Trassenvarianten Eiserner Rhein: Fühlt sich die Landesregierung noch an die Beschlüsse des Landtags gebunden?

Kleine Anfrage von Stefan Engstfeld, Arndt Klocke und Johannes Remmel

Die Realisierung der Schienenstrecke ‚Eiserner Rhein‘ von Antwerpen bis Mönchengladbach ist für Nordrhein-Westfalen unverzichtbar, um die erheblich wachsenden Gütermengen aus dem Überseehandel, die in den belgischen Häfen Zeebrügge und Antwerpen umgeschlagen werden, abwickeln zu können. Dabei geht es nicht nur um den Import von Waren, sondern vor allem um den weltweiten Export von NRW-Wirtschaftsgütern.
In der Sitzung des Landtags am 28. September 2011 haben sich alle Fraktionen des Landtages (Drs. 15/2895) bei drei Enthaltungen einstimmig dafür ausgesprochen, die Möglichkeit einer Realisierung des Eisernen Rheins auf einer Trasse entlang der Autobahn 52 gegenüber dem Bund zu verhandeln. Damit wurde ein von allen Fraktionen getragener Beschluss des Landtages vom November 2007 bestätigt (Drs. 14/5579 Neudruck).
Zum Bundesverkehrswegeplan 2030 wurde seitens des Landes NRW entsprechend eine „A52-Variante“ angemeldet. Der Bund seinerseits präferierte aus Kostengründen dagegen die Umsetzungen der sogenannten „Historischen Trasse“, die nach Überzeugung des Landtags aufgrund von Anwohnerschutz und unter Umweltgesichtspunkten nicht zu unterstützen ist und auch nicht umsetzbar erscheint.
Der heutige Fraktionsvorsitzende und damalige verkehrspolitische Sprecher der FDP, Christof Rasche MdL, machte in seiner Rede (Plenarprotokoll 15/42) deutlich:
„Der Eilantrag ist wichtig, weil wir uns für die A52-Trasse entscheiden müssen. Denn wir haben alle vernommen, welche Bewegung es beim Bund gibt. (…) Wir wollen eine realisierbare Trasse. Da gibt es nur eine Möglichkeit: die A52-Trasse.“
Entsprechend war bisher davon auszugehen, dass sich die jeweiligen Landesregierungen an dieses eindeutige Votum des Landtags pro A52-Trasse gebunden fühlen.
Im März 2018 besuchte Herr Verkehrsminister Wüst die Niederlande und Belgien. In der begleitenden Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 08.03.2018 wurde wie folgt auf eine Machbarkeitsstudie „3RX – Alternative Rhein-Ruhr-Gleisanschlüsse“ aus Dezember 2017 verwiesen:
„Verkehrsminister Wüst und sein Kollege Weyts waren sich einig, dass nach Vorliegen des so genannten 3RX-Gutachten der flämischen Regionalregierung für eine Schienenverbindung zwischen Nordrhein-Westfalen und dem Hafen Antwerpen jetzt die nächsten Schritte erfolgen müssen. Gemeinsam fordern sie die Einrichtung einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der Nationalregierungen Belgiens, der Niederlande und Deutschlands unter Beteiligung der betroffenen Regionen zur Umsetzung der 3RX-Studie.“
Eine dem Landtagsbeschluss entsprechende explizite Forderung nach einer A52-Trasse desEisernen Rheins lässt sich dieser Pressemitteilung nicht entnehmen. Gleiches gilt auch für denaktuellen CDU/FDP-Antrag (Drs. 17/3017) „Nordrhein-Westfalen in Europa III: Grenzüberschreitende Mobilität ausbauen“, in dem eine solche Forderung nicht enthalten ist.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Fühlt sich die Landesregierung weiter an den einstimmigen Beschluss des Landtags Drs.15/2895 in Sachen Eiserner Rhein – d.h. an der Zielvariante einer A52-Trasse – gebunden?
  2. Falls nein: Welche Umsetzungsvariante des „Eisernen Rheins“ bevorzugt die Landesregierung?
  3. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass die A52-Trasse laut den vorliegenden Berechnungen der 3RX-Machbarkeitsstudie sowohl in der „Kosten/Nutzen-“ als auch in der „Sozialen-Kosten/Nutzen-Analyse“ gegenüber den Varianten „3RX“ und „Historische Trasse“ als Vorzugsvariante anzusehen ist?
  4. Mit welchen Ergebnissen sind Untersuchungen bezüglich einer möglichen zusätzlichen Kapazitätsproblematik und Anwohnerbelastung durch neuinduzierte Zu- und Abgangsverkehre auf vorhandenen Strecken durch die Umsetzung der verschiedenen Varianten des Eisernen Rheins durchgeführt worden? (Bitte für die bereits bestehenden Strecken im Bereich bis mindestens Duisburg/Ruhrgebiet bzw. bis zur südlichen Grenze NRWs)
  5. Mit welchen infrastrukturellen Maßnahmen sollen die zusätzlichen Kapazitäts- und Lärmproblematiken durch die genannten Varianten auf den bereits bestehenden Strecken im Vor- und Nachlauf zum Eisernen Rhein aufgefangen werden?