Josefine Paul: „Das, was Sie hier einfordern, gibt es doch längst“

Antrag der "AfD"-Fraktion zu Schwangerschaftsabbrüchen

Mehrdad Mostofizadeh

Josefine Paul (GRÜNE): Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch fällt sicherlich keine Frau leichtfertig. Es ist sicherlich ein langer Abwägungsprozess, den Frauen durchlaufen, bis sie zu der Entscheidung gelangen, wenn sie denn zu der Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch gelangen.
Häufig befinden sich diese Frauen in einer emotionalen Notlage. Allerdings muss ich feststellen, dass der Antrag der AfD in dieser Form jeden Blick und jede Empathie für die Situation der Frauen vermissen lässt.
Auch die Behauptung im Antrag, NRW wäre trauriger Spitzenreiter, ist leider unzutreffend. Das hat nicht nur etwas damit zu tun, dass wir das größte Bundesland sind, sondern das hat auch etwas damit zu tun, dass, wenn man es auf die Zahl je 1.000 Geborener herunterrechnet, NRW unter dem Bundesdurchschnitt liegt, nämlich auf Platz 13 – was auch immer das jetzt für die betroffenen Frauen bringen soll, dass wir das jetzt ausgerechnet haben.
Auch die Behauptung, medizinische Beratung und Information sei Agitation, wie Sie das in Ihrem Antrag schreiben, finde ich schlicht infam.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
Das Bild, dass die AfD in den Debatten um Schwangerschaftskonflikt, Schwangerschaftsabbrüche, § 219a, dem Recht, das die Frauen auf Information haben, immer wieder zeichnet, dass demnächst Leuchtreklamen für Schwangerschaftsabbrüche werben könnten oder dass es Gutscheinhefte gebe, ist schlicht sachlich falsch.
Herr Dr. Vincentz, das sollten Sie als Mediziner eigentlich sehr viel besser wissen. Sie sollten wissen, dass man grundsätzlich für medizinische Leistungen in diesem Land aus gutem Grund nicht werben darf.
(Beifall von Horst Becker [GRÜNE])
Man darf, damit sich die Menschen informiert entscheiden können, darüber informieren, aber man darf eben nicht dafür werben, ganz generell und völlig unabhängig vom § 219a. Das, was Sie hier unterstellen, beschränkt das Recht von Frauen, sich zu informieren, und es beschränkt das Recht von Frauen, selbstbestimmt diese Entscheidung treffen zu können.
Insgesamt ist der Fokus Ihres Antrags im Ganzen sehr weit weg von dem, was eigentlich die politische Debatte im Moment in diesem Land ist. Worum geht es Ihnen? – Ich kann es nur vermuten, aus dem Antrag kann ich es kaum herauslesen. Aber mir scheint, dass Sie das Selbstbestimmungsrecht von Frauen einschränken wollen, dass Sie das in diesem Bereich infrage stellen wollen oder zumindest – und das finde ich eigentlich noch infamer – das Selbstbestimmungsrecht von Frauen mit niedrigem Einkommen und Leistungsbezieherinnen einschränken wollen.
(Vereinzelt Beifall von der SPD)
Aber keine Frau, und das wollen wir hier sehr deutlich machen, darf aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse gezwungen werden, ein Kind auszutragen, oder gar gezwungen sein, einen Abbruch unter gesundheitlich und medizinisch problematischen Bedingungen vornehmen zu lassen. Kollegin Wendland hat das ja auch schon angedeutet. Die Zeit der Engelmacherinnen ist in diesem Land Gott sei Dank vorbei.
(Beifall von der SPD – Helmut Seifen [AfD]: Darum geht es doch gar nicht!)
–  Dann hätten Sie ja mal in den Antrag hineinschreiben können, worum es Ihnen eigentlich geht.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich will Ihnen sagen, worüber wir hier eigentlich debattieren sollten, während Sie in irgendeiner Art und Weise Nebelkerzen werfen und auch schon wieder mit sachlich falschen Argumenten kommen. Wir müssen einmal darüber sprechen, dass es dringend notwendig ist, den § 219a zu streichen, und zwar nicht, weil § 219a „Agitation“ wäre. nein. Vielmehr ist es richtig, dass wir diesen Paragrafen streichen, damit sachliche Information möglich wird und damit Ärztinnen und Ärzte in diesem Land endlich Rechtssicherheit gewinnen.
(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)
Es kann doch nicht sein, dass die Information über die eigene Arbeit, die wichtig ist, damit Frauen eine selbstbestimmte Entscheidung treffen können, dazu führt, dass Ärztinnen und Ärzte Gefahr laufen, verklagt und sogar verurteilt zu werden, für nichts weiter als für die Information, dass sie einen Abbruch vornehmen, was übrigens in diesem Land für Ärztinnen und Ärzte sogar nicht nur straffrei, sondern explizit erlaubt ist.
Nach Schwangerschaftskonfliktgesetz – und das ist der nächste Punkt, über den wir uns hier wirklich unterhalten müssten, wenn wir auch wirklich eine sachlich fundierte Debatte führen wollen – ist dieses Land auch verpflichtet, ausreichend medizinische Versorgung bereitzustellen. Aber auch das wird konterkariert durch einen § 219a, der die Rechtsunsicherheit für Ärztinnen und Ärzte mit sich bringt.
(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
Welcher Arzt oder welche Ärztin möchte denn sowieso einen solchen Eingriff vornehmen? – Das ist mit Sicherheit auch für Ärztinnen und Ärzte kein einfacher Eingriff. Aber dann auch noch ständig bedroht zu sein, kriminalisiert zu werden, macht es sicherlich nicht einfacher. Darüber müssen wir sprechen. Frauen haben ein Recht auf Information, und Medizinerinnen und Mediziner haben ein Recht darauf, dass der Staat Rechtssicherheit für die von ihnen angebotenen Leistungen anbietet. Deshalb muss § 219a gestrichen werden.
(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
Die Sicherstellung der Versorgung habe ich gerade schon angesprochen, und das ist ein Punkt, über den wir dringend diskutieren müssen, damit wir nicht irgendwann wieder in die Situation der Engelmacherinnen kommen; denn vielleicht wissen Sie das ja: Die Situation, was die Versorgung angeht, ist in diesem Land auch keine ganz einfache. Auch daran müssen wir arbeiten, darüber müssen wir eine fachliche Diskussion führen, aber nicht mit den Nebelkerzen, die Sie hier werfen.
Dann unterstellen Sie auch noch, es gäbe keine vernünftige Beratungsstruktur in diesem Land. Werfen Sie doch einmal einen Blick in das Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz. Wenn Sie irgendwann die Systematik, die dahinter steht, verstanden haben – das war jetzt kein polemischer Angriff, sondern die Systematik ist in der Tat sehr kompliziert –, dann werden Sie feststellen, dass wir nicht nur eine flächendeckende Beratungsstruktur in diesem Land haben, sondern eine Beratungsstruktur, die genau für das, was Sie in Ihrem Antrag einfordern, verantwortlich ist.
Das heißt, das, was Sie einfordern, inklusive der Evaluation, ist bereits im Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz des Landes geregelt. Da sie ja Leistungsempfänger des Staates sind, müssen Sie Berichte abliefern und darlegen, was sie dafür getan haben. Dieses Ausführungsgesetz sei Ihnen sehr zur Lektüre empfohlen. Das, was Sie hier einfordern, gibt es doch längst. Die Art und Weise, wie Sie das hier einfordern, diffamiert die gute Arbeit, die die Frauen und Männer in den Beratungsstellen machen.
Wir können das in den Ausschüssen weiter diskutieren, aber es ist weit ab von der notwendigen Debatte.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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