Wie wurden und werden von den Kommunen und Kreisen Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ abgerufen?

Kleine Anfrage von Horst Becker, Sigrid Beer und Mehrdad Mostofizadeh

Mehrdad Mostofizadeh

2016 hat der Verwaltungsrat der NRW.BANK auf Vorschlag der damaligen von SPD und GRÜNEN getragenen Landesregierung das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ beschlossen. Es dient zur langfristigen Finanzierung kommunaler Investitionen in die Sanierung, die Modernisierung und den Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur. Das Programm hat ein Gesamtvolumen von zwei Milliarden Euro. Bei dem Programm handelt es sich um eine Gemeinschaftsaktion der NRW.BANK mit dem Land Nordrhein-Westfalen.
Obwohl von der damaligen Opposition aus CDU und FDP heftig kritisiert, wird das Programm durch die jetzige Regierung richtigerweise weitergeführt.
Zum wiederholten Mal gab es in den letzten Tagen Presseberichte darüber, dass die bereitgestellten Mittel von vielen Kommunen nicht oder nur in kleinen Teilen abgerufen würden. Zuletzt hat der Finanzminister im Juni mit der Vorlage 17/906 über den Stand des Mittelabrufes zum Stichtag Ende Mai berichtet. Angesichts der notwendigen Investitionen in Bildungseinrichtungen bedarf es einer aktuellen Kenntnis über den Stand der örtlichen Aktivitäten in diesem Bereich.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. In welcher Höhe wurden aus dem Programm „Gute Schule 2020“ durch Kommunen und Kreise zum Stand 31.7.2018 Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ abgerufen? (Bitte pro Kommune und Kreis wie in der Vorlage 17/906 einzeln aufschlüsseln)
  2. Welche Voranmeldungen bzw. noch nicht bewilligte Anträge über welche Förderhöhe liegen pro Kommune und Kreis bisher vor, um Gelder aus dem Programm „Gute Schule 2020“ im Jahr 2018 abzurufen? (Bitte pro Kommune und Kreis wie in der Vorlage 17/906 einzeln aufschlüsseln)