer mehr Hersteller – darunter auch führende Kühlgerätehersteller aus Deutschland – aus Gründen der Kostenreduzierung auf eine umweltverträgliche Entsorgung nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Stand der Technik verzichten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. An welchen Standorten in Nordrhein-Westfalen werden alte Kühlgeräte nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Stand der Technik entsorgt? Bitte auch die Auslastung der einzelnen Standorte benennen.
  2. Sind der Landesregierung die Probleme einer unsachgemäßen Entsorgung von Kühlgeräten durch die Herstellerfirmen in Nordrhein-Westfalen bekannt?
  3. Nach welchen Kriterien (Häufigkeit, Unabhängigkeit, Transparenz etc.) wird die gesetzlich vorgeschriebene Entsorgung von Kühlgeräten in Nordrhein-Westfalen von wem kontrolliert?
  4. Wie positioniert sich die Landesregierung bezüglich einer Festschreibung von umweltgerechten, unabhängigen und transparenten Entsorgungsnormen, so wie in anderen europäischen Ländern bereits geschehen?