Integrierte Schulen vor dem Inklusionsaus?

Kleine Anfrage von Sigrid Beer

Integrierte Schulen unterrichten Schülerinnen und Schüler gemeinsam und wollen nicht sortieren. Durch individuelle Förderung und Binnendifferenzierung will man jedem Kind und Jugendlichen gerecht werden und gleichzeitig das gemeinsame Lernen in der Bildungsbiografie gewährleisten. Deshalb sind sie schon von ihrem Selbstverständnis näher am Gedanken der Inklusion als andere. Gerade Gesamtschulen haben sich schon früh an dem Modellversuch Gemeinsames Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung beteiligt und weisen auf eine mehr als dreißigjährige Erfahrung hin. Auch die jüngeren Gemeinschafts-, Sekundar- und Primusschulen haben sich fast durchgängig für Inklusion entschieden und praktizieren das Gemeinsame Lernen.

Die angespannte Situation bei den Stellenbesetzungen der Sonderpädagogik hat landesweit dazu geführt, dass auch an den integrierten Schulen nicht alle Stellen besetzt werden konnten. Die von Rot-Grün erreichte Erhöhung der Studienkapazität der Sonderpädagogik um 2300 Plätze konnte bislang noch nicht am Arbeitsmarkt wirksam werden.

Nun häufen sich Berichte, dass gerade an den integrierten Schulen die Ressource der Sonderpädagogik massiv reduziert wird und Abordnungen von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen der Förderschulen aufgehoben wurden. Viele Schulen sehen sich dadurch nicht mehr in der Lage, pädagogisch verantwortbare Inklusion durchzuführen und haben entsprechende Schulkonferenzbeschlüsse gefasst. Dem Vernehmen nach werden diese Beschlüsse als rechtswidrig von den Bezirksregierungen eingeschätzt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie ist die Ausstattung der integrierten Schulen im Gemeinsamen Lernen mit Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen im Schuljahr 2018/2019 im Vergleich zum vorhergehenden (bitte nach Schulformen Gesamt-, Sekundar-, Gemeinschafts-, Primusschulen und Regierungsbezirke unterscheiden)?
  2. Wie viele Abordnungen von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen der Förderschulen an integrierte Schulen werden zum neuen Schuljahr aufgehoben?
  3. Wie viele Beschlüsse von Schulkonferenzen integrierter Schulen wurden hinsichtlich der Ressourcen für Inklusion im Lauf der letzten zwei Monate gefasst?
  4. In wie vielen Fällen wurden die Schulleitungen wegen solcher Schulkonferenzbeschlüsse von der Bezirksregierung kontaktiert und mit welchem Ziel?
  5. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass eine Schulkonferenz nach §65 Schulgesetz Abs. 2 Nr. 1 und 8 berechtigt ist, Beschlüsse zum Gemeinsamen Lernen zu treffen?