Wirkungspotential-Untersuchungen zur Vorbereitung von zusätzlichen Luftreinhalte-Maßnahmen in Köln

Kleine Anfrage von Johannes Remmel und Arndt Klocke

In ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage „Abschätzung von Wirkungspotentialen von Luftreinhaltemaßnahmen“ (DS 17/2928) hat die Landesregierung erklärt: „Die erbetenen Abschätzungen bzw. genauen Berechnungen der Wirkungspotentiale von Maßnahmen sowie die Information, an welchen Stellen die Maßnahmen zur Luftreinhaltung entsprechende Effekte erzielen, werden im Rahmen der Fortschreibung der Luftreinhaltepläne für einzelne Städte und Kommunen ortsspezifisch berechnet. Für jeden Belastungsschwerpunkt wird geprüft, wie sich die Belastungen entwickeln und welche zusätzlichen Minderungsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um eine schnellstmögliche Einhaltung der Grenzwerte sicherzustellen.(…) Die hierzu für jede einzelne Maßnahme erfolgende Wirkungsuntersuchung wird unter Berücksichtigung der lokalen Verhältnisse berechnet, so dass einzelne Maßnahmen an verschiedenen Orten zu unterschiedlichen Minderungseffekten führen können. Die Festlegung konkreter Maßnahmen im Luftreinhalteplan erfolgt jeweils nach einer Verhältnismäßigkeitsprüfung.“
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Welche Abschätzung bzw. genaue Berechnung von Wirkungspotenzialen liegen für die Überarbeitung des Luftreinhalteplans für Köln vor?
  2. Welche Wirkungsuntersuchungen liegen für Köln vor?  (Bitte nach einzelnen Maßnahmen auflisten.)
  3. Welche zusätzlichen Minderungsmaßnahmen werden aufgrund dieser Abschätzungen für die einzelnen Belastungsschwerpunkte ergriffen, um eine schnellstmögliche Einhaltung der Grenzwerte sicherzustellen?